E-Book, Deutsch, Band 181, 256 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe TaschenGuide
Weber / Paa Bilanzen
5. Auflage 2020
ISBN: 978-3-648-14007-9
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, Band 181, 256 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe TaschenGuide
ISBN: 978-3-648-14007-9
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Manfred Weber ist Volkswirt und Betriebswirt. Er war mehrjährig in der Wirtschaft im Finanz- und Rechnungswesen, im Kreditgeschäft und in der Konzernrevision tätig. Er ist Oberstudienrat im kaufmännischen Schulwesen und Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK für Industriekaufleute.
Autoren/Hrsg.
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Weitere Infos & Material
Teil 1: Praxiswissen Bilanzen
Die Bilanz
- Wozu braucht man Bilanzen?
- Wie entsteht aus dem Inventar die Bilanz?
- Was liest man in der Bilanz?
- Wie wird die Vermögenslage beurteilt?
- Wie erfolgt die Kapitalaufbringung?
- Wie erkennt man die Finanzierung?
- Welche Bilanzpositionen zeigen die Liquidität?
Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung)
- Welcher Aufbau ist für die Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben?
- Wie wird die Gesamtleistung beurteilt?
- Wie kommt man von der Gesamtleistung zum „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit"?
- Warum unterscheidet man Ergebnis vor Steuern, Jahresüberschuss und Bilanzgewinn?
- Was sind die Bezugsgrößen für die Rentabilität?
- Wieso informiert der Cashflow umfassender?
Bewertung in der Bilanz
- Weshalb gibt es Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze?
- Wie wird in der Handelsbilanz bewertet?
- Welche Bewertungsgrundsätze gelten in der Steuerbilanz?
- BilMoG macht den Jahresabschluss aussagekräftiger
- Welche Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte kennen Handels- und Steuerbilanz?
- Internationale Rechnungslegung nach IFRS
Bilanz-ABC
Anhang
- Beispiel: Bilanz nach Handelsrecht
- Beispiel: Gewinn- und Verlustrechnung
Teil 2: Training Bilanzen
Die Bilanzarbeiten beginnen
- Den Bilanzierungspflichtigen ermitteln
- Den Bilanzierungsumfang und die Jahresbuchhaltung prüfen
- Allgemeine Bewertungsgrundsätze anwenden
Das Anlagevermögen bilanzieren
- Bilanzierungshilfen, immaterielle Vermögensgegenstände aktivieren
- Grundstücke bewerten
- Bewegliche Sachanlagen und Anzahlungen ansetzen
- Finanzanlagen bilanzieren
Das Umlaufvermögen beurteilen
- Vorräte ansetzen und bewerten
- Forderungen beurteilen
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bilden
Das Eigenkapital darstellen
- Das Eigenkapital der verschiedenen Gesellschaftsformen ausweisen
- Veränderungen des Eigenkapitals erfassen
- Mischposten bilden
Rückstellungen ermitteln und Verbindlichkeiten beurteilen
- Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten buchen
- Wenn Verluste drohen
- Latente Steuern zurückstellen
- Rückstellungen abwickeln
- Verbindlichkeiten bilanzieren
Die Gewinn- und Verlustrechnung darstellen
- Das Umsatzkostenverfahren
- Zusammenhänge zwischen Bilanz und GuV erkennen
- Rechnungsabgrenzungen durchführen
Bilanz- und GuV-Schema
Stichwortverzeichnis
Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung)
Der Kaufmann muss am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung) aufstellen (§ 242 HGB).
In diesem Kapitel lesen Sie,
- wie Sie die Gesamtleistung beurteilen,
- wie Sie von der Gesamtleistung zum Ergebnis kommen,
- wie Sie Rentabilität (und Cashflow berechnen.
Welcher Aufbau ist für die Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben?
5. SCHRITT: Gewinn- und Verlustrechnung
ZIEL: Konto- und Staffelform kennen
Gewinn- und Verlustrechnung
Der Kaufmann muss am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung) aufstellen (§ 242 HGB).
Während die Bilanz das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Tag, dem Bilanzstichtag, darstellt, ist die G+V-Rechnung eine Zeitraumrechnung. Sie zeigt die Entstehung des Gewinnes bzw. Verlustes in der abgelaufenen Periode. In ihr wird der Gesamterfolg eines Unternehmens dargestellt. Der Gesamterfolg umfasst betriebsbedingte und betriebsfremde Aufwendungen und Erträge. Das Betriebsergebnis dagegen zeigt den Betriebserfolg und unterrichtet, wie erfolgreich das Unternehmen auf seinem eigentlichen Tätigkeitsgebiet war. Die betriebsfremden Aufwendungen und Erträge werden in der Abgrenzungsrechnung herausgerechnet, z. B. Mieterträge oder Kursgewinne bzw. -verluste beim Verkauf von Aktien in einem Industriebetrieb.
Kontoform
Die G+V-Rechnung kann in Konto- oder Staffelform erfolgen. Bei der Kontoform erfasst das Gewinn- und Verlustkonto als Abschlusskonto die Aufwendungen und Erträge einer Buchhaltungsperiode. Die Aufwendungen erscheinen im Soll, die Erträge im Haben.
Aufwendungen sind der Werteverzehr eines Unternehmens an Gütern, Dienstleistungen und Abgaben. Die Kostenrechnung gliedert die Aufwendungen des Unternehmens in betriebsbezogene Aufwendungen (= Kosten) und betriebsfremde Aufwendungen (= neutrale Aufwendungen = Nichtkosten).
Erträge sind Wertzuflüsse aus dem Verkauf der eigenen oder fremden Erzeugnisse und der erbrachten Dienstleistungen. Sie werden für die Kostenrechnung in betriebsbezogene Erträge (= Leistungen) und betriebsfremde Erträge (= neutrale Erträge) aufgeteilt.
Soll | Gewinn- und Verlustkonto | Haben |
Aufwendungen | Erträge |
Aufwendungen für Rohstoffe | Umsatzerlöse |
Löhne und Gehälter | Bestandsmehrungen |
Soziale Abgaben | Eigenleistungen |
Abschreibungen auf Anlagen | Mieterträge |
Abschreibungen auf Forderungen | Erträge aus Abgang von |
Fremdinstandhaltungen | Vermögensgegenständen |
Zinsen | Provisionserträge |
Steuern | Zinserträge |
Außerordentliche Aufwendungen |
»Gewinn« | »Verlust« |
Gewinn entsteht, wenn die Erträge größer als die Aufwendungen sind. Der Saldo »Gewinn« wird auf der Aufwandsseite ausgewiesen. Bei Verlust sind die Aufwendungen größer als die Erträge. Deshalb ist der Verlust im Haben zu erfassen. Der Reingewinn bzw. -verlust wird auf das Konto »Eigenkapital« übertragen.
Die G+V-Rechnung in Kontoform ist nicht so detailliert wie die Staffelform. Der Gesetzgeber hat für die Veröffentlichung bei Kapitalgesellschaften die Staffelform im Handelsgesetz zwingend vorgeschrieben (§ 275 HGB). Nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften können zwischen Kontoform und Staffelform wählen. Für sie gilt aber auch, dass die einmal gewählte Darstellungsform aus Gründen der Bilanzkontinuität beibehalten werden muss.
Staffelform
Die Staffelform ermöglicht den Ausweis von Zwischensummen und Zwischenergebnissen. Die Erträge und Aufwendungen werden in einer bestimmten Aufstellung angeordnet und fortschreitend mit aussagefähigen Zwischenergebnissen ausgewiesen. Man kommt so über verschiedene Stufen von der Gesamtleistung zum Jahresüberschuss. Die Zusammensetzung des Erfolges wird so leicht erkennbar, was auch den Vergleich mit früheren Jahren erleichtert.
Von der Gesamtleistung zum Bilanzgewinn/-verlust
Stufe | Ermittlung von |
1. Stufe | Gesamtleistung |
2. Stufe | Betriebsergebnis |
3. Stufe | Finanzergebnis |
4. Stufe | außerordentliches Ergebnis |
5. Stufe | Steuern |
6. Stufe | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
7. Stufe | Bilanzgewinn/Bilanzverlust |
Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
Bei der Staffelform kann zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren gewählt werden.
Das Gesamtkostenverfahren stellt die Leistung der Geschäftsperiode in den Mittelpunkt, gleichgültig, ob die hergestellten oder erbrachten Leistungen auch tatsächlich am Markt abgesetzt worden sind. Die Gesamtleistung eines Industriebetriebes zeigt sich nicht nur in den Umsatzerlösen, sondern auch in etwaigen Bestandsvermehrungen und anderen Eigenleistungen (z. B. selbst erstellte Anlagen).
Das in den angelsächsischen Ländern praktizierte Umsatzkostenverfahren geht von den verkauften Produkten oder Leistungen in der Periode aus. Der Umsatz der Geschäftsperiode ist der Ausgangspunkt und ihm werden die Kosten zugerechnet. Die Kosten werden nach den Funktionsbereichen Fertigung, Vertrieb und Verwaltung erfasst.
Wie wird die Gesamtleistung beurteilt?
6. SCHRITT: Gesamtleistung berechnen
ZIEL: Leistung der Geschäftsperiode beurteilen
Beim Gesamtkostenverfahren in Staffelform werden die ersten vier Positionen ausgewiesen und zur Gesamtleistung addiert. Große Kapitalgesellschaften müssen die vier Positionen im Geschäftsbericht angeben, man spricht deshalb auch von einer Bruttorechnung. Die MAG weist 2020 eine Gesamtleistung von 174,8 Mio. € aus.
Von den Umsatzerlösen zur Gesamtleistung
Gewinn- und Verlustrechnung Maschinen AG (MAG) 2020 |
€ |
Umsatzerlöse | 172.703.645 |
Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 462.804 |
Andere aktivierte Eigenleistungen | 689.401 |
Sonstige betriebliche Erträge | 956.093 |
Gesamtleistung | 174.811.943 |
Umsatzerlöse
Die Verkaufserlöse aus den eigenen Erzeugnissen und den Handelswaren sind hier auszuweisen. Die Umsatzerlöse der MAG erreichen im Geschäftsjahr 172,7 Mio. €.
Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Eine Bestandsvermehrung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen bedeutet eine Zunahme und damit Erlöse. Bestandsminderungen wirken entgegengesetzt. Bei der MAG waren die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen am 31.12.2020 um 462.804 € höher als ein Jahr zuvor.
Andere aktivierte Eigenleistungen
Selbst erstellte Anlagen und selbst durchgeführte Großreparaturen sind Beispiele für andere aktivierte Leistungen. Die MAG kann hier den Betrag von 689.401 € ausweisen. Es sind Eigenleistungen in Verbindung mit der umfangreichen Investitionstätigkeit erfasst.
Sonstige betriebliche Erträge
Mieteinnahmen von Industrie- und Handelsunternehmen sind hier auszuweisen. Die Position »Sonstige betriebliche Erträge« ist ein Sammelposten und beinhaltet sehr verschiedene Erträge, insbesondere:
- Erträge aus Dienstleistungen
- Erlöse aus Nebentätigkeiten
- Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen
- Buchgewinne aus dem Verkauf von Anlagegütern
- Kursgewinne...