Sydow | Die Verfassung der Caritas | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band Band 4, 61 Seiten, E-Book-Text, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Kirche und Recht – Beihefte

Sydow Die Verfassung der Caritas

Perspektiven für den Rechtsrahmen diakonischen Handelns der katholischen Kirche
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-8305-4194-3
Verlag: Berliner Wissenschafts-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Perspektiven für den Rechtsrahmen diakonischen Handelns der katholischen Kirche

E-Book, Deutsch, Band Band 4, 61 Seiten, E-Book-Text, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Reihe: Kirche und Recht – Beihefte

ISBN: 978-3-8305-4194-3
Verlag: Berliner Wissenschafts-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Diakonisches Handeln ist Ausdruck des Glaubens und Auftrag der Kirche. Es steht im Schnittpunkt von theologischem Anspruch, sozialstaatlichen Erwartungen und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen. Zusätzlich begründet der doppelte Regelungszugriff des kirchlichen und des staatlichen Rechts Herausforderungen für Steuerung und Kontrolle. °°Das Motu proprio Intima ecclesiae natura hat die Bedeutung und Verantwortung des Bischofsamtes für die Caritas betont, zugleich aber nicht in Zweifel gezogen, dass Subsidiarität und Trägerpluralität ihre zentralen Organisationsstrukturen sind. Daraus resultiert ein Spannungsverhältnis, das die Gefahr einer Dysfunktionalität der rechtlichen Steuerungsinstrumente birgt. °°Gernot Sydow plädiert, deren Wirkungsbedingungen einer Klärung zu unterziehen. Das gilt für die bischöfliche Gesetzgebung und Aufsichtsbefugnisse, für den Einsatz von soft law im Kirchenrecht und für die Übernahme von Regelungsinstrumenten und Rechtsregimen aus dem staatlichen Recht als legal transplants.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Prof. Dr. Gernot Sydow, M. A., lehrt seit 2015 Öffentliches Recht an der Universität Münster mit Forschungsschwerpunkten zur Rechtsvergleichung und zum Verhältnis von Recht und Religion. Von 2006 bis 2015 war er als Bistumsjustitiar im Kirchendienst tätig. 2018 ist er in nebenamtlicher Funktion zum Vorsitzenden des Datenschutzgerichts der Deutschen Bischofskonferenz berufen worden.



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