Buch, Deutsch, Band 110, 342 Seiten, Format (B × H): 257 mm x 162 mm, Gewicht: 678 g
Reihe: Jus Privatum
Buch, Deutsch, Band 110, 342 Seiten, Format (B × H): 257 mm x 162 mm, Gewicht: 678 g
Reihe: Jus Privatum
ISBN: 978-3-16-148844-3
Verlag: Mohr Siebeck
Nach überwiegender Meinung unterliegt der Schuldner im deutschen Leistungsstörungsrecht einer Verschuldenshaftung, in anderen Rechtsordnungen hingegen einer Garantiehaftung. Holger Sutschet analysiert die Entwicklung der vertraglichen Haftung und kommt zu einem anderen Ergebnis: Bleibt die Leistung aus, so hat der Schuldner das Gläubigerinteresse am Erhalt der Leistung in Geld auszugleichen (Geldkondemnation). Die Geldkondemnation ist stets alternativer Inhalt der Obligation und teilt daher die Voraussetzungen des Leistungsanspruchs; der Anspruch auf Ersatz des Gläubigerinteresses in Geld setzt also einen wirksamen Leistungsanspruch, nicht hingegen Verschulden voraus. Der Autor arbeitet den Unterschied zwischen dieser Haftung auf das Interesse und der Haftung für Schäden, welche als Garantiehaftung wie auch als Verschuldenshaftung vorkommen kann und vorkommt, heraus. Diese Grundsätze lassen sich im wesentlichen in allen untersuchten Rechtsordnungen nachweisen. Während das Haftungssystem des BGB alter Fassung auf der Grundlage des hier wiedergefundenen Verständnisses stimmig war, hat der Gesetzgeber des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die Vorschriften alter Fassung auf der Grundlage eines anderen Verständnisses geändert, mit der Folge, daß das System nunmehr unstimmig ist und deshalb interpretativer Korrekturen bedarf.
Zielgruppe
Rechtswissenschaftler (Schuldrecht, Vertragliches Haftungsrecht, Europäisches Privatrecht), entsprechende Institute und Bibliotheken.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht Schuldrecht Allgemeines und Gesamtdarstellungen (Schuldrecht Allgemeiner Teil)
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht Schuldrecht Haftpflichtrecht, Deliktsrecht, Produkthaftungsrecht
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht Schuldrecht Kaufvertrag, Tausch, Verbrauchsgüterkauf