Weinrich | Religion und Religionskritik | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 333 Seiten, Gewicht: 495 g

Weinrich Religion und Religionskritik

Ein Arbeitsbuch
1. durchgesehene Aufl 2011
ISBN: 978-3-8463-3453-9
Verlag: UTB
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Ein Arbeitsbuch

E-Book, Deutsch, 333 Seiten, Gewicht: 495 g

ISBN: 978-3-8463-3453-9
Verlag: UTB
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Das neuzeitliche Religionsverständnis hat seine Wurzeln im Humanismus der Renaissance und entwickelt sich im 17. Jahrhundert als ein Mittel zur Befriedung der nachreformatorischen Konfessionen. Im Zuge der Aufklärung gerät die Religion dann in den Strudel der Kritik. Philosophische, soziologische und psychologische Religionskritik ergänzen einander und geben eine vernichtende Prognose: Eine vernünftige Bearbeitung der Defizite werde zur Überwindung der Religion führen.

Das Buch führt in die Fülle der unterschiedlichen Positionen zu Religion und Religionskritik ein, dokumentiert exemplarische Texte und stellt durch Interpretationen einen Zusammenhang her, der zu weiterer Vertiefung anregen will.

Neben Klassikern wie Marx, Nietzsche und Freud werden auch weniger bekannte Positionen wie beispielsweise die Luhmanns vorgestellt.

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Zielgruppe


Apologetik, Kritik am Christentum; Geschichte der Religionswissenschaft; Religionskritik; Religionsphilosophie, Philosophische Theologie; Religionspsychologie; Religionswissenschaft Allgemein; Systematische Theologie; Westliche Philosophie: 19. Jahrhundert; Westliche Philosophie: 20./21. Jahrhundert


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Vorwort 9
§ 1 Annäherungen an den neuzeitlichen Religionsbegriff 11
1. Ein grundlegender Bedeutungswandel 11
1.1 Religio – das vorneuzeitliche Religionsverständnis 11
1.2 Die Entdeckung des Menschen – der Renaissance-Humanismus 13
1.3 Ansätze zu einem neuen Verständnis 15
2. Zum Problem der Definierbarkeit von Religion 17
2.1 Definitionen 17
2.2 Wie sinnvoll ist eine Definition von Religion? 21
§ 2 Die Kritik der Religion 25
1. Die Aufklärung 26
2. Thomas Hobbes 28
3. Baruch de Spinoza 31
4. John Locke 34
5. John Toland 37
6. Voltaire 40
7. Jean-Jacques Rousseau 43
8. Gotthold Ephraim Lessing 46
9. Immanuel Kant 49
10. Der Idealismus 53
10.1 Johann Gottlieb Fichte 53
10.2 Georg Wilhelm Friedrich Hegel 57
11. Kurze Zwischenbilanz 60
§ 3 Die theologische Rezeption der Aufklärung 63
1. Die Neologie 64
1.1 Friedrich Germanus Lüdke 65
1.2 Johann Joachim Spalding 68
1.3 Johann Salomo Semler 70
2. Der Rationalismus 73
2.1 Hermann Samuel Reimarus 74
2.2 Heinrich Eberhard Gottlob Paulus 77
3. Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher 80
4. Philipp Konrad Marheineke 88
5. Kurze Zwischenbilanz 91
§ 4 Die Religionskritik 95
1. Eine vorläufige Begriffsbestimmung 95
2. Die philosophische Religionskritik 98
2.1 Religionskritik in der Antike 98
2.2 Die Aufklärung 99
2.3 Auguste Comte 111
2.4 Ludwig Feuerbach 114
2.5 Max Stirner 121
2.6 Friedrich Nietzsche 123
2.7 Philosophische Religionskritik im 20. Jahrhundert 129
3. Die gesellschaftskritische Religionskritik 141
3.1 Moses Heß 141
3.2 Pierre Joseph Proudhon 143
3.3 Karl Marx 146
3.4 Friedrich Engels 149
3.5 Vladimir Iljitsch Lenin 152
4. Die psychologische Religionskritik 153
4.1 Sigmund Freud 154
4.2 Theodor Reik 160
4.3 Wilhelm Reich 162
4.4 Tilmann Moser 164
4.5 Horst Eberhard Richter 166
5. Der radikale Existenzialismus 170
5.1 Albert Camus 170
5.2 Jean-Paul Sartre 175
6. Kurze Zwischenbilanz 177
§ 5 Die Ambivalenz der Religion 183
1. Differenzierungen im Umgang mit der Religion 183
2. Arthur Schopenhauer 185
3. Emile Durkheim 189
4. Max Weber 192
5. Ernst Bloch 196
6. Karl Jaspers 199
7. Karl Löwith 202
8. Kritische Theorie 204
8.1 Max Horkheimer und Herbert Marcuse 205
8.2 Theodor Wiesengrund Adorno 208
9. Víte?zslav Gardavský 211
10. Kurze Zwischenbilanz 214
§ 6 Die funktionalistische Verteidigung der Religion 217
1. Die funktionale Konzentration der Religion 217
2. Die philosophische Verteidigung: Hermann Lübbe 219
3. Die soziologische Verteidigung 222
3.1 Niklas Luhmann 222
3.2 Peter Ludwig Berger 227
4. Die psychologische Verteidigung: Erich Fromm 230
5. Kurze Zwischenbilanz 234
§ 7 Religion als Thema der neueren Theologie 237
1. Theologiegeschichtliche Entwicklung und systematische Typologie 237
2. Religion als fundamentaltheologischer Ausgangspunkt 239
2.1 Religion als frommes Selbstbewusstsein: Friedrich Schleiermacher 244
2.2 Religion als Konstitution der sittlichen Persönlichkeit: Wilhelm Herrmann 245
2.3 Religion als anthropologisches Spezifikum 249
3. Die religionsgeschichtliche Schule 255
3.1 Ernst Troeltsch 255
3.2 Rudolf Otto 259
4. Theologische Religionskritik 263
4.1 Karl Barth 264
4.2 Das religionslose Christentum 272
4.3 Helmut Gollwitzer 280
4.4 Hans-Joachim Kraus 285
5. Theologische Renaissance der Religion 287
5.1 Falk Wagner 288
5.2 Friedrich Wilhelm Graf 292
5.3 Wilhelm Gräb 297
6. Kurze Zwischenbilanz 300
§ 8 Die Religion und die Religionen 303
1. Zivilreligion 303
1.1 Civil Religion: Robert N. Bellah 304
1.2 Problemanzeigen 307
2. Wiederkehr der Religion? 310
2.1 Die Rückkehr der Religionen: Martin Riesebrodt 311
2.2 Problemanzeigen 314
3. Theologie der Religionen 318
3.1 Pluralistische Religionstheologie: John Hick 319
3.2 Problemanzeigen 321
4. Kurzer Ausblick 324
Ausgewählte Literatur 327
Abkürzungen 333
END


§ 2 Die Kritik der Religion Man könnte sagen, dass eine Überschrift, die zunächst erst einmal erläutert werden muss, eine schlechte Überschrift ist. In diesem Fall ist die Formulierung bewusst auf ihre Erläuterungsbedürftigkeit hin angelegt. Die Überschrift zu diesem Kapitel enthält einen Genitiv und somit eine durchaus missverständliche Formulierung – wer kritisiert da was? Sie soll unterstreichen, dass da, wo der neuzeitliche Religionsbegriff zur Zeit seiner Einführung in Anwendung kam, also in einem verallgemeinernden Sinne von Religion gesprochen wurde, immer auch eine Dimension der Kritik ins Spiel gebracht wird. Es handelt sich also bei dem Genitiv der Überschrift zunächst um einen genitivus subjectivus, d. h. die Religion ist das Subjekt und somit der Ausgangspunkt der zur Debatte stehenden Kritik. Ihrem Ursprung nach tritt mit der Religion ein gegen den sich selbst verabsolutierenden Dogmatismus der sich gegenseitig ihr Existenzrecht absprechenden Konfessionen kritischer Anspruch auf den Plan. Wir befinden uns im 17. Jahrhundert, dem Zeitalter der Konfessionskriege. Die Einführung des allgemeinen Religionsbegriffs als eine den im Konflikt stehenden Konfessionen übergeordnete Ebene ist verbunden mit der Erwartung, von dieser übergeordneten Ebene aus auf die Konfessionen einen zähmenden Einfluss nehmen zu können, indem sie Minimalbedingungen benennt für das, was in einem Gemeinwesen als Religion anerkannt werden kann. Mit der von den Philosophen und Staatsphilosophen protegierten Religion ist ein eigenes kritisches Potenzial verbunden, das sie in die Lage versetzt, die Konfessionen mit eigenen Kriterien zu konfrontieren, ohne deren Erfüllung sie nicht mit öffentlicher Akzeptanz rechnen können. Etwa ein Jahrhundert später wird dann dieser Genitiv im Zusammenhang mit der Religionskritik (? § 4) zu einem genitivus objectivus, d.h. die Religion wird dann zum Gegenstand der artikulierten Kritik, sie wird zum Objekt einer sie angreifenden Argumentation. Nun hätte sich leicht eine auf den ersten Blick so missverständliche Formulierung als Überschrift vermeiden lassen. Allerdings wäre sie dann in jedem Falle kraftloser geworden. Mit ihr wird gleich zu Beginn annonciert, dass es da, wo im neuzeitlichen Sinne die Religion auftritt, in jedem Fall in besonderer Weise kritisch zugeht, eben bereits da, wo die Religion als neu geprägter Begriff überhaupt erst eingeführt wird. Die Kritik, die sich dann später auch gegen sie selbst erhebt, hat durchaus einen vergleichbaren Charakter mit derjenigen, die zunächst von ihr ausgeht. Eben dieser aufs Ganze gesehen enge Zusammenhang wird von dem ambivalenten Genitiv der Überschrift gleich zu Anfang angedeutet, auch wenn es in diesem Kapitel zunächst nur um das kritische Potenzial geht, das vom Religionsverständnis selbst ausgeht. |25? ?26| 1. Die Aufklärung Epochenabgrenzungen sind deshalb so schwierig, weil die Bestimmung der jeweils ins Auge zu fassenden Charakteristika umstritten ist. Wenn hier die Aufklärung als der entscheidende Entdeckungshorizont für den neuzeitlichen Religionsbegriff annonciert wird, wird diese im weitesten Sinne als die Transformationsphase zur Neuzeit angesehen. Als solche ist die Aufklärung einerseits davon geprägt, den Menschen konsequent aus den Bindungen apodiktisch gesetzter und somit unbefragbarer Autoritäten zu befreien, und andererseits von einem entschlossenen Gestaltungswillen sowohl des individuellen als auch des sozialen Lebens. Die entstehenden Nationalstaaten beanspruchen uneingeschränkte innen- und außenpolitische Selbstbestimmung und verstehen sich als souveräne Akteure der vom Menschen hervorzubringenden Geschichte. Für die Gestaltung des Gemeinwesens rückten die vor allem im Bürgertum aufblühenden wirtschaftlichen Interessen des Frühkapitalismus vor die Dringlichkeit, die konfessionellen Wirrnisse und Feindseligkeiten zu klären. Es waren nicht zuletzt die wirtschaftlichen Erfolge, deren Gefährdung durch Religionsstreitigkeiten, wie sie in besonders drastischer Weise in den Verheerungen der Konfessionskriege vor Augen standen, nicht mehr hingenommen wurde. Insgesamt verschwand die Bereitschaft, den Kirchen irgendeine Entscheidungsmacht in Fragen, die mit der inneren und der äußeren Sicherheit zu tun haben, zuzugestehen. Entschlossen trat die Politik und mit ihr die bürgerliche Gesellschaft – unterstützt durch die zu eigenem Selbstbewusstsein gegenüber der Theologie erstarkte Philosophie – mit einem deutlich artikulierten Souveränitätsanspruch aus dem Schatten der kirchlichen Bevormundung. Im Zusammenhang mit der Aufklärung kommt der Bestimmung des neuzeitlichen Religionsbegriffs eine besondere Rolle zu. Indem im Blick auf seinen Wahrheitsanspruch dem Bekenntnis des Glaubens konsequent jede verallgemeinerungsfähige Öffentlichkeitsrelevanz bestritten wurde, verliert es seine integrative Bedeutung für das Zusammenleben der Gesellschaft. Die verschiedenen Glaubensbekenntnisse, die nun unter dem Begriff der Religion in gewisser Weise neutralisiert wurden, werden dem aufgewerteten privaten Bereich zugewiesen, wo nach eigenem Gutdünken über die Wahrheitsfrage entschieden werden mag. Religion wird nicht weiterhin unter dem Blickpunkt ihrer angemessenen inhaltlichen und kultischen Gestaltung thematisiert, sondern sie wird zu einem formalen Begriff, unter dem sich sehr unterschiedliche inhaltliche Konkretionen vorstellen lassen. Vom Begriff der Religion als solchem geht keine Klärungsambition hinsichtlich ihrer Wahrheitsfähigkeit mehr aus. Ihre Angemessenheit wird allein am Maßstab ihrer Sozialverträglichkeit bemessen. Diese Wahrheitsabstinenz des allgemeinen Religionsverständnisses bedeutet aber keineswegs, dass es sich bei der Religion um einen harmlosen und gleichsam reibungslosen Begriff handelt. Vielmehr ist der neuzeitliche Religionsbegriff – wie bereits angedeutet – gerade im Blick auf die Motivation seiner Einführung ein zutiefst kritischer Begriff, indem er sich gegen alle Absolutheitsansprüche stellt, wie sie in |26? ?27| den konfessionellen Antagonismen aufeinander prallten. In der Neutralität der Wahrheitsfrage gegenüber verbirgt sich eine grundsätzliche Relativierung aller dogmatischen Exklusivismen, die den jeweiligen Bekenntnissen ihr besonderes Profil geben. Man geht nicht zu weit, wenn in der Neutralität eine Art neues Dogma gesehen wird, das mit dem Anspruch auftritt, an die Stelle der Letztinstanzlichkeit der kirchlich verantworteten Dogmatik zu treten. Die Intentionalität des allgemeinen Religionsbegriffs kann nur recht erfasst werden, wenn auch die von ihm ausgehende dezidierte Kritik in den Blick genommen wird. Es mag überraschen, wenn dieses Kapitel den deutschen Idealismus im Rahmen der Aufklärung thematisiert. Gewiss kann gesagt werden, dass der kritische Anspruch der Aufklärung bei Kant zu seinem Höhepunkt und Abschluss gekommen sei und dass der Idealismus weniger von einer aufklärerischen Kritik als vielmehr von einer über sie hinausgehenden systematisierten Positionalität geprägt sei. Ging es bei Kant um die kritische Frage nach den Kriterien, so präsentiert der Idealismus nun einen eigenen Standpunkt. Das ist die entscheidende Veränderung. Auf der anderen Seite wusste sich der Idealismus insofern an dem Projekt der Aufklärung beteiligt, als er sich gedrängt sah, der durch die Aufklärung etablierten Kritik einen die menschliche Vernunft übergreifenden und diese einschließenden geistphilosophischen Rahmen zu geben. Zwar geht der Idealismus auch entschlossen über Wesenszüge der Aufklärung hinaus, die auf eine Dynamisierung und Historisierung verfestigter Gesamtbilder ausgerichtet waren, aber er ist gerade in seinem Systematisierungsinteresse doch ganz und gar davon bestimmt, die Errungenschaften der Aufklärung so zu sichern, dass es auf solidem Weg grundsätzlich nicht mehr möglich sein sollte, diese infrage zu stellen. Es wäre nicht das erste Beispiel, wo aus dem verständlichen Sicherungsinteresse dann plötzlich ein architektonisch durchgestyltes Gebäude entsteht, in dem nur noch mit Mühe erkennbar bleibt, was es durch seine Errichtung zu sichern galt (als Beispiel kann etwa die ausdifferenzierte Dogmatik der altprotestantischen Orthodoxie gelten, die davon bewegt war, das Erbe der Reformation zu ‚sichern‘). Bei Kant zeigen sich ja längst auch dezidierte Systematisierungslinien der Aufklärung, denen dann im Idealismus noch eine grundsätzlich erweiterte Fundierung gegeben wurde. Philosophiegeschichtlich gesehen gibt es zudem mehr Gründe, im Idealismus den Abschluss einer Entwicklung zu sehen als den Anfang einer neuen Epoche, die dann wohl auf ihn selbst beschränkt werden müsste. Das entspricht auch seinem Selbstbewusstsein. Die Alternative zur Thematisierung in diesem Kapitel könnte daher nur ein eigenes Kapitel sein, was dann aber unweigerlich zu einer Überbewertung des Idealismus führen würde, wie sie allerdings immer wieder gern – insbesondere in apologetisch ausgerichteten Kreisen der Theologie – vorgenommen wird. |27? ?28| 2. Thomas Hobbes
Thomas Hobbes (1588 – 1679) gilt als einer der Begründer des Rationalismus, der sich auf die Natur und die menschliche Vernunft beruft. Der Öffentlichkeitsanspruch der Religion wird von Hobbes konsequent der Staatsraison unterstellt.
Der erste große Vertreter der neuzeitlichen Staatsphilosophie war Thomas Hobbes. Er stellte die ordnungspolitische Bedeutung des Staates heraus, um die erodierende Situation zu befrieden und verlässliche Verhältnisse für ein gedeihliches Zusammenleben zu sichern. Die erbittertsten Konflikte registrierte...


Weinrich, Michael
Prof. Dr. em. Michael Weinrich war Professor für Systematische Theologie, Ökumenik und Dogmatik an der Universität Bochum.

Prof. Dr. Michael Weinrich ist Professor für Systematische Theologie, Ökumenik und Dogmatik in Bochum.



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