Buch, Deutsch, 405 Seiten, Buch, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 646 g
Reihe: Haufe Praxisratgeber
Forderungen und Verbindlichkeiten in Buchhaltung und Jahresabschluss
Buch, Deutsch, 405 Seiten, Buch, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 646 g
Reihe: Haufe Praxisratgeber
ISBN: 978-3-648-11201-4
Verlag: Haufe
Eine funktionierende Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung ist unverzichtbar für einen stimmigen Jahresabschluss und eine funktionierende Betriebsanalyse. Ein erfahrener Praktiker führt Sie durch die Kontokorrentbuchhaltung, erklärt die täglich anfallenden Aufgaben und geht auf rechtliche Aspekte ein. Er zeigt, wie Sie Forderungsausfälle vermeiden, die Liquidität sichern und damit eine Insolvenz verhindern. Der Geschäftsleitung gibt er dazu Handlungsempfehlungen und Mitarbeitern, nicht nur in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, grundlegende Kenntnisse zur Kontokorrentbuchhaltung.
Inhalte:
- Verbuchung von Debitoren und Kreditoren, auch mit grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen
- Sonderkonten im Bereich der Kontokorrentbuchhaltung
- Vorbereitung des Jahresabschlusses (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisfragen)
- Forderungs- und Liquiditätsmanagement
- Kennzahlen und Auswertungen in der Offene-Posten-Buchhaltung
Arbeitshilfen online:
- Checklisten und Übersichten
- Gesetze und Verordnungen
- BMF-Schreiben
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Vorwort
Allgemeine Grundlagen der Buchführung
- Wer ist Kaufmann im Sinne des HGB?
- Diese Handelsbücher gibt es 19
- Die verschiedenen Buchführungssysteme und -verfahren
- Die Buchführung organisieren und einrichten
- Aufbewahrungspflichten und -fristen
- Einrichten einer Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Aufbau und Handhabung einer EDV-gesteuerten OPOS-Buchhaltung
- Darauf sollten Sie achten - Praxistipps zur Offene-Posten-Buchhaltung
- Zusammenfassung
Verbuchung von Debitoren
- Debitoren - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (L + L)
- Abgrenzung der Forderungen aus L + L zu anderen Vermögensgegenstanden
- So werden Forderungen aus L + L in Bilanz und Anhang ausgewiesen
- So entstehen Forderungen aus L + L
- Die Verbuchung einer Forderung aus L + L
- Sonderfragen bei der Einbuchung von Debitoren
- Die Bewertung einer Forderung aus L + L
- Zeitpunkt der Ausbuchung eines Debitors
- Zusammenfassung
Verbuchung von Kreditoren
- Kreditoren - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Was sind Verbindlichkeiten aus L + L?
- So werden Verbindlichkeiten aus L + L in der Bilanz und im Anhang ausgewiesen
- So entsteht eine Verbindlichkeit aus L + L
- Die Verbuchung einer Verbindlichkeit aus L + L
- Sonderfragen bei der Einbuchung von Kreditoren
- Die Bewertung einer Verbindlichkeit aus L + L
- Zeitpunkt der Ausbuchung eines Kreditors
- Zusammenfassung
Kreditorische Debitoren und debitorische Kreditoren
- Kreditorische Debitoren
- Debitorische Kreditoren
Sonderkonten im Bereich der Kontokorrentbuchhaltung
- Interimskonten
- Durchlaufende Posten und sonstige Fremdgelder
- Zusammenfassung
Vorarbeiten für die Aufstellung des Jahresabschlusses
- Das interne Kontrollsystem (IKS) im Ein- und Verkaufsbereich
- Die Abstimmung von Debitoren und Kreditoren
- Einholung von Saldenbestätigungen
- Zusammenfassung
Förderungs- und Liquiditätsmanagement
- Warum ein Förderungs- und Liquiditätsmanagement gebraucht wird
- Bonitätsprüfung
- Korrekte Rechnungsstellung und -bearbeitung
- Factoring
- Debitorenüberwachung
- Erfolgreiches Mahnen - außergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren
- Erfolgreiche Liquiditätsplanung
- Kennzahlen im Kontokorrent
- Zusammenfassung
E-Bilanz - Auswirkungen auf die Buchführungspraxis
- Grundlagen und Schwerpunkte der E-Bilanz
- Anforderungen an die E-Bilanz
- E-Bilanz: Anwendungsbereich und -zeitraum für die elektronische Übermittlung der Daten
- Auswirkungen der E-Bilanz auf die Buchführungspraxis und bei Unternehmensgründungen
- Fazit - Vorteile vor allem für die Finanzverwaltung
Vorteil Risikominimierung
Stichwortverzeichnis
1.3 Die verschiedenen Buchführungssysteme und -verfahren
Es gibt folgende Buchführungssysteme, wobei das Gesetz nicht vorschreibt, welches der Kaufmann für seine Handelsbücher zu verwenden hat:
- kameralistische Buchführung,
- einfache Buchführung,
- doppelte Buchführung.
Die kameralistische Buchführung wird in der Praxis von öffentlichen Haushalten und öffentlichen Betrieben angewandt. Allerdings wird sie aufgrund der Bestrebungen zur Umstellung der Rechnungslegung öffentlicher Haushalte auf die doppelte Buchführung zunehmend verdrängt (Doppik).
Die einfache Buchführung ermittelt die Bestände auf den Bilanzkonten durch Inventur und den Periodenerfolg über den Weg des Vermögensvergleichs; eine GuV-Rechnung entsteht dabei nicht. Eine solche Buchführung verschafft nur einen sehr eingeschränkten Überblick über die Lage des Unternehmens. Da das Gesetz dem Kaufmann kein Buchführungssystem vorschreibt und er in seiner Wahl frei ist, orientiert man sich bei der Wahl des Buchführungssystems an Rechtsprechung und Schrifttum. Danach ist die einfache Buchführung lediglich bei Handwerkern und Kleinstunternehmen zulässig und genügt nur dort den Erfordernissen für steuerliche Zwecke.
Die doppelte Buchführung ist das vorherrschende Buchführungssystem. Im diesem System wird jeder Geschäftsvorfall doppelt gebucht, d. h. auf zwei Kontenseiten: auf einem Konto oder auf mehreren Konten jeweils auf der Sollseite und auf einem anderen Konto oder auf mehreren anderen Konten auf der Habenseite. Bei einem Geschäftsvorfall sind die Summe der Sollbuchungen und die Summe der Habenbuchungen jeweils betragsgleich.
Da sämtliche Geschäftsvorfälle sowohl im Soll als auch im Haben erfasst werden, entsteht ein geschlossenes Buchführungssystem, das systemimmanent rechnerische und buchungstechnische Kontrollen enthält. Man spricht in diesem Zusammenhang von Doppik. Bei kaufmännischen EDV-Buchführungsprogrammen ist die doppelte Buchführung vorgegeben und praktisch alternativlos. Die Handelsgeschäfte des Kaufmanns werden in der laufenden kaufmännischen Buchführung aufgezeichnet. Es ist Ziel der Buchführung, die Lage des Vermögens darzustellen und den Geschäftserfolg zu ermitteln. Daher wird die Buchführung nach Ablauf der Rechnungsperiode abgeschlossen. Der Jahresabschluss ist somit notwendiger Teil der Buchführung. Auch er ist daher nach den GoB aufzustellen (§ 243 Abs. 1 HGB).