Volbert / Dahle Forensisch-psychologische Diagnostik im Strafverfahren
1. Auflage 2010
ISBN: 978-3-8409-1460-7
Verlag: Hogrefe Publishing
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
E-Book, Deutsch, 160 Seiten
Reihe: Kompendien Psychologische Diagnostik
ISBN: 978-3-8409-1460-7
Verlag: Hogrefe Publishing
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Das Buch liefert einen Überblick über die zentralen forensisch-psychologischen Fragestellungen im Bereich des Strafrechts. Nach einer Einführung in die Rahmenbedingungen forensisch-psychologischer Sachverständigentätigkeit werden die methodischen Grundlagen für die verschiedenen Gutachtenfragestellungen erörtert. Ausführlich und praxisbezogen wird das Vorgehen bei aussagepsychologischen Fragestellungen, bei Fragen zur Kriminal- und Gefährlichkeitsprognose, zur Schuldfähigkeit, zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie zur Entwicklungsreife erläutert. Die Informationen berücksichtigen auch die konkrete Vorbereitung und praktische Durchführung der Untersuchungen sowie die Dokumentation und Auswertung der erhobenen Daten.
Das Buch zeichnet sich durch eine hohe Informationsdichte bei gleichzeitig guter Lesbarkeit aus. Es liefert Studierenden der Psychologie einen umfassenden Einblick in zentrale rechtspsychologische Begutachtungsfragen und stellt für bereits gutachterlich tätige Psychologen einen praktischen Leitfaden dar. Auch für Juristen bietet dieser Kompendienband einen gut lesbaren Überblick über Methoden und Standards forensisch-psychologischer Gutachtentätigkeit.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Sozialwissenschaften Psychologie Allgemeine Psychologie Differentielle Psychologie, Persönlichkeitspsychologie Psychologische Diagnostik, Testpsychologie
- Medizin | Veterinärmedizin Medizin | Public Health | Pharmazie | Zahnmedizin Medizinische Fachgebiete Forensik, Rechtsmedizin, Gerichtsmedizin
- Rechtswissenschaften Strafrecht Rechtsmedizin, Forensik
- Sozialwissenschaften Psychologie Psychologische Disziplinen Kriminalpsychologie, Forensische Psychologie
Weitere Infos & Material
1;Inhaltsverzeichnis;6
2;1 Grundlagen forensischer Sachverständigentätigkeit;10
2.1;1.1 Rechtliche Grundlagen;10
2.2;1.2 Besonderheiten forensisch-psychologischer Diagnostik;16
3;2 Aussagepsychologische Begutachtung;19
3.1;2.1 Aussagepsychologische Fragestellungen;19
3.2;2.2 Aussagetüchtigkeit;20
3.3;2.3 Glaubhaftigkeit der Aussage;31
3.4;2.4 Zur Praxis der aussagepsychologischen Begutachtung;63
4;3 Die Begutachtung der Gefährlichkeits- und Kriminalprognose des Rechtsbrechers;68
4.1;3.1 Grundlagen;68
4.2;3.2 Kriminalprognostische Urteilsbildung;77
4.3;3.3 Zum praktischen Ablauf der Begutachtung und zum Aufbau des Prognosegutachtens;109
5;4 Die Begutachtung der Schuldfähigkeit, strafrechtlichen Verantwortlichkeit und Entwicklungsreife;116
5.1;4.1 Die Begutachtung der Schuldfähigkeit gemäß §§ 20, 21 StGB;117
5.2;4.2 Die Begutachtung der strafrechtlichen Entwicklungsreife junger Täter;127
6;Literatur;153
"3 Die Begutachtung der Gefährlichkeits- und Kriminalprognose des Rechtsbrechers (S. 67-68)
Klaus-Peter Dahle
3.1 Grundlagen
3.1.1 Rechtliche Fragestellungen und Anforderungen
Das deutsche Recht verlangt bei einer Vielzahl strafrechtlicher Entscheidungen über einen Rechtsbrecher den Einbezug kriminalprognostischer Einschätzungen der Risiken erneuter Straftaten. Tatsächlich erwartet der Gesetzgeber bei jeder einzelnen Strafzumessung vom Gericht, hierbei auch „die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, (…) zu berücksichtigen“ (§ 46 I StGB) – mithin eine Wirkprognose der auszusprechenden Sanktion auf das zukünf tige Legalverhalten des Täters zu treffen. Kriminalprognosen sind insoweit basaler Bestandteil des Strafrechts, daher trifft sie in den allermeisten Fällen der Richter nach eigener Sachkunde und eigenem Ermessen.
Dort, wo es um Rechts entscheidungen von erheblicher Tragweite geht, sehen Gesetze jedoch die Herbeiziehung von Sachverständigen vor, die den Richter mit methodischer und verhal tens wissenschaftlicher Expertise unter stützen sollen. Ihre Aufgabe ist es, die erforderliche Rechtsentscheidung in ihren kriminal prognostischen Bezügen auf eine wissenschaftlich fundierte Grund lage zu stellen, wobei der Gesetz geber die Notwenigkeit zur Herbeiziehung sach ver ständiger Prognose gutachten in den letzten Jahren systematisch ausgeweitet hat.
Im Rahmen eines strafgerichtlichen Hauptverfahrens sind solche Gutachten vor allem bei der Anordnung freiheitsentziehender Maß regeln der Besserung und Sicherung erforderlich, dies sind die strafgericht lich ange ord nete Unter bringung eines psychisch gestörten (§ 63 StGB) oder sucht mittelabhängigen (§ 64 StGB) Täters in eine psychiatrische Einrichtung oder die zusätzlich zur Strafe anzuordnende Siche rungs verwahrung eines sogenannten Hang täters (§§ 66 f StGB) in einer Justizvollzugsanstalt („Einweisungsprognosen“).
Da diese Maßregeln die „Gefährlichkeit“ des Täters voraussetzen, soll der Gutachter die Frage beantworten, ob bei dem Pro banden weitere erhebliche Taten zu erwarten sind. Im strafgerichtlichen Vollstreckungsverfahren sind Prognosegutachten bei der Bewährungs aussetzung lebenslanger Freiheits strafen und des Restes zeitlich befristeter Freiheitsstrafen in Fällen schwerer Anlassdelikte (Sexual- und Gewalt straftaten und Verbrechenstatbestände, sofern die Freiheitsstrafe mehr als zwei Jahre beträgt) erforderlich sowie bei Fragen der Aussetzung freiheits entziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung („Entlas sungs pro gnosen“). In beiden Fällen soll sich das Gutachten „… namentlich zu der Frage … äußern, ob bei dem Verurteilten keine Gefahr mehr besteht, dass dessen durch die Tat zutage getretene Gefähr lichkeit fortbesteht“ (§ 454 II StPO).
Deutlich ausgeweitet hat sich in den einzelnen Bundesländern zudem die Praxis, bei Tätern mit schweren Anlass taten auch im Rahmen voll zug licher Lockerungs entscheidungen externe Sach verstän - dige einzu be ziehen. Diese sollen einerseits zur lang fristigen Rückfallprognose Stellung nehmen und hiermit die Aussichten des Gefangenen auf eine mittelfristig abseh bare (Rest-)Strafaussetzung aus loten. Andererseits sollen sie aber auch das Miss brauchs risiko einschätzen, dass er etwaige Lockerungen für die Begehung neuer Straftaten oder zur Flucht nutzt."