E-Book, Deutsch, 352 Seiten, Format (B × H): 178 mm x 240 mm, Gewicht: 980 g
Simon Das Gesundheitssystem in Deutschland
7. überarbeitete und erweiterte Aufl 2021
ISBN: 978-3-456-96147-7
Verlag: Hogrefe AG
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Eine Einführung in Struktur und Funktionsweise
E-Book, Deutsch, 352 Seiten, Format (B × H): 178 mm x 240 mm, Gewicht: 980 g
ISBN: 978-3-456-96147-7
Verlag: Hogrefe AG
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Das Referenzwerk zum deutschen Gesundheitssystem!
Das deutsche Gesundheitswesen ist hochkomplex und für Außenstehende nur schwer durchschaubar. Sogar Experten haben Schwierigkeiten, die Struktur und Funktionsweise der verschiedenen Teilsysteme und Versorgungsbereiche insgesamt zu überblicken. Durch die zahlreichen Gesundheitsreformen wird es zudem immer schwieriger, den Überblick zu behalten. Dies ist nicht nur für Patienten und Leistungserbringer ein Problem, sondern auch für Lehre und Studium zu Themen des Gesundheitssystems und der Gesundheitspolitik.
Dieses Referenzwerk leistet einen Beitrag zu mehr Transparenz des deutschen Gesundheitswesens und bietet eine allgemein verständliche Einführung in die gegenwärtige Struktur und Funktionsweise des deutschen Gesundheitssystems und seiner wichtigsten Teilsysteme.
Neu in der 7., aktualisierten Auflage: Alle bis Anfang 2021 in Kraft getretenen relevanten Änderungen gesetzlicher Grundlagen (wurden eingearbeitet und die umfangreichen Datentabellen und Abbildungen entsprechend aktualisiert. Das Buch eignet sich insbesondere als Basis-Einführung aber auch als Nachschlagewerk für erfahrene Akteure im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik.
Das deutsche Gesundheitswesen ist hochkomplex und für Außenstehende nur schwer durchschaubar. Sogar Experten haben Schwierigkeiten, die Struktur und Funktionsweise der verschiedenen Teilsysteme und Versorgungsbereiche insgesamt zu überblicken. Durch die zahlreichen Gesundheitsreformen wird es zudem immer schwieriger, den Überblick zu behalten. Dies ist nicht nur für Patienten und Leistungserbringer ein Problem, sondern auch für Lehre und Studium zu Themen des Gesundheitssystems und der Gesundheitspolitik.
Dieses Referenzwerk leistet einen Beitrag zu mehr Transparenz des deutschen Gesundheitswesens und bietet eine allgemein verständliche Einführung in die gegenwärtige Struktur und Funktionsweise des deutschen Gesundheitssystems und seiner wichtigsten Teilsysteme.
Neu in der 7., aktualisierten Auflage: Alle bis Anfang 2021 in Kraft getretenen relevanten Änderungen gesetzlicher Grundlagen (wurden eingearbeitet und die umfangreichen Datentabellen und Abbildungen entsprechend aktualisiert. Das Buch eignet sich insbesondere als Basis-Einführung aber auch als Nachschlagewerk für erfahrene Akteure im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik.
Zielgruppe
Für alle Akteure im Gesundheitswesen allgemein, Studierende der Gesundheitswissenschaften, Journalisten und Politiker
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
1;Inhaltsverzeichnis, Vorwort zur 7. Auflage, Vorwort zur ersten Auflage;7
2;1 Die historische Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems;17
2.1;1.1 Mittelalterliche und fru?hkapitalistische Wurzeln;18
2.2;1.2 Das deutsche Kaiserreich;23
2.3;1.3 Die Weimarer Republik;28
2.4;1.4 Die nationalsozialistische Diktatur;29
2.5;1.5 Das Gesundheitswesen der fru?heren BRD;32
2.5.1;1.5.1 Reorganisation und Wiederaufbau;32
2.5.2;1.5.2 Ausbau des Sozialstaates;34
2.5.3;1.5.3 Phase der „Kostendämpfungspolitik“;37
2.5.4;1.5.4 Zusammenfassung;39
2.6;1.6 Das Gesundheitswesen der DDR;40
2.6.1;1.6.1 Sozialversicherung;41
2.6.2;1.6.2 Ambulante Versorgung;42
2.6.3;1.6.3 Stationäre Krankenversorgung;45
2.6.4;1.6.4 Zusammenfassung;47
2.7;1.7 Das Gesundheitswesen im vereinten Deutschland;48
2.7.1;1.7.1 Gesundheitspolitische Entscheidungen 1990 bis 1998;48
2.7.2;1.7.2 Gesundheitspolitische Entscheidungen 1998 bis 2005;49
2.7.3;1.7.3 Gesundheitspolitische Entscheidungen 2005 bis 2009;51
2.7.4;1.7.4 Gesundheitspolitische Entscheidungen 2009 bis 2013;53
2.7.5;1.7.5 Gesundheitspolitische Entscheidungen 2013 bis 2017;55
2.7.6;1.7.6 Gesundheitspolitische Entscheidungen 2017 bis 2020;59
3;2 Grundprinzipien der sozialen Sicherung im Krankheitsfall;69
3.1;2.1 Sozialstaatsgebot;70
3.2;2.2 Solidarprinzip;71
3.3;2.3 Leistungsfähigkeitsprinzip;73
3.4;2.4 Bedarfsdeckungsprinzip;74
3.5;2.5 Subsidiaritätsprinzip;75
3.6;2.6 Sachleistungsprinzip;76
3.7;2.7 Versicherungspflicht;77
3.8;2.8 Selbstverwaltung;78
4;3 Grundstrukturen und Basisdaten des Gesundheitssystems;81
4.1;3.1 Grundstrukturen des deutschen Gesundheitssystems;81
4.1.1;3.1.1 Regulierung;82
4.1.2;3.1.2 Finanzierung;88
4.1.3;3.1.3 Leistungserbringung;90
4.1.4;3.1.4 Zusammenspiel von Regulierung, Finanzierung und Leistungserbringung;93
4.2;3.2 Basisdaten des deutschen Gesundheitssystems;94
4.2.1;3.2.1 Einrichtungen und Beschäftigte;94
4.2.2;3.2.2 Höhe und Zusammensetzung der Gesundheitsausgaben;98
4.2.3;3.2.3 Ausgabenentwicklung;101
5;4 Die Krankenversicherung;109
5.1;4.1 Gesetzliche Krankenversicherung;112
5.1.1;4.1.1 Organisationsstruktur;116
5.1.2;4.1.2 Aufgaben;120
5.1.3;4.1.3 Versicherte;121
5.1.4;4.1.4 Leistungen;124
5.1.5;4.1.5 Finanzierung;126
5.1.6;4.1.6 Gesundheitsfonds und Risikostrukturausgleich;129
5.1.7;4.1.7 Ausgaben;131
5.1.8;4.1.8 Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung;133
5.2;4.2 Private Krankenversicherung;135
5.2.1;4.2.1 Private Versicherungsunternehmen und staatliche Regulierung;136
5.2.2;4.2.2 Versicherungspflicht und Versicherte;137
5.2.3;4.2.3 Zugang zum Versicherungsschutz;141
5.2.4;4.2.4 Versicherungsleistungen;144
5.2.5;4.2.5 Grundsätze der Prämienkalkulation;148
5.2.6;4.2.6 Alterungsru?ckstellungen in der PKV;153
5.2.7;4.2.7 Standardtarif – Basistarif – Notlagentarif;155
5.2.8;4.2.8 Finanzergebnisse der PKV;157
5.3;4.3 Gesetzliche und private Krankenversicherung: eine Gegenu?berstellung zentraler Merkmale;162
6;5 Die ambulante ärztliche Versorgung;165
6.1;5.1 Strukturmerkmale;165
6.2;5.2 Basisdaten;167
6.3;5.3 Organisation;174
6.3.1;5.3.1 Ärztekammern;175
6.3.2;5.3.2 Kassenärztliche Vereinigung;176
6.3.3;5.3.3 Vertragsärzte;182
6.4;5.4 Vergu?tungssystem;184
6.4.1;5.4.1 Gesamtverträge und Gesamtvergu?tung;187
6.4.2;5.4.2 Einheitlicher Bewertungsmaßstab;191
6.4.3;5.4.3 Honorarverteilung;192
6.4.4;5.4.4 Von der Einzelleistungsabrechnung bis zum Honorarbescheid;194
6.4.5;5.4.5 Vergu?tung privatärztlicher Leistungen;196
6.5;5.5 Zusammenfassung: Das System der ambulanten ärztlichen Versorgung;198
7;6 Die Arzneimittelversorgung;201
7.1;6.1 Strukturmerkmale;202
7.2;6.2 Basisdaten;205
7.3;6.3 Organisation;205
7.3.1;6.3.1 Herstellung;205
7.3.2;6.3.2 Zulassung;209
7.3.3;6.3.3 Vertrieb und Handel;210
7.4;6.4 Das System der Preisbildung;211
7.4.1;6.4.1 Vom Herstellerpreis zum Apothekenabgabepreis;211
7.4.2;6.4.2 Das Festbetragssystem;213
7.4.3;6.4.3 Das AMNOG-System;214
7.4.4;6.4.4 Arzneimittelrabattverträge;215
7.5;6.5 Arzneimittelversorgung der PKV-Versicherten;216
7.6;6.6 Zusammenfassung: Das System der Arzneimittelversorgung;217
8;7 Die Krankenhausversorgung;219
8.1;7.1 Strukturmerkmale;224
8.2;7.2 Basisdaten;227
8.2.1;7.2.1 Krankenhäuser und Betten;227
8.2.2;7.2.2 Leistungen;227
8.2.3;7.2.3 Personal;228
8.2.4;7.2.4 Ausgaben;230
8.3;7.3 Organisation;233
8.3.1;7.3.1 Krankenhausbehandlung;233
8.3.2;7.3.2 Krankenhausplanung;238
8.4;7.4 Finanzierung;242
8.4.1;7.4.1 Investitionsförderung;243
8.4.2;7.4.2 Finanzierung der laufenden Betriebskosten;246
8.4.3;7.4.3 Das DRG-System;248
8.4.4;7.4.4 Fallgruppensystem;252
8.4.5;7.4.5 Zweistufiges System zur Festlegung der Vergu?tungshöhe;256
8.4.6;7.4.6 Budget- und Pflegesatzverhandlungen;258
8.4.7;7.4.7 Gemeinsame Selbstverwaltung;261
8.5;7.5 Versorgung von Privatpatienten;263
8.6;7.6 Zusammenfassung: Das System der stationären Krankenversorgung;264
9;8 Die Pflegeversicherung;269
9.1;8.1 Grundlegende Prinzipien und Strukturmerkmale der sozialen Pflegeversicherung;271
9.2;8.2 Leistungen;274
9.2.1;8.2.1 Pflegebedu?rftigkeit und Pflegegrade;274
9.2.2;8.2.2 Leistungskatalog;278
9.3;8.3 Basisdaten;282
9.3.1;8.3.1 Pflegebedu?rftigkeit,Leistungsempfänger und Leistungen der sozialen Pflegeversicherung;283
9.3.2;8.3.2 Einnahmen und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung;288
9.4;8.4 Private Pflegeversicherung;291
9.4.1;8.4.1 Private Pflegepflichtversicherung;291
9.4.2;8.4.2 Private Pflegezusatzversicherung;292
9.4.3;8.4.3 Basisdaten der privaten Pflegeversicherung;293
10;9 Die ambulante Pflege;295
10.1;9.1 Strukturmerkmale;296
10.2;9.2 Basisdaten;297
10.3;9.3 Organisation;302
10.4;9.4 Finanzierung;305
10.4.1;9.4.1 Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V;305
10.4.2;9.4.2 Außerklinische Intensivpflege;307
10.4.3;9.4.3 Vergu?tungssystem der sozialen Pflegeversicherung;307
10.4.4;9.4.4 Investitionsförderung;310
10.5;9.5 Zusammenfassung: Das System der ambulanten Pflege;310
11;10 Die stationäre Pflege;313
11.1;10.1 Strukturmerkmale;314
11.2;10.2 Basisdaten;316
11.3;10.3 Organisation;321
11.4;10.4 Finanzierung;324
11.5;10.5 Zusammenfassung: Das System der stationären Pflege;326
12;Literatur;329
13;Über den Autor und Sachwortverzeichnis;333
5 Die ambulante ärztliche Versorgung
Die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung erfolgt in Deutschland weit überwiegend durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Sie sind in der Regel die erste Anlaufstelle für Patienten bei gesundheitlichen Problemen, führen Diagnostik und Therapie durch, verordnen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel und weisen im Bedarfsfall zur weiteren Abklärung und Behandlung einer Erkrankung in ein Krankenhaus ein. Ambulante ärztliche Versorgung ist in Deutschland im Grunde gleichbedeutend mit ambulanter ärztlicher Versorgung von Krankenkassenpatienten, da ca. 90 Prozent der Bevölkerung in einer der Krankenkassen versichert sind. An der ambulanten ärztlichen Versorgung von GKVVersicherten dürfen Ärzte allerdings nur teilnehmen, wenn sie hierzu als „Vertragsarzt“ der GKV zugelassen sind. Im Sozialrecht wird die ambulante ärztliche Versorgung von Kassenpatienten darum als „vertragsärztliche Versorgung“ bezeichnet150. Ambulant tätige Ärzte, die nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, können als „Privatärzte“ in der Regel nur Privatpatienten oder Kassenpatienten auf deren eigene Rechnung behandeln. Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich auf die vertragsärztliche Versorgung. Das System der vertragszahnärztlichen Versorgung wird nicht gesondert dargestellt, da es in seinen wesentlichen Grundstrukturen weitgehend identisch ist mit dem der vertragsärztlichen Versorgung.
5.1 Strukturmerkmale
Die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland weist eine Reihe von zentralen Strukturmerkmalen auf. Dies sind im Einzelnen: Niederlassungsfreiheit der Ärzte, freie Arztwahl der Patienten, Übertragung zentraler Aufgaben auf Kassenärztliche Vereinigungen, Bedarfsplanung und Zulassungsbegrenzungen, Gliederung in hausärztliche und fachärztliche Versorgung, Gruppenverhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, gemeinsame Selbstverwaltung durch Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen.
• Niederlassungsfreiheit: Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat das Grundrecht auf freie Wahl des Berufes (Art. 12 GG). Dieses Grundrecht gilt auch für den ärztlichen Beruf. Insofern besteht in Deutschland für Ärzte im Grundsatz die Freiheit der Niederlassung und Eröffnung einer Praxis.
Will ein niedergelassener Arzt allerdings an der vertragsärztlichen Versorgung von Kassenpatienten teilnehmen, braucht er eine gesonderte Zulassung als Vertragsarzt. Diese Zulassung wird nur erteilt, wenn der Arzt bestimmte gesetzliche und in einer Zulassungsverordnung festgelegte Voraussetzungen erfüllt und in der Bedarfsplanung die für die vertragsärztliche Versorgung festgelegte Arztzahl je Einwohner in dem betreffenden Zulassungsbezirk nicht überschritten wird (vgl. die Erläuterungen zur „Bedarfsplanung“ an späterer Stelle).
• freie Arztwahl: Im Grundsatz haben Patienten die Wahl, sich von einem Arzt ihres Vertrauens behandeln zu lassen. Für GKV-Versicherte gelten allerdings Einschränkungen (§ 76 SGB V). Auf Kosten der Krankenkasse können sie sich nur durch zugelassene Vertragsärzte oder zur vertragsärztlichen Versorgung ermächtigte Ärzte behandeln lassen (z. B. ermächtigte Krankenhausärzte). Wählen sie einen anderen als den nächst erreichbaren Vertragsarzt und entstehen dadurch Mehrkosten, kann ihnen die Krankenkasse diese Mehrkosten in Rechnung stellen. Privatärzte dürfen Versicherte der GKV nur in Notfällen auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch nehmen.
• Übertragung zentraler Aufgaben auf Kassenärztliche Vereinigungen: Eine wesentliche Besonderheit des Systems der ambulanten ärztlichen Versorgung ist die zentrale Stellung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Sie sind eine Institution ganz besonderer Art, da sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts sowohl staatliche Aufgaben wahrnehmen als auch Interessenvertretung der Vertragsärzte sind (§§ 77–81 SGB V). Ihnen ist vom Staat der sogenannte „Sicherstellungsauftrag“ für die ambulante ärztliche Versorgung übertragen worden (§ 75 Abs. 1 SGB V). Der Sicherstellungsauftrag verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu, in allen Bereichen ihres KV-Bezirks für eine ausreichende vertragsärztliche Versorgung zu sorgen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen – und nicht die einzelnen Ärzte – sind in der Regel Verhandlungspartner der Krankenkassen bei der Vereinbarung von Verträgen und Vergütungen. Zudem erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen die von den Krankenkassen zu zahlenden Gesamtvergütungen für die ambulante ärztliche Versorgung und verteilen sie nach festgelegten Regeln an die einzelnen Vertragsärzte.
• Bedarfsplanung und begrenzte Zulassung: Um eine Überversorgung oder Unterversorgung zu vermeiden, wird die Kapazitätsentwicklung in der ambulanten ärztlichen Versorgung im Rahmen einer Bedarfsplanung reguliert (§§ 99–105 SGB V). Überversorgte Gebiete sind den gesetzlichen Vorgaben entsprechend mit einer Zulassungssperre zu belegen, für unterversorgte Gebiete sind Maßnahmen zu ergreifen, um Ärzte zur Niederlassung in diesen Regionen zu motivieren.
• Gliederung in hausärztliche und fachärztliche Versorgung: Die vertragsärztliche Versorgung wird in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Teil unterschieden (§ 73 SGB V). Im Zentrum der vertragsärztlichen Versorgung sollen die Hausärzte stehen, die das persönliche Umfeld des Patienten kennen, alle wesentlichen Befunde zusammenführen und den Patienten als Lotse durch das Gesundheitssystem begleiten. Die Inanspruchnahme von Fachärzten soll nach Möglichkeit nur auf Überweisung durch einen Hausarzt geschehen. Die Realisierung dieser gesundheitspolitischen Leitvorstellung ist bislang allerdings noch nicht in dem Maße vorangekommen, wie es von der Politik seit Langem angestrebt wird.