Terko / Baumüller / Bartos | Praxishandbuch Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 352 Seiten

Terko / Baumüller / Bartos Praxishandbuch Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen


1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-7094-1365-4
Verlag: Linde Verlag Wien
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, 352 Seiten

ISBN: 978-3-7094-1365-4
Verlag: Linde Verlag Wien
Format: EPUB
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Schritt für Schritt zur Umsetzung der Berichtsanforderungen


Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für Unternehmen immer wichtiger – auch für KMU. Neben gesetzlichen Vorgaben steigen die Anforderungen von Kund:innen, Finanzinstituten und anderen Stakeholdern stetig. Selbst ohne direkte Berichtspflicht sind viele KMU gefordert, verlässliche ESG-Daten bereitzustellen.


Eine strukturierte Nachhaltigkeitskommunikation bietet dabei klare Vorteile: Sie sichert nicht nur den Zugang zu Finanzierungen und Aufträgen, sondern steigert auch die Effizienz, senkt Kosten und stärkt die Resilienz des Unternehmens gegenüber Risiken. So wird Nachhaltigkeit zum strategischen Erfolgsfaktor – wirtschaftlich, wettbewerbsfähig und zukunftssicher.


In ihrem Praxishandbuch bieten Sanela Terko und Peter Bartos gemeinsam mit ihrem Autor:innenteam Unternehmen umfassende Informationen, die zur Vorbereitung und Umsetzung der Berichtsanforderungen notwendig sind. Das Handbuch behandelt die rechtlichen Grundlagen der EU-Taxonomie VO und der CSRD sowie deren gesetzliche Umsetzung in Österreich und Deutschland. Es unterstützt bei der bestmöglichen Vorbereitung auf die Anforderungen des Lieferkettengesetzes, die neuen Berichtsstandards für KMU und die Einführung entsprechender KPIs. Mithilfe konkreter Praxisbeispiele zeigt das Buch, wie Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig in ihre Prozesse integrieren und sich dadurch einen langfristigen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.

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Weitere Infos & Material


3Kapitel 1: CSRD – Überblick und Umsetzung
Josef Baumüller/Deike Pottebaum
1. Einleitung
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; Richtlinie 2022/2464/EU) wird eine große Zahl europäischer Unternehmen zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die CSRD wurde im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist kurz hiernach in Kraft getreten. Ihre Bestimmungen sind erstmals für das Geschäftsjahr 2024 anzuwenden. Formal ist die CSRD eine Änderungsrichtlinie, die ihre Vorgaben in die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU einfügte. Sie ersetzte dort die Bestimmungen der Vorläufer-Norm, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD, Richtlinie 2014/95/EU), die weitaus weniger ambitionierte Vorgaben vorgesehen hat. 1 Bereits im Green Deal vom Dezember 2019 wurde der Grundstein für die CSRD gelegt; die CSRD wird hier als ein Schlüsselinstrument der damals formulierten Zielsetzungen gesehen: nämlich die Dekarbonisierung der Wirtschaft zu erreichen und auch darüber hinaus den Wandel zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsordnung zu initiieren. Die Arbeiten an der neuen Richtlinie begannen kurz darauf und konnten zur Jahresmitte 2022 abgeschlossen werden. Die Dauer und Intensität der Diskussionen, die im Zuge des Projektes geführt wurden, zeigen auf, welche Bedeutung diesem beigemessen wurde. Weiterer Hintergrund dieser Regulierung, die auch das Fundament für den Green Deal darstellt, ist die Idee von Sustainable Finance – in der EU durch den Aktionsplan zur „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ vom März 2018 eingeführt. Die Idee hierhinter ist, nachhaltiges Handeln durch Kapitalmarktanreize zu forcieren, dh Unternehmen, deren Wirtschaftstätigkeiten mit den Nachhaltigkeitszielen der EU im Einklang stehen, sollen Vorteile durch verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten erhalten; umgekehrt soll die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten, die diesen Zielen abträglich sind, immer schwieriger werden. Dafür wurden va für Finanzmarktakteur:innen wie Banken oder Investmentgesellschaften komplexe Regelungen geschaffen, die eine solche Umleitung der Kapitalströme erlauben. Damit dies allerdings gelingen kann, sind die besagten Finanzmarktakteur:innen auf Unternehmensdaten angewiesen – um erst entscheiden zu können, welche Unternehmen unterstützt werden sollen und welche nicht. Die damals noch geltenden Berichtspflichten der NFRD konnten dies nicht leisten: Kritisiert wurden Mängel in der Vollständigkeit, der Vergleichbarkeit und der Verlässlichkeit der zur Verfügung gestellten Nachhaltigkeitsinformationen. Diese Mängel soll nun die CSRD adressieren – und damit soll sie der letzte noch fehlende Baustein sein, um Sustainable Finance zur realisieren. 2 4Dieser Kontext zeigt zugleich auf, warum diese neue Regulatorik weit mehr als nur eine neue Form der Unternehmensberichterstattung zum Gegenstand hat – es geht um den Zugang zum Kapitalmarkt und damit letztlich um die Zukunftsfähigkeit ganzer Geschäftsmodelle. Darüber hinaus sind die Anforderungen, welche die CSRD an Unternehmen stellt, so tiefgehende, dass sie in vielen Punkten zu einem Kulturwandel in diesen Unternehmen beitragen können: wenn neue Strategien formuliert werden müssen, ökologische und soziale Komponenten in Vergütungssysteme implementiert werden, nichtmonetäre Kennzahlen in den Controlling-Prozessen an Bedeutung gewinnen. Aus diesem Grund wird die CSRD letztlich oftmals als „Gamechanger“ bezeichnet. Das vorliegende Buchkapitel gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte der CSRD. Hiernach werden die aktuellen Stände in der Umsetzung in Deutschland und Österreich betrachtet. Zum Abschluss wird ein Ausblick auf weitere Entwicklungen in der EU und in anderen Rechtsordnungen gegeben. 2. Vorgaben der CSRD zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung im Überblick
2.1. Anwendungskreis und Erstanwendungszeitpunkt
2.1.1. Unmittelbare Berichtspflichten
Die Vorgaben der CSRD richten sich primär an Unternehmen mit Sitz in der EU und umfassen zunächst • alle großen Kapitalgesellschaften sowie diesen gleichgestellte Personengesellschaften, • kapitalmarktorientierte KMU sowie • alle großen Kreditinstitute und alle großen Versicherungsunternehmen ungeachtet ihrer jeweiligen Rechtsform. Die Sonderregelung, dass Unternehmen von öffentlichem Interesse stets als „groß“ gelten, findet keine Anwendung. Außerdem sind Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich ausgenommen. Auf Konzernebene ergibt sich eine Berichtspflicht für Mutterunternehmen sog großer Gruppen. Ob eine große Unternehmensgruppe vorliegt, ist nach den üblichen Kriterien des Bilanzrechts (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer:innen) zu ermitteln, welche aus Sicht des Konzerns erfüllt sein müssen; dh es kann eine Pflicht zu einer konsolidierten Berichterstattung sogar dann vorliegen, wenn alle einbezogenen Unternehmen selbst unter den Schwellenwerten für eine Berichtspflicht liegen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat grds den gesamten Konsolidierungskreis abzudecken. 3 Ein vielbeachteter Aspekt der CSRD ist die Ausweitung des Kreises berichtspflichtiger Unternehmen auf bestimmte Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU. Die recht komplexen Regelungen verpflichten Unternehmen aus Drittstaaten erstmals dazu, unionsrechtliche Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden, sodass die 5CSRD auch auf andere Rechtsräume ausstrahlt. Es lassen sich hier zwei Anwendungsfälle unterscheiden: • Zum einen sind Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in der EU zugelassen sind, gleichermaßen wie Emittent:innen mit Sitz innerhalb der EU verpflichtet, einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. • Zum anderen umfasst die CSRD auch Unternehmen bzw Konzerne, die aufgrund erheblicher wirtschaftlicher Aktivitäten mit der EU verbunden sind und zugleich über ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU verfügen. Die Berichtspflicht greift, sofern das Tochterunternehmen berichtspflichtig gem CSRD ist bzw der Umsatz der Zweigniederlassung im vorangegangenen Geschäftsjahr 40 Mio € überstieg. Darüber hinaus muss der Gesamtumsatz der...


Richter-Schöller, Christian
Christian Richter-Schöller ist Rechtsanwalt bei DORDA Rechtsanwälte GmbH und Co-Head der Sustainability Group. Er berät im Nachhaltigkeitsrecht und im Aufsichtsrecht. In diesen Bereichen ist er Autor und Herausgeber einschlägiger Fachliteratur. Außerdem spricht er sehr häufig bei nationalen und internationalen Veranstaltungen, Organisationen und Universitäten zu ESG-Themen.

Wieser, Christina
Christina Wieser ist Senior Managerin im Bereich Sustainability Services bei BDO. Als Fachautorin und -vortragende fokussiert sie sich auf Diversität, Inklusion sowie Governance im Kontext nachhaltigkeitsbezogener Unternehmensführung. Ihr Aufgabenbereich umfasst zudem die Konzeption und Durchführung unternehmensspezifischer Trainings („Mastering ESG“) für Vorstände, Geschäftsführer:innen und Aufsichtsrät:innen.

Pottebaum, Deike
Deike Pottebaum ist wissenschaftliche Mitarbeiterin (Postdoktorandin) am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung an der Fern-Universität in Hagen sowie Lehrbeauftragte an der Andrássy Universität Budapest. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählt u.a. die betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung von Unternehmen.

Gruber, Katja
Katja Gruber ist Senior Associate bei BDO und Expertin für Umweltmanagement. Ihr Fokus liegt auf der praxisorientierten und ganzheitlichen Beratung von Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere in den Bereichen Treibhausgasbilanzierung sowie Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen.

Meyer, Jeremias
Jeremias Meyer ist studierter Wirtschaftsingenieur (TU Wien) und Musikwissenschaftler. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich Nachhaltigkeitsbilanzierung, Nachhaltigkeitstransformation und Kulturwirtschaft.

Baumüller, Josef
Josef Baumüller lehrt und forscht am Institut für Managementwissenschaften der TU Wien.

Stötzer, Sandra
Sandra Stötzer lehrt und forscht am Institut für Public und Nonprofit Management der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz, Österreich. Sie studierte Wirtschaftswissenschaften und Sozialwirtschaft, dissertierte 2009 und habilitierte sich 2019 für das Fach Betriebswirtschaftslehre an der JKU. Seit 2023 ist sie Associate Dean für Internationalisierung & Engagement der JKU Business School.

Hrinkow, Matthias
Matthias Hrinkow ist Manager bei BDO. Durch seine Tätigkeit als drittmittelfinanzierter Prae Doc an der Wirtschaftsuniversität Wien stellt er das Bindeglied zwischen Wissenschaft und Praxis rund um die Thematik der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Zudem bringt er durch seine an der Frankfurt School of Finance and Management erworbene Zusatzqualifikation als Certified Expert in Sustainable Finance Wissen im Bereich der grünen Finanzwirtschaft mit.

Gleißner, Werner
Werner Gleißner (Wirtschaftsingenieur, Volkswirt) ist Vorstand der FutureValue Group AG und Professor an der Technischen Universität Dresden (Betriebswirtschaft, insb. Risikomanagement) sowie Vorstand der „EACVA“ (European Association of Certified Valuators and Analysts) und der Deutschen Gesellschaft für Krisenmanagement (DGfKM). Er ist Autor zahlreicher Fachartikel und Bücher, wie z. B. Gleißner, W. (2022): Grundlagen des Risikomanagements, 4. Aufl., Vahlen Verlag München.

Vanini, Ute
Ute Vanini ist Professorin für ABWL, insbesondere Controlling und Risikomanagement an der Fachhochschule Kiel. Sie ist Mitglied der European Accounting Association, des Internationalen Controllervereins (ICV) und der Risk Management Association (RMA) sowie in Aufsichtsgremien von Unternehmen. Zudem gibt sie die Zeitschrift REthinking Finance heraus. Ihre Forschungsschwerpunkte sind die Integration von Risikomanagement und Controlling sowie Nachhaltigkeitscontrolling.

Terko, Sanela
Sanela Terko ist Steuerberaterin, CPA, und Partnerin bei der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien. Expertin für die Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten mit den Tätigkeitsschwerpunkten Rechnungslegung, Wesentlichkeitsanalysen, Risikoanalysen iZm ESG-Kriterien, Finanzstrafrecht und Steueroptimierungskonzepte. Mitglied der AFRAC-Arbeitsgruppe „Sustainability Reporting“ sowie der Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ des Fachsenats der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Fachautorin und Vortragende.

Heidenreich, Johanna
Johanna Heidenreich ist Expertin für Change Management und Management Development. Als Senior Associate bei BDO hält sie Fachvorträge und publiziert zu regulatorischen Anforderungen sowie aktuellen Entwicklungen und Prozessen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.

Bartos, Peter
Peter Bartos ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ist Partner der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien. Der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen, Due-Diligence-Prüfungen, Unternehmensbewertungen sowie in der Gutachtenserstellung in Fragen der Rechnungslegung. Er ist Mitglied des Fachsenats für Unternehmensrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Vorstandsmitglied der österreichischen Gesellschaft der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Wien und gerichtlich beeideter Sachverständiger für Rechnungswesen.



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