Buch, Deutsch, Band 86, 166 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 317 g
Reihe: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht
Ein Vergleich der Rechtslage zwischen Deutschland, Großbritannien und den USA
Buch, Deutsch, Band 86, 166 Seiten, broschiert, Format (B × H): 153 mm x 227 mm, Gewicht: 317 g
Reihe: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht
ISBN: 978-3-8487-3547-1
Verlag: Nomos
In welchem Rahmen dürfen Museen, Auktionshäuser und Galerien mit der Abbildung der von ihnen ausgestellten bzw. angebotenen Kunstwerke werben? Die Schrankenregelung des § 58 Abs. 1 UrhG gestattet unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Kunstwerke „zur Werbung, soweit dies zur Förderung der Veranstaltung erforderlich ist“. Wie diese Formulierung auszulegen ist und ob sie ein (Höchst-)Maß an Werbung impliziert, ist umstritten. Die Thematik hat große praktische Relevanz: Sofern die Werknutzung nämlich nicht von der Schrankenregelung gedeckt ist, ist sie sowohl genehmigungs- als auch vergütungspflichtig.
Die Arbeit analysiert § 58 Abs. 1 UrhG und stellt die Vorschrift den entsprechenden Regelungen des britischen sowie des US-amerikanischen Rechts gegenüber. In diesem Zusammenhang wird auch die Arbeitsweise der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst sowie der betreffenden Verwertungsgesellschaften in Großbritannien und den USA dargestellt.