Schumann | Verhör, Vernehmung, Befragung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 8, 278 Seiten

Reihe: Jus Poenale

Schumann Verhör, Vernehmung, Befragung

Zu Geschichte und Dogmatik des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess und seiner Auflösung im 20. Jahrhundert
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-16-154127-8
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Zu Geschichte und Dogmatik des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess und seiner Auflösung im 20. Jahrhundert

E-Book, Deutsch, Band 8, 278 Seiten

Reihe: Jus Poenale

ISBN: 978-3-16-154127-8
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Was ist eine Vernehmung? Die Regeln der Strafprozessordnung über die Vernehmung sehen zwar sowohl für die vernehmende Person als auch für die vernommene Person bestimmte Rechte und Pflichten vor. Wann jedoch eine Befragung eine Vernehmung ist, dies beantwortet das Gesetz nicht - und das hat Folgen. Denn welche Regeln gelten, wenn der Staat den Bürger nicht förmlich vernimmt, sondern ihn nur "informatorisch" befragt? Wie verhält es sich mit den Rechten des Bürgers und wie mit den Pflichten des Staats in einer sogenannten verdeckten Befragung, wenn der Bürger glaubt, es handele sich um ein privates Gespräch von Bürger zu Bürger? Antje Schumann widmet sich auf historischer und dogmatischer Grundlage sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Aussage- und Vernehmungspsychologie der Bestimmung des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess. Sie gelangt zu einer Definition, die der staatlichen Ausübung von Macht bei der Aufklärung des Verdachts einer Straftat Grenzen setzt und die Rechte des befragten Bürgers wahrt. Zudem weist Antje Schumann nach, dass die Vernehmung die einzige im Strafverfahren zulässige Form der Befragung ist.
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1;Cover;1
2;Vorwort;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;A. Einführung;16
5;B. Begriff der Vernehmung: Der aktuelle Befund;18
5.1;I. Bestimmung des Begriffs der Vernehmung: Meinungsstand;18
5.1.1;1. Das Schweigen des Gesetzes;18
5.1.2;2. Formeller und materieller Vernehmungsbegriff;22
5.1.3;3. Zweck der Vernehmung als Kriterium der Begriffsbestimmung;27
5.1.4;4. Bedeutung des Personalbeweises im Strafverfahren der Gegenwart;30
5.2;II. Auswirkungen des Strafprozessänderungsgesetzes vom 19. Dezember 1964;34
5.2.1;1. Einführung der Hinweis- und Belehrungspflicht;34
5.2.2;2. Reaktionen in Rechtsprechung und Literatur;36
5.2.2.1;a) Charakter als bloße Ordnungsvorschrift;36
5.2.2.2;b) Die – belehrungsfreie – informatorische Befragung;39
5.2.2.2.1;aa) Behandlung in Rechtsprechung und Literatur;39
5.2.2.2.2;bb) Ursprung der Diskussion;41
5.2.2.2.3;cc) Die informatorische Befragung als Gegenteil der Vernehmung?;45
5.2.2.3;c) Das – informatorische – Vorgespräch;47
5.2.2.4;d) Die verdächtige Auskunftsperson: Beschuldigter, Zeuge oder Verdächtiger mit eigenen Rechten?;47
5.2.2.4.1;aa) Begründung der Beschuldigteneigenschaft;47
5.2.2.4.2;bb) Der verdächtige Zeuge im Ermittlungsverfahren;50
5.2.2.4.3;cc) Der Verdächtige als Auskunftsperson;52
5.2.2.4.4;dd) Fazit;55
5.2.2.5;e) Der Verdacht als Bezugsgröße;56
5.2.2.5.1;aa) Tatbezogener und personenbezogener Anfangsverdacht;56
5.2.2.5.2;bb) Folgen für die Bestimmung des „Verdächtigen“ und des „Beschuldigten“;58
5.2.2.6;f) Die – belehrungsfreie – verdeckte Befragung;59
5.2.2.6.1;aa) Zellengenossenentscheidung (1987) und Hörfallenbeschluss (1996);59
5.2.2.6.2;bb) Auswirkungen des Hörfallenbeschlusses: Prinzip statt Gesetz;63
5.2.3;3. § 136a StPO als Zentralnorm der Vernehmung?;66
5.2.3.1;a) Bedeutung für den Begriff der Vernehmung;66
5.2.3.2;b) Hintergrund der Einführung des § 136a StPO;68
5.2.3.3;c) Täuschung als verbotene Vernehmungsmethode;71
5.3;III. Zusammenfassung und Fragen;73
6;C. Historische Grundlegung: (Peinliche) Befragung, Verhör und Vernehmung als Formen der Befragung im Strafverfahren;80
6.1;I. Untersuchungsgegenstand und Fragestellungen;80
6.2;II. Befragung und „peinliche Frage“ in der Constitutio Criminalis Carolina von 1532;83
6.2.1;1. Carolina und Inquisitionsverfahren;83
6.2.2;2. Beweisrecht der Carolina;87
6.2.3;3. Die (peinliche) Befragung;89
6.3;III. Das Verhör im Inquisitionsverfahren vor Abschaffung der Folter;91
6.3.1;1. Zu Ursprung und Genese des weltlichen Inquisitionsverfahrens;91
6.3.2;2. Das Inquisitionsverfahren in der Theorie: Carpzov, Brunnemann, Ludovici;95
6.3.2.1;a) Carpzov: General- und Spezialinquisition sowie summarisches und artikuliertes Verhör;96
6.3.2.1.1;aa) Verfahrensstruktur;96
6.3.2.1.2;bb) Verhör des Inquisiten;101
6.3.2.1.3;cc) Fazit: Beweiskraft der Befragung;102
6.3.2.2;b) Der Verdächtige als Zeuge in der Generalinquisition;103
6.3.3;3. Ein erstes Gesetz: Die Criminalordnung vor die Chur- und Neumark von 1717;105
6.3.3.1;a) Aufbau und Verfahrensstruktur;105
6.3.3.2;b) Verhör des Inquisiten;107
6.4;IV. Das Verhör im Inquisitionsverfahren nach Abschaffung der Folter;109
6.4.1;1. Rahmenbedingungen;109
6.4.2;2. Zu den Gründen der Abschaffung der Folter;113
6.4.2.1;a) Inner- und außerprozessuale These;113
6.4.2.2;b) Die Frage der „Wahrheit“ im Strafverfahren;115
6.4.3;3. Abschaffung der Folter: Folgen für die Verfahrensstruktur und die Stellung der verdächtigen Person;117
6.4.3.1;a) Vorverlagerung des summarischen Verhörs des Inquisiten;117
6.4.3.2;b) Untergang des artikulierten Verhörs: Auswirkung auf den Verfahrensschwerpunkt;118
6.4.4;4. Inquisitionskunst und Jagdwissenschaft;119
6.4.5;5. Heimlichkeit;123
6.4.6;6. Ein letztes Gesetz: Das Verhör in der Criminalordnung für die preußischen Staaten von 1805;125
6.4.6.1;a) Verfahrensstruktur;127
6.4.6.2;b) Arten und Form des Verhörs;128
6.4.6.2.1;aa) Verdächtiger, Beschuldigter, Angeschuldigter und Inquisit;128
6.4.6.2.2;bb) Form und Beweiskraft;131
6.4.7;7. Erstes Verhör und „Inquisitionskunst“: Gegensätze in Preußen und Bayern;134
6.4.8;8. Form und Funktion der ersten Befragung der verdächtigen Person;136
6.4.8.1;a) Zusammenfassung;136
6.4.8.2;b) Kritik an der ersten Befragung der verdächtigen Person;139
6.5;V. Vom inquisitorischen Verhör zur Vernehmung in der RStPO von 1877;140
6.5.1;1. Rahmenbedingungen;140
6.5.2;2. Reform und Reformdiskussion;142
6.5.2.1;a) Die Theorie: Der „Prinzipienstreit“ und das Verhör (Zachariae versus Köstlin);142
6.5.2.2;b) Die Praxis: Anknüpfung an die Tradition – Entwürfe und Prozessordnungen;149
6.5.2.2.1;aa) Preußen;150
6.5.2.2.1.1;?) Revidierter Entwurf von 1841;151
6.5.2.2.1.2;?) Das Gesetz vom 17. Juli 1846;153
6.5.2.2.2;bb) Andere Partikulargesetzgebungen;156
6.5.2.2.2.1;?) Bayern;157
6.5.2.2.2.2;?) Baden;158
6.5.2.2.2.3;?) Sachsen;160
6.5.2.2.2.4;?) Zusammenfassung;163
6.5.2.3;c) Fazit: Kontinuität und Wandel, Errungenschaften und Verluste;164
6.5.3;3. Machtverhältnisse: Kriminalpolizei – Staatsanwaltschaft – (Untersuchungs-)Gericht;167
6.5.4;4. Zeitgenössische Stimmen: Die Sammlungen der Prozessordnungen von Haeberlin (1852) und Sundelin (1861);172
6.5.5;5. Die Strafprozessordnung für das Deutsche Reich (RStPO von 1877);175
6.5.5.1;a) Allgemeines;175
6.5.5.2;b) Verfahrensstruktur;176
6.5.5.3;c) Verhör und Vernehmung: Abschaffung der Aussage- und Wahrheitspflicht des Beschuldigten;177
6.5.5.3.1;aa) Die Vernehmung im Vorverfahren;178
6.5.5.3.2;bb) § 136 RStPO von 1877 als Zentralnorm der Vernehmung des Beschuldigten: Ambivalenzen und Entwicklungen;181
6.5.5.3.3;cc) Zweck der Vernehmung des Beschuldigten;184
6.5.5.4;d) Wandlungen und Verschiebungen bis 1933/1945: Machtverhältnisse im Vorverfahren und ihre Auswirkung auf den Zweck der Vernehmung des Beschuldigten;188
7;D. Der Rechtsbegriff der Vernehmung;192
7.1;I. Historische Auslegung;192
7.2;II. Wert und Notwendigkeit der förmlichen Vernehmung;194
7.2.1;1. Schützende Form und Methode der Wahrheitsfindung;194
7.2.2;2. Verfahrensgerechtigkeit und Strafzwecke;199
7.2.2.1;a) Verfahrensgerechtigkeit;199
7.2.2.2;b) Strafzwecke;203
7.2.3;3. Notwendigkeit der förmlichen Vernehmung aus empirischer Sicht;206
7.2.3.1;a) Wahrheit im Strafverfahren;206
7.2.3.2;b) Vernehmung und Erinnerung;210
7.2.3.2.1;aa) Wahrnehmung und Erinnerung;210
7.2.3.2.2;bb) Gedächtnis, Erinnerung und Verfälschungsfaktoren;211
7.2.3.2.3;cc) Konsequenzen für die Vernehmung;215
7.3;III. Ergebnis;217
8;E. Konsequenzen des Rechtsbegriffs der Vernehmung;220
8.1;I. Verdeckte Befragung;220
8.1.1;1. Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot;220
8.1.2;2. Disponibilität des Verwertungsverbotes;224
8.1.3;3. Fortwirkung und Fernwirkung des Verwertungsverbotes;224
8.2;II. Informatorische Befragung und informatorisches Vorgespräch;225
8.3;III. Ausblick: Zulässigkeit der verdeckten Befragung de lege ferenda?;227
9;Literaturverzeichnis;230
10;Personenverzeichnis;270
11;Sachverzeichnis;272


Schumann, Antje
Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaft und der Psychologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Universidad de Vigo, Facultad de Derecho Ourense (Galicia); 1998 erste Juristische Staatsprüfung; 2003 zweite Juristische Staatsprüfung; 2005 Promotion; 2014 Habilitation; SoSe 2013 Vertretung am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin; WiSe 2014/15 bis SoSe 2016 Vertretung der Lehrprofessur für Strafrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg.



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