E-Book, Deutsch, 25 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
Wagner Die Vereinssatzung
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-648-14842-6
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Coronatauglich und krisensicher
E-Book, Deutsch, 25 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
ISBN: 978-3-648-14842-6
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
In vielen Satzungen ist zu lesen, dass die Mitgliederversammlung das oberste Organ des Vereins ist. Stimmt das tatsächlich? Was passiert, wenn wie in der Corona-Krise die Mitgliederversammlung nicht stattfinden kann? Was sagt das BGB-Vereinsrecht zu der Frage, welches Organ im Verein welche Aufgaben und Kompetenzen hat? Das Vereinsrecht eröffnet viele Gestaltungsmöglichkeiten in der konkreten Ausgestaltung der Satzung. Das eBook zeigt, wie Sie klare Regelungen für die häufig ehrenamtliche Vereinsführung schaffen, damit sie die tägliche Vereinsarbeit rechtssicher und mit wenig Zeit- und Arbeitsaufwand erledigen kann.
Inhalte:
- Zuständigkeiten im Verein?
- Handlungsfähigkeit der Vereinsführung sichern
- Beitragswesen
- Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- Beschlussfassung der Mitglieder
- Durchführung der Vorstandssitzung und Beschlussfassung im Vorstand
- Keine Hürden für die Änderung der Satzung
- Klare Kommunikations- und Informationswege im Verein
- Versammlungs- oder Geschäftsordnung erlassen
- Protokollführung
- Beschlussanfechtung und Klagefrist regeln
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Zusammenfassung
Vorbemerkung
Themenübersicht
Die Themen im Detail
- Welches Organ trifft im Verein welche Entscheidungen (zum Beispiel Haushalt und Budgets, Spiel- und Wettkampfbetrieb,
- Veranstaltungen)?
- Handlungsfähigkeit der Vereinsführung
- Beitragswesen
- Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- Beschlussfassung der Mitglieder
- Durchführung der Vorstandssitzung und Beschlussfassung im Vorstand
- Keine unnötigen Hürden für die Änderung der Satzung
- Klare Kommunikations- und Informationswege im Verein
- Versammlungs- oder Geschäftsordnung erlassen
- Protokollführung
- Beschlussanfechtung und Klagefrist regeln