Vasilache | Der Staat und seine Grenzen | Buch | 978-3-593-38441-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 925, 364 Seiten, Format (B × H): 142 mm x 214 mm, Gewicht: 462 g

Reihe: Campus Forschung

Vasilache

Der Staat und seine Grenzen

Zur Logik politischer Ordnung
1. Auflage 2007
ISBN: 978-3-593-38441-2
Verlag: Campus

Zur Logik politischer Ordnung

Buch, Deutsch, Band 925, 364 Seiten, Format (B × H): 142 mm x 214 mm, Gewicht: 462 g

Reihe: Campus Forschung

ISBN: 978-3-593-38441-2
Verlag: Campus


Grenzen sind unabdingbare Voraussetzung für politisches Denken und Handeln. Dennoch haben sie in der politischen Theorie bislang keine besondere Aufmerksamkeit gefunden. Andreas Vasilache beleuchtet erstmals die Rolle der Grenze in der politischen Theorie und Praxis der Neuzeit. Anhand der Texte von Hobbes, Locke, Rousseau, Foucault und Agamben zeigt er, dass moderne Politik trotz Globalisierung noch immer im Zeichen des Staates und seiner zahlreichen Grenzziehungen steht.

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Einleitung
Über Grenzen, Verträge und die Politik 9

Kapitel 1
Überlegungen zu einem allgemeinen Begriff der Grenze 23
1.1 Befestigungen 24
1.2 Die Grenze und das andere 28
1.3 Die Grenze als Horizont, Projektion und Vorstellung 38
1.4 Öffnung, Schließung, Überschreitung 48
1.5Überführung: Grenztheorien und die Grenze per se 55

Kapitel 2
Natur und Gesellschaft:

Die große Grenze bei Hobbes, Locke und Rousseau 60
2.1 Natur und Gesellschaft: Topographie einer Beziehung 63
2.2 Die Bestimmung zur Gesellschaft 77
2.3 Funktion und Struktur der Grenze 88
2.4 Der Schritt in die Gesellschaft 102
2.5 Überführung: Die große Grenze und der Kontraktualismus als politische Methodologie 108

Kapitel 3
Das Individuum und der Staat:

Die kleinen Grenzen bei Hobbes, Locke und Rousseau 115
3.1 Institutionelle Grenzen 1: Das Gesetz als Grenze 118
3.2 Institutionelle Grenzen 2: Bürgerliche Teilhabe und die Grenzen der Autoritas 134
3.3 Institutionelle Grenzen 3: Trennung der Gewalten und die Grenzen der Autoritas 151
3.4 Privatheit und Öffentlichkeit - Oikos und Polis oder: Institutionelle Grenzen 4 158
3.5 Überführung: Die kleinen Grenzen des Kontraktualismus 175

Kapitel 4
Die Mikrophysik der Grenze:
Die kleinen Grenzen bei Michel Foucault 186
4.1 Kritik der Macht - Kritik der Grenze 191
4.2 Wahrheit/Irrtum - Einschluß/Ausschluß: Kleine Grenzen bei Foucault 201
4.3 Schwierigkeiten mit der Macht und die Wiederkehr kontraktualistischer Grenzen 212
4.4 Der Kampf um Grenzen 229
4.5 Überführung: Die Mikrophysik der Grenze zwischen Gesetz und Diskurs 244

Kapitel 5
Die prekäre große Grenze:
Souveränität bei Giorgio Agamben 249
5.1 Kritik der Souveränität - Kritik der Grenze 254
5.2 Möglichkeiten und Aporien einer Revision der Souveränität: Die große Grenze zwischen Vertrag und Biomacht 264
5.3 Ausnahme, Ununterscheidbarkeit und doppelte Transgression: Dialektik der Grenze zwischen Unbezwingbarkeit und Auflösung 291
5.4 Grenzzonen: Über Agamben hinaus 305
5.5 Überführung: Ausnahme und Territorialität 319

Kapitel 6
Rückschau und Ausblick: Die Grenzen des Staates und die Notwendigkeit von Abwendung und Rekurs 323

Literatur 341
Danksagung 363


Es konnte festgestellt werden, daß jede Definition immer schon auf epistemischen Grenzentscheidungen basiert und damit ein zumindest implizites Konzept der Grenze voraussetzt. So ist der Begriff der Grenze als allgemeiner aufgrund seiner logischen Vorgängigkeit einer nominalen Definition unzugänglich. Daraus aber zu schließen, daß die Grenze nie als ein objektivierbarer und definitorisch eindeutig umrissener Begriff in Erscheinung trete, wäre allerdings unzutreffend. Tatsächlich kann die Grenze als ein solcher Begriff erscheinen, ebenso wie sie als reine Metapher oder als klare Projektion aufzutreten vermag. Da aber das allgemeine Konzept der Grenze einer jeden Definition vorgängig ist, muß sich die Einführung eines definitorisch fixierten Begriffs der Grenze notwendig auf einer weniger allgemeinen Ebene, muß sich im Konkreten vollziehen. Denn die Grenze ist im ideellen Sinne ein allgemeines Konzept und ein universelles Medium, konkret aber tritt sie stets als Konstrukt und Konvention in Erscheinung, so daß folglich jede Grenze - gleich ob epistemischer oder sozialer Art - immer ein Spezifikum ist. Zwischen einem allgemeinen Begriff der Grenze per se und einer spezifischen Grenzziehung muß es daher eine verbindende theoretische Instanz geben, die die konkret-konzeptionelle Ökonomie und das spezifische theoretische Inventar umfaßt, das einzelne Grenzziehungen ermöglicht und diese als Spezifika konstituiert. Dieses Inventar umfaßt Vorstellungen über den Verlauf, den Zweck, die Passierungsbedingungen, die Sicherungsvorkehrungen der Grenze, es umfaßt die gesamten Regeln ihrer Etablierung, Veränderung und Abschaffung, die Kosten und die Nutzen der Grenzziehung, ihre ideologische Aufladung sowie schließlich ihre epistemologische, soziale und politische Legitimation und Begründung. So können erst konkrete, d.h. operationalisierbare Vorstellungen, Konzeption und theoretische Entwürfe von Grenzen die Grundlage von Grenzziehungen in der Praxis bildet, wofür ein Kanon konstitutiver Charakteristika von Grenzen per se nicht ausreichend ist. Eine begrifflich klare Fassung und Operationalisierung der Grenze kann nur auf der Basis konkreter Entwürfe, Theorien und Vorstellungen von der Grenze statthaben. Erst in operationalisierbaren Grenztheorien wird eine Vorstellung bzw. ein Begriff der Grenze entworfen, tradiert und verändert, der das Ziehen konkreter Grenzen gestattet. Daher ist es innerhalb einer spezifischen Grenztheorie durchaus denkbar, daß Grenzen zum Beispiel als Nominaldefinitionen in Erscheinung treten.
Die in konkretisierten Grenztheorien präsentierten Vorstellungen von Grenzen sind indes dringend zu unterscheiden von einem allgemeinen Konzept der Grenze, wie es in den vorangegangenen Abschnitten durch charakteristische Eigenschaften konturiert worden ist. So werden in Grenztheorien bestimmte Charakteristika der Grenze hervorgehoben und verstärkt, andere wiederum unterdrückt und negiert. Dies ist bereits dann der Fall, wenn überhaupt ein exakter Begriff der Grenze gegeben wird, weil dadurch schon von der epistemologischen Vorgängigkeit der Grenze abgesehen wird. Innerhalb solcher Grenztheorien können Grenzen auch als starre und unflexible Schließungseinrichtungen ohne Überschreitungsmöglichkeit entworfen und essentialistisch konnotiert werden. Dies aber darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß jenseits der Fassung des jeweiligen Grenzentwurfes Grenzen als solche nicht auf ihr schließendes Potential beschränkt werden können, ihre Erscheinung notwendig konventionell und ihnen darüber hinaus die Überschreitungsoption wesensmäßig eigen ist. Es ist also denkbar, daß in konkreten Grenztheorien Vorstellungen von Grenzen entworfen werden, die in vollständigem Widerspruch zu den konstitutiven Eigenschaften eines allgemeinen Grenzbegriffs stehen. Eine vorschnelle Identifikation von Eigenschaften der Grenze, die innerhalb bestimmter Grenztheorien vertreten werden, mit einem allgemeinen Begriff der Grenze ist daher auch mit Blick auf mögliche ideologische Aufladungen innerhalb von konkreten Grenztheorien zu vermeiden.
Wenngleich also jede einzelne Grenzziehung auf einer konkreten Grenztheorie basieren muß, folgt daraus aber nicht, daß jede Grenzziehung selbst schon eine solche Theorie darstellt, da diese je nach ihrer Verfaßtheit eine Vielzahl von Grenzziehungen ermöglichen kann. Die konkrete Grenztheorie tritt zwischen die Gesamtheit der charakteristischen Merkmale der Grenze in einem allgemeinen Sinne einerseits und der einzelnen Grenzziehung andererseits. Obschon eine konkrete Theorie der Grenze für das Ziehen von Grenzen unerläßlich ist, da allein eine abstrakte allgemeine Idee von Grenzen hierfür keine Basis bereitstellt, wird im Vollzug von Grenzziehungen die jeweilige Vorstellung und Theorie der Grenze doch zumeist nicht expliziert. Wenn im Fortgang dieser Studie der epistemologische, soziale wie politische Topos der Grenze in der kontraktualistischen Staatstheorie und ihrer Politik in Frage steht, wird es daher um die Rekonstruktion und Diskussion der Grenztheorien bei Hobbes, Locke, Rousseau sowie bei Foucault und Agamben, d.h. um ihre konkreten Vorstellungen und Konzeptionen von Grenzen gehen sowie um das Verhältnis dieser Konzeptionen zu den abstrakten und allgemeinen Merkmalen der Grenze per se.


Andreas Vasilache, Dr. rer. soc., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaft der Universität Gießen.



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