Spohnheimer | Gestaltungsfreiheit bei antezipiertem Legalanerkenntnis des Schiedsspruchs | Buch | 978-3-16-150482-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 71, 512 Seiten, Format (B × H): 231 mm x 231 mm, Gewicht: 813 g

Reihe: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht

Spohnheimer

Gestaltungsfreiheit bei antezipiertem Legalanerkenntnis des Schiedsspruchs

Zugleich ein Beitrag zur Gewährung rechtlichen örs in Schiedsverfahren und zur Aufhebung von Schiedssprüchen
1. Auflage 2010
ISBN: 978-3-16-150482-2
Verlag: Mohr Siebeck

Zugleich ein Beitrag zur Gewährung rechtlichen örs in Schiedsverfahren und zur Aufhebung von Schiedssprüchen

Buch, Deutsch, Band 71, 512 Seiten, Format (B × H): 231 mm x 231 mm, Gewicht: 813 g

Reihe: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht

ISBN: 978-3-16-150482-2
Verlag: Mohr Siebeck


Frank Spohnheimer zeigt auf, dass die Integration des Schiedsspruchs in die Rechtsordnung auf der Grundlage eines antezipierten Legalanerkenntnisses in § 1055 ZPO erfolgt. Hiervon ausgehend untersucht er, welche prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten die Rechtsordnung den Parteien und dem Schiedsgericht in einem Schiedsverfahren zugesteht und wo die Grenzen liegen, bis zu denen sie bereit ist, einen Schiedsspruch dauerhaft einem gerichtlichen Urteil gleichzustellen. Der Schwerpunkt liegt dabei zum einen auf der Verfahrensvereinbarung der Parteien, zum anderen auf der Gewährung rechtlichen Gehörs. Die Rüge, das Schiedsgericht habe den Parteien nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt, spielt in der Praxis im Aufhebungs- und Vollstreckungsverfahren eine große Rolle. Der Autor zeigt grundlegende Wertungen auf und entwickelt handhabbare Regeln für die Praxis.

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Weitere Infos & Material


Spohnheimer, Frank
Frank Spohnheimer
Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken; 2010 Promotion; derzeit Rechtsreferendar am Saarländischen Oberlandesgericht.

Frank Spohnheimer
Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken; 2010 Promotion; derzeit Rechtsreferendar am Saarländischen Oberlandesgericht.


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