Volb | Gründungen von Personengesellschaften und Wechsel im Gesellschafterbestand | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 311 Seiten

Reihe: Gesellschaftsrechtliche Unternehmenspraxis

Volb Gründungen von Personengesellschaften und Wechsel im Gesellschafterbestand

Zivil- und steuerrechtliche Behandlung.
2. Auflage 2013
ISBN: 978-3-482-75621-4
Verlag: NWB Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)

Zivil- und steuerrechtliche Behandlung.

E-Book, Deutsch, 311 Seiten

Reihe: Gesellschaftsrechtliche Unternehmenspraxis

ISBN: 978-3-482-75621-4
Verlag: NWB Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Optimale Steuer- und Vertragsgestaltung bei Gründung und Gesellschafterwechsel von Personengesellschaften.

Dieses Praxis- Handbuch stellt alle Besonderheiten, die sich bei Gründung, beim Ein- oder Austritt eines Gesellschafters und beim Gesellschafterwechsel ergeben, anschaulich dar. Anhand von Beispielfällen spielt der Autor die zivil- und steuerrechtlichen Aspekte der wesentlichen Sachverhalte durch und stellt optimierende Lösungsansätze insbesondere für die Steuer- und Vertragsgestaltung vor.

Anschauliche Beispiele und Grafiken erleichtern das Verständnis der teilweise sehr komplexen Materie. Vertragsmuster, Formulierungshilfen und Checklisten erleichtern Ihnen den direkten Transfer des Know-hows in Ihre Beratungs- und Gestaltungspraxis.

Die Neuauflage berücksichtigt die Auswirkungen durch den Umwandlungssteuererlass vom 11.11.2011, der zu den Anwendungsfragen der Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes i.d.F. des SEStEG Stellung nimmt.

Aus dem Inhalt: Gründung einer GmbH & Co. KG im Wege der Einzelrechtsnachfolge mit Wirtschaftsgütern des Privatvermögens. Gründung einer Personengesellschaft durch Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns (Einzelrechtsnachfolge). Gründung einer Personengesellschaft durch Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Rückumwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG wegen Betriebsveräußerung. Gründung einer Personengesellschaft durch Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft. Aufnahme eines neuen Gesellschafters unter Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens. Gesellschafterwechsel durch Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einen Dritten. Ausscheiden eines Gesellschafters durch Veräußerung an die Gesellschaft bzw. an die Gesellschafter. Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod. Ausscheiden eines lästigen Gesellschafters.

Volb Gründungen von Personengesellschaften und Wechsel im Gesellschafterbestand jetzt bestellen!

Zielgruppe


Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe. Notare. Unternehmen.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


B. Gründung einer Personengesellschaft durch Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns (Einzelrechtsnachfolge)
Sachverhalt: 211A und B gründen zum 1. 1. 2012 die A & B-OHG. Sie sollen zu gleichen Teilen an den stillen Reserven sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt sein. Vertragsgem. bringt A sein bisheriges Einzelunternehmen – bis auf das Grundstück I – gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die OHG ein. B erbringt eine Bareinlage i. H. v. 500 000 €. Die Schlussbilanz des Einzelunternehmens zum 31. 12. 2011 hat folgendes Bild: In den einzelnen Wirtschaftsgütern sind folgende stille Reserven enthalten: Erläuterungen: Grund und Boden I A behält im Zuge der Einbringung das unbebaute Grundstück (wesentliche Betriebsgrundlage) zurück. Er überlässt es der OHG ab dem 1. 1. 2012 gegen eine angemessene Pachtzahlung i. H. v. 5 000 € + 19 % Umsatzsteuer. Grund und Boden II A hat das unbebaute Grundstück II im Jahre 2005 zu Anschaffungskosten i. H. v. 80 000 € erworben. Gebäude Im Jahre 2007 wurde das Grundstück II mit einem Gebäude bebaut, das seitdem als Fertigungsgebäude für das Einzelunternehmen genutzt wurde. Die Herstellungskosten für das Gebäude betragen 500 000 € und sind bisher nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG mit 3 % abgeschrieben worden. Büro- und Geschäftseinrichtung Von den ursprünglichen Anschaffungskosten i. H. v. 100 000 € wurde fünf Jahre lang linear mit 10 % abgeschrieben, so dass sich am 31. 12. 2011 ein Buchwert von 50 000 € ergibt. Maschine Die Anschaffungskosten der im Dezember 2010 angeschafften Maschine betrugen 45000 €, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer belief sich zu diesem Zeitpunkt auf fünf Jahre. Im Einzelunternehmen ist die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen worden. Der zutreffende Buchwert zum 31. 12. 2011 macht 33 047 €1) aus. Geringwertige Wirtschaftsgüter Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG liegen vor. Sonstige Erläuterungen Die OHG hat die vereinbarte Pacht für das von A überlassene Grundstück entrichtet und gebucht: Die Vorsteuer ist seitens des Finanzamtes noch nicht erstattet worden. A hat im Jahre 2011 keine Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt geleistet. Die Waren wurden zum Preis von 210 000 € zzgl. 19 % USt veräußert. Das Geld steht am 31. 12. 2012 noch aus. Durch den Übergang des Einzelunternehmens auf die Personengesellschaft sind für die OHG folgende Nebenkosten entstanden: Die Verbindlichkeit ist ebenfalls am 31. 12. 2012 noch nicht getilgt. Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag: A will durch die Einbringung seines Einzelunternehmens keinen Veräußerungsgewinn versteuern. In der OHG-Bilanz sollen die Beteiligungsverhältnisse jedoch zutreffend dargestellt und die gewährten Gesellschaftsrechte ausgewiesen werden. Aufgabe: Zivil- und steuerrechtliche Darstellung des Gründungsvorgangs. I. Zivilrechtliche Betrachtung
1. Allgemeines
212Zivilrechtlich gesehen ist der Eintritt in ein Einzelunternehmen nicht möglich, es entsteht vielmehr immer eine Personengesellschaft. Der Eintritt eines Gesellschafters in das Unternehmen eines Einzelkaufmannes ist daher ein Sonderfall der Gründung einer Personengesellschaft. Das bisherige Einzelunternehmen wird als Sacheinlage im Wege der Einzelrechtsnachfolge (siehe Rdn. 5) in das Gesellschaftsvermögen eingebracht. Vertragsverhältnisse und Verbindlichkeiten gehen im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge nur mit Zustimmung der Vertragspartner bzw. der Gläubiger auf den Rechtsnachfolger über. Eine Ausnahme gilt lediglich für Arbeitsverhältnisse, für die § 613a BGB Anwendung findet. § 28 HGB bewirkt dagegen nur einen Haftungsbeitritt, d. h. die Haftung des bisherigen Rechtsträgers besteht neben der Haftung des Rechtsnachfolgers fort. 213Alternativ zur Sacheinlage im Wege der Einzelrechtsnachfolge ist die Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine (Personenhandels- oder Kapital-)Gesellschaft in Form der sog. Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns (§ 152 UmwG) im UmwG vorgesehen und kann als solche im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erfolgen. Eine Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns ist allerdings nur möglich, wenn die Firma des Einzelkaufmanns im Handelsregister eingetragen ist (§ 152 Satz 1 UmwG) und seine Verbindlichkeiten sein Vermögen nicht übersteigen (§ 152 Satz 2 UmwG). Eine Ausgliederung zur Neugründung von Personengesellschaften ist zudem ausdrücklich ausgeschlossen, so dass lediglich eine Ausgliederung zur Aufnahme durch eine – bereits existierende – Personenhandelsgesellschaft möglich ist. 2. Gründung der Personenhandelsgesellschaft
a) Allgemeines 214Die Gründung der Personenhandelsgesellschaft erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. Rdn. 7 ff.). Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages bedarf grundsätzlich keiner Form. Eine Formbedürftigkeit kann sich jedoch ergeben, wenn der Gesellschaftsvertrag eine Verpflichtung zur Übertragung von Grundbesitz oder Geschäftsanteilen einer GmbH enthält (§ 311b BGB bzw. § 15 Abs. 3 GmbHG). Zwischenergebnis: Der Gesellschaftsvertrag der A & B-OHG bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung. A verpflichtet sich in dem Gesellschaftsvertrag zur Übertragung des Grundstücks II nach §§ 873, 925 BGB in das Gesellschaftsvermögen. Das Grundstück I behält A zurück und legt es in sein Sonderbetriebsvermögen ein, so dass das zivilrechtliche Eigentum an diesem Grundstück bei ihm verbleibt. b) Einlageverpflichtung 215Grundsätzlich kann der Eintritt des neuen Gesellschafters in die neue Personenhandelsgesellschaft entweder entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Im vorliegenden Fall soll lediglich der entgeltliche Eintritt behandelt werden. Hierbei hat der neue Gesellschafter generell die Möglichkeit, entweder eine Bar- oder Sacheinlage in das Vermögen der Personenhandelsgesellschaft einzubringen. Leistet der neue Gesellschafter jedoch eine Ausgleichszahlung an den aufnehmenden Gesellschafter, erwirbt er im Ergebnis Eigentumsanteile, die für seine Rechnung in die Gesellschaft eingebracht werden. Denkbar ist auch, dass der neue Gesellschafter neben einer Bar- oder Sacheinlage zugleich eine Ausgleichszahlung leistet, wenn die Bar- oder Sacheinlage den Wert des Einzelunternehmens nicht erreicht. 216In der Praxis haben sich außerdem verschiedene Gestaltungsformen entwickelt, die den Ausgleich in die Zukunft verschieben und damit den unmittelbaren Bedarf an finanziellen Mitteln senken sollen. So kann z. B. eine höhere Gewinnbeteiligung für den Gesellschafter vereinbart werden, der das Einzelunternehmen mit seinen stillen Reserven einbringt, oder eine Beteiligung des Eintretenden erst am Liquidationserlös bzw. eine Vergütung der stillen Reserven erst bei ihrer Realisierung vorgesehen werden. Für den Einbringenden ist damit jedoch der Nachteil verbunden, dass er einen Ausgleich erst viel später oder sukzessive erhält. Der praktische Nutzen dieser alternativen Gestaltungsmöglichkeiten ist wegen ihrer nachteiligen steuerlichen Auswirkungen jedoch beschränkt (siehe unten Rdn. 251). 217Im Ergebnis gibt es damit folgende Möglichkeiten für den entgeltlichen Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns: Der Eintretende erbringt eine Bar- oder Sacheinlage, die dem vereinbarten Wert des Einzelunternehmens entspricht. Der Eintretende leistet eine Ausgleichszahlung an den ...



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.