Steverding | Europarechtskonformität des § 8a des Körperschaftssteuergesetzes ("Gesellschafter-Fremdfinanzierung")und des Art. 212 Code Générales des Impôts | Buch | 978-3-8322-6303-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 30, 147 Seiten, PB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 221 g

Reihe: Berliner Schriftenreihe zum Steuer- und Wirtschaftsrecht

Steverding

Europarechtskonformität des § 8a des Körperschaftssteuergesetzes ("Gesellschafter-Fremdfinanzierung")und des Art. 212 Code Générales des Impôts


1. Auflage 2007
ISBN: 978-3-8322-6303-4
Verlag: Shaker

Buch, Deutsch, Band 30, 147 Seiten, PB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 221 g

Reihe: Berliner Schriftenreihe zum Steuer- und Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-8322-6303-4
Verlag: Shaker


Die Dissertation befasst sich mit dem Regelungszweck, der Entstehungsgeschichte und den europarechtlichen Auswirkungen des § 8a des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sowie des Art. 212 des Code Générales des Impôts (CGI). Beide Vorschriften waren in Ihrer alten Fassung europarechtswidrig und wurden aufgrund des Urteils des EuGH in der Rechtssache Lankhorst-Hohorst modifiziert.

Mit der Regelung des § 8a KStG hat der deutsche Gesetzgeber den Versuch getätigt, das steuerliche Problem der Gesellschafter-Fremdfinanzierung zu unterbinden. Gesellschafter und Gesellschaft können den Gewinn und die Gewinnausschüttung und somit die ertragsteuerliche Belastung durch entgeltliche Kapitalüberlassungen beeinflussen und somit missbräuchliche Gestaltungen vornehmen. Um dem entgegen zu wirken, regelt § 8a KStG, dass Vergütungen für Fremdkapital unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifiziert werden.

Mit der Einführung der Unterkapitalisierungsvorschrift des § 212 CGI hat der französische Gesetzgeber den gleichen Zweck verfolgt wie der deutsche Gesetzgeber mit der Verabschiedung des § 8a KStG. Im Unterschied zu der Neufassung des § 8a KStG behandelt Art. 212 CGI in seiner Neufassung die Zinszahlungen auf „Übermaß-Darlehen“ nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen, sondern als nicht abziehbare Betriebsausgaben, die in einem bestimmten Umfang vorgetragen werden können.

Die Arbeit untersucht die Europarechtskonformität der beiden Neufassungen und schließt mit einem Vergleich derselben sowie mit der Darstellung verschiedener Lösungsmöglichkeiten zur Herstellung von europarechtskonformen Unterkapitalisierungsvorschriften.

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