Weglage / Gramlich / Pauls | Energieausweis - Das große Kompendium | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 507 Seiten, eBook

Weglage / Gramlich / Pauls Energieausweis - Das große Kompendium

Grundlagen - Erstellung - Haftung
2.Auflage 2008
ISBN: 978-3-8348-9489-2
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Grundlagen - Erstellung - Haftung

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ISBN: 978-3-8348-9489-2
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Mit der neu geregelten Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) geht die Umsetzung der EG Richtlinie 2002/91/EG einher. Diese Richtlinie fordert die schrittweise Einführung eines einheitlichen und verbindlichen Energieausweises bei der Errichtung, dem Verkauf oder der Neuvermietung von Wohnungen und Gebäuden.
Das Kompendium zum Energieausweis führt Architekten, Ingenieure, Handwerker und alle, die sich mit dem Verkauf und der Vermietung von Immobilien befassen in das neue Thema ein, beleuchtet die technischen und rechtlichen Aspekte und liefert das notwendige Handwerkszeug zur Erstellung und Bewertung von Energieausweisen.

Rechtsanwalt Andreas Weglage, Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht, Dozent
Architekt, Dipl. Ing. (FH) Thomas Gramlich
Dipl. Ing. (FH) Ralf Schmelich, staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
Dipl. Ing. (FH) Bernd Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN)
Dipl. Ing. (FH) Stefan Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN) Rechtsanwältin Iris Pawliczek

Weglage / Gramlich / Pauls Energieausweis - Das große Kompendium jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


1;Vorwort zur 2. Auflage;6
2;Vorwort zur 1. Auflage;7
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;1 Der Energieausweis;14
4.1;1.1 Geschichtliche und rechtliche Entwicklung des Energieausweises;14
4.2;1.2 Erläuterungen der fachlichen Teile der Rechtsvorschriften;16
4.3;1.3 Der dena-Energiepass;25
4.4;1.4 Der Energieausweis nach EnEV 2007;36
4.5;1.5 Der Energieausweis nach DIN V 18 599;39
4.6;1.6 Ziele des Energieausweises;40
5;2 Praktische Erstellung des Energieausweises;42
5.1;2.1 Maßeinheiten und Kenngrößen;42
5.2;2.2 Datenaufnahme;44
5.3;2.3 Flächenermittlung, Systemgrenzen, Hüllflächen und das beheizte Gebäudevolumen;50
5.4;2.4 Berechnungsverfahren;68
5.5;2.5 Klimadaten;76
5.6;2.6 Modernisierungshinweise;77
6;3 Berechnungsbeispiel;79
6.1;3.1 Bedarfsausweis;79
6.2;3.2 Verbrauchsausweis;94
7;4 Baukonstruktive Grundlagen – Wärmeumfassende Gebäudehüllflächen;98
7.1;4.1 Dächer;98
7.2;4.2 Decken;107
7.3;4.3 Wände;117
7.4;4.4 Fenster und Türen;125
8;5 Gebäudetechnik;129
8.1;5.1 Energienutzung und Energieverbrauch;129
8.2;5.2 CO2-Problematik;133
8.3;5.3 Kennwerte des Wärmeenergieverbrauchs;134
8.4;5.4 Heizungstechnische Anlagen;135
8.5;5.5 Energetische Bewertung von Heizungs- und Raumlufttechnischen Anlagen;149
8.6;5.6 Lüftungstechnik;155
9;6 Bauwerkskenndaten und Typologien;160
9.1;6.1 Gebäudetypologien, Bauteiltabellen und Materialkenndaten;160
9.2;6.2 Energetische Modernisierung;174
10;7 Qualitätssicherung;178
10.1;7.1 Luftdichtheit;178
10.2;7.2 Thermografie;193
10.3;7.3 Transmissionen durch die Wärmebrücken;196
11;8 Rechtliche Grundlagen;198
11.1;8.1 Richtlinie 2002/91/EG;198
11.2;8.2 Energieeinsparungsgesetz – EnEG (2005);214
11.3;8.3 Energieeinsparverordnung 2007 – EnEV 2007;219
11.4;8.4 Haftung des Energieausweisausstellers für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude;235
11.5;8.5 Haftung des Verwenders des Energieausweises für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude;267
11.6;8.6 Haftung des Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten Grundstücken ( Wohngebäude und Nichtwohngebäude);283
12;9 Anhang;286
12.1;9.1 Regeln vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung;286
12.2;9.2 Gebäudetypologie;352
12.3;9.3 Tabelle Bauteiltypologie;384
12.4;9.4 Nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen;399
12.5;9.5 Einheiten und Größen;402
12.6;9.6 Einheiten und Symbole;404
12.7;9.7 Lexikon wichtiger Begriffe des energiesparenden Bauens;406
12.8;9.8 Gesetzestexte;420
13;Literatur- und Quellenverzeichnis;493
14;Sachwortverzeichnis;501

Der Energieausweis.- Praktische Erstellung des Energieausweises.- Berechnungsbeispiel.- Baukonstruktive Grundlagen — Wärmeumfassende Gebäudehüllflächen.- Gebäudetechnik.- Bauwerkskenndaten und Typologien.- Qualitätssicherung.- Rechtliche Grundlagen.


1 Der Energieausweis (S. 1-2)

1.1 Geschichtliche und rechtliche Entwicklung des Energieausweises

Um den Gebäudebestand beurteilen zu können, ist es unabdingbar sich der geschichtlichen Entwicklung der Bautechniken und der Entwicklung der Dämmung von Gebäuden zu widmen. Nur so kann ein geübter Blick für Bausubstanzen erarbeitet werden und damit die vorhandenen Sanierungen im Bestand richtig bewertet und eingeordnet werden. Das Thema Energieeffizienz von Gebäuden ist in der Baugeschichte ein eher neuer Aspekt. Der Schimmelbefall und damit die Gesundheitsgefährdung der Bewohner wird dagegen schon in der Bibel im 3. Buch Moses (14. Vers) mit „Aussatz der Häuser" beschrieben. In der hiesigen Bauforschung nahm das Thema erstmals 1920 breiteren Einzug.

Damaliger Standart waren ungedämmte Bauteile mit U-Werten über 1,0 W/(m²K), kombiniert mit undicht verbauten einscheibenverglasten Fenstern und Ofenheizung. „Das Wärmeleitungsvermögen der Baumaterialien, d. h. ihre Fähigkeit, Wärme von der einen Fläche durch die Wanddicke hindurch zur gegenüberliegenden Fläche zu leiten, soll bei Baumaterialien möglichst gering sein.", wird schon in dem 1902 erschienen Buch „Das gesunde Haus" festgestellt. Energetisch effiziente Gebäude sind also nicht nur positiv im Hinblick auf den Treibhauseffekt und die Umweltbelastung. Dichte, gut gedämmte Gebäude mit einer optimalen Haustechnik weisen auch entsprechend weniger wohnhygienische Probleme auf als Gebäude älterer Bautage.

Schimmelschäden, als Resultat ungenügender Dichtheit und mangelnder, mangelhafter oder fehlender Dämmung sind also nicht allein ein Problem neuerer Bauten, wie oft behauptet. Die ersten Bauordnungen entstanden Ende des 19. Jahrhunderts (z. B. „Die allgemeine Bauordnung für die Landesteile Bayerns rechts des Rheins mit Ausnahme der Haupt- und Residenzstadt München" vom 30. Aug. 1877). Die damaligen „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst" setzten sich hauptsächlich mit der Bemessung tragender Wände und Brandwände auseinander. Die theoretischen Grundlagen zur Bemessung des neuen Baustoffs „Eisenbeton" wurden entwickelt.

Die Bemessung von Ziegelaußenwänden wurde in Abhängigkeit von der Geschosszahl vorgegeben und waren in der Regel 1½ Steine dick oder dicker. Erst im 20. Jahrhundert wurden die Wände rationeller und dünner gebaut, so dass rechnerische Nachweise für den Schall- und Wärmeschutz schrittweise entwickelt wurden. Um 1920 entstand der Begriff „Mindestwärmeschutz". Die üblichen Mängel in den Bauweisen mit den bekannten Folgen wie geringe Behaglichkeit, Gefahr von Gesundheitsschäden durch Feuchte und Schimmel und in deren Folge Bauschäden sowie hoher Ener gieverbrauch wurden damit jedoch nicht wesentlich abgestellt.

Der Begriff „Mindestwärmeschutz" ist seit 1952 in der DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau" festgeschrieben. Nachdem die erste normative Forderung nach Wärmedämmung hygienisch begründet wurde, rückte durch die Energiepreiskrise 1974 der Energieeinsparungseffekt in den Focus der Gesetzgebung. Auf Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes von 1976 wurden 1977 weitere Vorschriften erlassen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Beschränkung des Energieverbrauchs zu erreichen. Die DIN 4108 von 1952 behielt weiter ihre Gültigkeit, da in dem „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden" von 1976 (Wärmeschutzverordnung von 1977, WschVO 77) nur mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Werte) festgeschrieben waren. Erst 1981 wurde die DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau" überarbeitet, von 1996 bis 2001 folgten weiter Überarbeitungen und es wurden neu erarbeitete Teile hinzugenommen. Dabei ist für den Energieausweis-Ersteller wichtig zu wissen, dass rund 80% aller Wohngebäude in Deutschland vor 1979 erstellt wurden, auf Grundlage der beschriebenen Erkenntnisse, Technikstände und Vorschriften.


Rechtsanwalt Andreas Weglage, Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht, Dozent Architekt, Dipl. Ing. (FH) Thomas Gramlich Dipl. Ing. (FH) Ralf Schmelich, staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl. Ing. (FH) Bernd Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN) Dipl. Ing. (FH) Stefan Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN) Rechtsanwältin Iris Pawliczek



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