Stamm | Das Zurückweisungsrecht und die Mängeleinrede. | Buch | 978-3-428-18803-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 558, 106 Seiten, Format (B × H): 151 mm x 231 mm, Gewicht: 198 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Stamm

Das Zurückweisungsrecht und die Mängeleinrede.

Die Verteidigungsrechte des Käufers vor und nach der Annahme einer mangelhaften Kaufsache.
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-428-18803-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Die Verteidigungsrechte des Käufers vor und nach der Annahme einer mangelhaften Kaufsache.

Buch, Deutsch, Band 558, 106 Seiten, Format (B × H): 151 mm x 231 mm, Gewicht: 198 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-18803-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Mit dem Zurückweisungsrecht und der Mängeleinrede haben sich Rechtsfiguren zum Schutz des Käufers etabliert, die das Gesetz als solche nicht kennt. Die Monographie enttarnt das Zurückweisungsrecht als begriffliche Negation des Annahmeverzugs, im Rahmen dessen sich die Verpflichtung zur mangelfreien Verschaffung der Kaufsache als bloße Leistungsmodalität entpuppt. Dieses Lösungsmodell ermöglicht eine klare Abgrenzung von der Teilleistung und dem Zurückbehaltungsrecht. Die Unmöglichkeit der mangelfreien Leistung bewirkt eine im Rücktrittsrecht bereits angelegte Antizipation der Mängelrechte des Käufers. Erweist sich das Zurückweisungsrecht auf diese Weise als eine begriffliche Verselbstständigung, so gilt dies ebenso für das Phantom der Mängeleinrede. Der Kanon der Mängelrechte macht eine Differenzierung unausweichlich. Der Nacherfüllungsanspruch bewirkt ein Zurückbehaltungsrecht. Die weitergehenden Mängelrechte führen zu Mängeleinwendungen. Eine Mängeleinrede hat der Gesetzgeber hingegen nur für den Fall der Verjährung vorgesehen.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Das Zurückweisungsrecht als begriffliche Negation des Annahmeverzugs – Die Verteidigungsrechte des Käufers vor der Annahme einer mangelhaften Kaufsache
Problemstellung – Versuch einer begrifflichen Annäherung – Die maßgeblichen Pflichten im Kaufrecht – Fehlende Anspruchsqualität von § 433 Abs. 1 S. 2 BGB als bloße Leistungsmodalität – Verwerfungen bei Annahme einer Anspruchsqualität von § 433 Abs. 1 S. 2 BGB – Die Gegenleistung und ihre Zurückweisung – Auf der Suche nach einer Definition des Zurückweisungsrechts – Die Rechtsgrundlagen des Zurückweisungsrechts – Verhältnis des Zurückweisungsrechts zum Schuldnerverzug – Zurückweisungsrecht und Erfüllungslehre als Kehrseite derselben Medaille – Das Verbot von Teilleistungen als Grundlage eines Zurückweisungsrechts? – Verhältnis des Zurückweisungsrechts zu einem Zurückbehaltungsrecht – 'Unmöglichkeit' der mangelfreien Leistung – Spezialität des Gewährleistungsrechts bereits ab Vertragsschluss

2. Das Phantom der Mängeleinrede – Die Verteidigungsrechte des Käufers gegenüber dem Kaufpreisanspruch nach Annahme einer mangelhaften Kaufsache
Problemstellung – Ausgangskonstellation – Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die Mängeleinrede – Abgrenzung vom Zurückweisungsrecht vor Abnahme der Kaufsache – Mängeleinrede versus Ausdifferenzierung von Mängelrechten und Mängelansprüchen – Mängeleinrede aus dem Nacherfüllungsanspruch – Mängeleinwendungen aus § 437 Nr. 2 und Nr. 3 BGB – Unmöglichkeit der Nacherfüllung – Rücktritts- und Minderungseinrede bei Verjährung – Rückschlüsse aus der Mängeleinrede des Bürgen – Mängeleinrede im Werkvertragsrecht – Die Mängeleinrede als überkommenes historisches Relikt

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Legal studies at the Universities of Münster and Bochum; fellow of the German Academic Scholarship Foundation; doctoral studies in Münster under the supervision of Prof. Dr. Kupisch regarding concepts of recourse in civil law, awarded with the Harry-Westermann-Award of the University of Münster; legal clerkship in Bochum; specialist solicitor in private construction and architect law in Bochum and Cologne; habilitation in Saarbrücken under the supervision of Prof. Dr. Dr. h.c. Rüßmann regarding principals and basic structures of foreclosure law; chair holder of the Chair of private law and civil procedure law formerly in Tübingen now in Erlangen; director of the institute for the law of the legal profession and legal practice.

Legal studies at the Universities of Münster and Bochum; fellow of the German Academic Scholarship Foundation; doctoral studies in Münster under the supervision of Prof. Dr. Kupisch regarding concepts of recourse in civil law, awarded with the Harry-Westermann-Award of the University of Münster; legal clerkship in Bochum; specialist solicitor in private construction and architect law in Bochum and Cologne; habilitation in Saarbrücken under the supervision of Prof. Dr. Dr. h.c. Rüßmann regarding principals and basic structures of foreclosure law; chair holder of the Chair of private law and civil procedure law formerly in Tübingen now in Erlangen; director of the institute for the law of the legal profession and legal practice.



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