Schwirkslies | Rückstellungen bilden, auflösen und buchen | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 248 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

Schwirkslies Rückstellungen bilden, auflösen und buchen


2. aktualisierte und überarbeitete Auflage 2024
ISBN: 978-3-648-17818-8
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

E-Book, Deutsch, 248 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-17818-8
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Rückstellungen überhaupt gebildet werden dürfen? Wie unterscheiden sich der Ansatz und die Bewertung einer Rückstellung in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz? Dieses Fachbuch stellt den richtigen Umgang sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht übersichtlich dar. Die Autorin Michele Schwirkslies behandelt nicht die Bilanzposition 'Rückstellung' im Allgemeinen, sondern die vielen verschiedenen einzelnen, in der Praxis häufig auftretenden Rückstellungsarten. Sie zeigt anhand von zahlreichen Beispielen und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung, wie Sie bei Rückstellungen alles richtig machen. Inhalte: - Rückstellungsarten - Einordnung der Rückstellungen in das Bilanzbild - Abgrenzung der Rückstellungen von anderen Bilanzpositionen - Rückstellungen in der Handelsbilanz: Ansatz, Bewertung, Auflösung - Rückstellungen in der Steuerbilanz: Ansatz, Grundsatz der Maßgeblichkeit, Sonderregelungen, Bewertung, Auflösung - KontierungslexikonNeu in der 2. Auflage: - Berücksichtigung von Elektro- und Hybridfahrzeugen im Berechnungsschema zur Ermittlung der Gewerbesteuerrückstellung - Berücksichtigung der aktuellen sozialversicherungsrechtlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die Berechnung von Urlaubsrückstellungen - Wegfall der Abzinsungspflicht für Verbindlichkeiten durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz 

Michele Schwirkslies ist Steuerberaterin und Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) mit eigener Kanzlei in Berlin. Ihre Ausbildung absolvierte sie bei der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Daneben ist sie als Fachautorin tätig.
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4.3 Auflösung von Rückstellungen


Zum Bilanzstichtag sind die Rückstellungen dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen. Muss der Unternehmer noch ernsthaft mit der Inanspruchnahme aus einer Verpflichtung rechnen? In welcher Höhe muss er noch mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger rechnen? Wurde der Unternehmer bereits unterjährig in Anspruch genommen, ist die Rückstellung aufzulösen. Dazu gibt es drei Möglichkeiten. Die Auflösung kann erfolgsneutral erfolgen, wenn die Höhe der Rückstellung mit dem tatsächlichen Betrag der Verpflichtung, für die der Unternehmer in Anspruch genommen wurde, übereinstimmt. Ist die Rückstellung höher als der tatsächliche Aufwand, verbleibt ein Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung, der sich gewinnerhöhend auswirkt. Wurde die Rückstellung niedriger passiviert als der tatsächliche Aufwand, ergibt sich ein Aufwand, der das Ergebnis des aktuellen Wirtschaftsjahres beeinflusst. Wie die Buchungen zu den Einzelfällen vorzunehmen sind, zeigen wir Ihnen in den folgenden Kapiteln.

4.3.1 Erfolgsneutrale Auflösung


Unternehmer R rechnet für die Jahresabschlusserstellung 2023 mit Kosten durch den Steuerberater i.?H.?v. 3.000 €. Er bildet eine Rückstellung in entsprechender Höhe im Jahresabschluss 2023.

Datum

Umsatz

Gegenkonto

Konto

Buchungstext

31.12.2023

3.000 € (H)

4957/6927

0977/3095

Rückstellung Jahresabschlusskosten 2023

Gewinnauswirkung: – 3.000 €

Der Ausweis in der Bilanz erfolgt nach § 266 Abs. 3 HGB unter B. Rückstellungen, 3. »Sonstige Rückstellungen«.

Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB (bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens) unter 8. »Sonstige betriebliche Aufwendungen« und nach § 275 Abs. 3 HGB (bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens) unter 7. »Sonstige betriebliche Aufwendungen«.

Im Jahr 2024 erhält der Unternehmer die Rechnung seines Steuerberaters über 3.570 € brutto für das Erstellen des Jahresabschlusses. Er bucht die Rechnung des Steuerberaters wie folgt ein:

Datum

Umsatz

Gegenkonto

Konto

Buchungstext

01.02.2024

3.000 € (S)

0977/3095

1200/1800

Rechnung StB Jahresabschluss 2023

570 € (S)

1576/1406

1200/1800

abziehbare Vorsteuer

Gewinnauswirkung: keine

Davon ausgehend, dass es sich um einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer handelt, der keine Umsätze nach § 15 Abs. 2 UStG ausführt (z.?B. umsatzsteuerfreie Umsätze oder Umsätze, die im Ausland steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden), kann er die abziehbare Vorsteuer i.?H.?v. 570 € in voller Höhe als Vorsteuer in seiner Umsatzsteuervoranmeldung bzw. bei einem Jahreszahler in seiner Umsatzsteuerjahreserklärung des Jahres 2024 geltend machen.

4.3.2 Rückstellung ist höher als der tatsächliche Aufwand


Der Unternehmer R erwartet eine Gewerbesteuernachzahlung i.?H.?v. 7.000 € für 2023 und hat diesen Betrag entsprechend als Aufwand verbucht.

2024 ergeht der Gewerbesteuerbescheid für das Kalenderjahr 2023. Er weist eine Gewerbesteuernachzahlung i.?H.?v. 6.500 € aus und ist nicht zu beanstanden.

Für die Gewerbesteuer ist eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 HGB zu bilden, weil es sich um eine der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit handelt.

Buchungen im Wirtschaftsjahr 2023:

Datum

Umsatz

Gegenkonto

Konto

Buchungstext

31.12.2023

7.000 € (H)

4320/7610

0956/3035

GewSt-Rückstellung § 4 Abs. 5b EStG für 2023

Gewinnauswirkung: – 7.000 €

Der Ausweis in der Bilanz erfolgt nach § 266 Abs. 3 HGB unter B. Rückstellungen, 3. Steuerrückstellungen.

Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) unter 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag. Nach § 275 Abs. 3 HGB erfolgt der Ausweis bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens unter 13. Steuern vom Einkommen und Ertrag.

Buchungen im Wirtschaftsjahr 2024:

Im ersten Schritt erfolgt der Vortrag des EB-Werts (Eröffnungsbilanzwert), das Gegenkonto ist der Saldenvortrag.

Datum

Umsatz

Gegenkonto

Konto

Buchungstext

01.01.2024

7.000 € (H)

9000/9000

0956/3035

Vortrag GewSt-Rückstellung § 4 Abs. 5b EStG für 2023

01.02.2024

6.500 € (H)

0956/3035

1200/1800

Gewerbesteuer 2023gem. § 4 Abs. 5b EStG

Gewinnauswirkung: keine

Im zweiten Schritt wird die Zahlung der Gewerbesteuer 2023 gem. Gewerbesteuerbescheid verbucht.

Datum

Umsatz

Gegenkonto

Konto

Buchungstext

01.02.2024

500 € (H)

0956/3035

2283/7643

Erträge aus der Auflösung von GewSt-Rückstellungen § 4 Abs. 5b EStG

Gewinnauswirkung: +500 €

Im letzten Schritt löst man den Betrag, der den tatsächlichen Gewerbesteueraufwand übersteigt, erfolgswirksam über das Konto »Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen § 4 Abs. 5b EStG« auf.

4.3.3 Rückstellung ist niedriger als der tatsächliche Aufwand


Unternehmer R konnte notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an der Fassade seines Bürogebäudes (neuer Putz und Streichen der Fassade) im Geschäftsjahr 2023 zeitlich nicht mehr vornehmen. Die Instandhaltungsmaßnahmen werden jedoch im Februar 2024 durch eine Firma durchgeführt. Bereits im Dezember 2023 hat sich R einen Kostenvoranschlag geben lassen. Der Kostenvoranschlag der Malerfirma lautete auf 15.000 € zzgl. 2.850 € Umsatzsteuer.

Anfang März 2024 erhält R eine Rechnung der Malerfirma über 16.000 € zzgl. 3.040 € Umsatzsteuer. Er überweist den Rechnungsbetrag noch im März 2024.

Nach den Sachverhaltsangaben handelt es sich um eine Rückstellung für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden (§ 249 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbsatz HGB).

Buchung im Wirtschaftsjahr 2023:

Datum

Umsatz

Gegenkonto

Konto

Buchungstext

10.12.2023

15.000 € (H)

4801/6450

0971/3075

Reparatur und Instandhaltung von Bauten

Gewinnauswirkung: -15.000 €

Die Kosten laut Kostenvoranschlag werden als Aufwand für Reparatur und Instandhaltung von Bauten eingebucht und wirken sich im Wirtschaftsjahr 2023 gewinnmindernd aus. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt nach § 266 Abs. 3 HGB unter B. Rückstellungen, 3. Sonstige Rückstellungen. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB (bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens) unter 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen und nach § 275 Abs. 3 HGB (bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens) unter 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen.

Buchungen im Wirtschaftsjahr 2024:

Datum

Umsatz

Gegenkonto

Konto

Buchungstext

01.01.2024

15.000 € (H)

9000/9000

0971/3075

Vortrag Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten drei Monaten

Im ersten Schritt erfolgt der Vortrag des EB-Werts,...


Schwirkslies, Michele
Michele Schwirkslies ist Steuerberaterin und Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) mit eigener Kanzlei in Berlin. Ihre Ausbildung absolvierte sie bei der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Daneben ist sie als Fachautorin tätig.

Michele Schwirkslies

Michele Schwirkslies ist Steuerberaterin und Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) mit eigener Kanzlei in Berlin. Ihre Ausbildung absolvierte sie bei der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Daneben ist sie als Fachautorin tätig.



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