Weil | Verwendungsregelungen und Verwertungsverbote im Strafprozessrecht. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 379, 279 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Weil Verwendungsregelungen und Verwertungsverbote im Strafprozessrecht.

E-Book, Deutsch, Band 379, 279 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-58374-4
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Verwertungsverbote beantworten die Frage, ob sog. Untersuchungsfunde in dem zugrundeliegenden Strafverfahren weiter genutzt werden dürfen oder aus Gründen des Grundrechtsschutzes einer Verwertungssperre unterliegen. Verwendungsregelungen hingegen regeln den Transfer von Informationen von einem Ausgangsverfahren in andere Verfahren; diese Informationen und Daten stellen Zufallsfunde dar. Verwertungsverbote sind nur in wenigen Fällen gesetzlich geregelt; Verwendungsregelungen kennt das Gesetz inzwischen flächendeckend. Beide Formen der weiteren Nutzung von Informationen stellen einen eigenständigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, weshalb es auch im Fall der Verwertung spezieller Verwertungsbefugnisnormen bedarf. Die Arbeit unternimmt es de lege ferenda, die Begriffe der unmittelbaren wie mittelbaren Verwertung und Verwendung zu bestimmen sowie gesetzliche Regelungen für Verwertungsbefugnisse zu schaffen. Parallel werden die bestehenden Verwendungsregelungen im Rahmen eines weiteren Gesetzesvorschlags auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einführung: Befunde und Ziele der Untersuchung – Grundlagen
B. Stand des Gesetzes, der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Literatur: Gesetzeslage – Die Al-Qai-da-Rechtsprechung des BGH und BVerfG – Literatur – Konkretisierte Ziele der Untersuchung
C. Systematische Abgrenzung der Verwendungsregelungen von den Verwertungsverboten: Verwendungsregelungen und ihr Bezug zum Datenschutzrecht – Verwertung von Untersuchungsfunden und Verwendung von Zufallsfunden – Differenzierung zwischen mittelbarer Verwertung von Untersuchungsfunden und mittelbarer Verwendung von Zufallsfunden – Funktion des Merkmals 'zu Beweiszwecken' – Ergebnis
D. Die etymologische Abgrenzung von Verwendung und Verwertung: Verwerten – Verwenden – Ergebnis
E. Systematik und Gesetzesvorschlag einer Vorschrift zur Begriffsbestimmung: Systematische Einordnung – Gesetzesvorschlag – Begründung
F. Erforderlichkeit gesetzlicher Gesamtregelungen: Recht auf informationelle Selbstbestimmung – Verwendungsregelungen als gesetzliche Grundlage – Notwendigkeit gesetzlicher Verwertungsbefugnisnormen – Ergebnis
G. Systematik und Gesetzesvorschlag für Verwertungsregelungen: Systematische Einordnung – Gesetzesvorschlag – Begründung
H. Verwendungsregelungen innerhalb der StPO: Problematiken der bestehenden Verwendungsregelungen – Die neuen Verwendungsregelungen der StPO
I. Verwendungsregelungen de lege ferenda: Systematische Einordnung – Gesetzesvorschlag
J. Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung
Literaturverzeichnis, Sachregister


Randi Weil studierte von 2010 bis 2017 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und an der Handelshögskolan in Göteborg. 2014 erwarb sie an der Universität Mannheim den Bachelor Unternehmensjurist; 2017 legte sie das erste Juristische Staatsexamen ab. Von 2014-2022 war sie dort bei Prof. Dr. Jürgen Wolter (vorm. Lehrstuhl für Strafrecht sowie Institut für Strafprozessrecht und Polizeirecht) als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Das Referendariat absolvierte sie von 2020-2022 im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Sie promovierte 2021 bei Prof. Wolter und arbeitete begleitend zur Erstellung der Dissertation zugleich in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Karlsruhe im Bereich des Datenschutzrechts. Seit 2022 ist sie als Rechtsanwältin im Bereich des Wirtschafts- und Medizinstrafrechts bei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte am Standort Frankfurt tätig.

Randi Weil studied law at the University of Mannheim and at Handelshögskolan in Gothenburg from 2010 to 2017. In 2014, she graduated with a bachelor's degree in corporate law at the University of Mannheim, and in 2017 she passed the first state law exam. From 2014-2022, she worked there with Prof. Dr. Jürgen Wolter (formerly Chair of Criminal Law as well as Institute of Criminal Procedure Law and Police Law) as a research assistant. She completed her legal traineeship from 2020-2022 in the district of the Karlsruhe Higher Regional Court. She completed her doctorate under Prof. Wolter in 2021 and, while writing her dissertation, also worked in the field of data protection law at a medium-sized law firm in Karlsruhe. Since 2022, she has been working as a lawyer in the area of commercial and medical criminal law at Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt.


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