Wigand / Haase-Theobald / Heuel | Stiftungen in der Praxis | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 270 Seiten, eBook

Wigand / Haase-Theobald / Heuel Stiftungen in der Praxis

Recht, Steuern, Beratung
2007
ISBN: 978-3-8349-9310-6
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Recht, Steuern, Beratung

E-Book, Deutsch, 270 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-9310-6
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
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Jahr für Jahr werden neue Rekordzahlen bei der Stiftungsgründung gemeldet. Dabei machen nicht nur steuerliche Vorteile die Stiftung interessant. Das Werk beschreibt die steuer- und gesellschaftsrechtlichen Vor- und Nachteile von der Gründung bis zur Auflösung.
Zahlreiche Beraterhinweise machen das Werk zu einem unentbehrlichen Fundus der Stiftungsarbeit und Steuerberatung.


Rechtsanwalt Klaus Wigand ist Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht. BRIDGES Kanzlei Wigand hat sich auf Vermögensnachfolge, Erb-, Steuer- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Schon im Spezialreport 2005 der Zeitschrift 'Die Welt' wurde die Kanzlei zur 'Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum' gewählt.
RA Dr. Markus Heuel ist Stiftungsberater im Deutschen Stiftungszentrum und Leiter des Bereichs 'Bildungs- und Sozialstiftungen'. Er ist zudem Dozent an der Deutschen Stiftungsakademie.
RA Dr. Stefan Stolte befasst sich als Leiter des Bereichs Personal, Recht und Grundsatzfragen im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft mit dem deutschen und europäischen Stiftungsrecht. Er ist Mitglied einer Expertengruppe der EU Kommission zum Thema Hochschulfundraising und Dozent an der European Business School(ebs).
Frau Dr. Cordula Haase-Theobald ist Geschäftsführerin der Sal. Oppenheim Vermögenstreuhand und betreut die Vermögensallokation und -konzeption komplexer Familien- und Stiftungsvermögen.

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Weitere Infos & Material


1;Vorwort;6
2;Inhaltsübersicht;8
3;Abkürzungsverzeichnis;18
4;Literaturverzeichnis;22
5;Bearbeiterverzeichnis;24
6;§ 1 Die Stiftungslandschaft in Deutschland;26
6.1;A. Stiftungsboom in Deutschland;26
6.1.1;I. Regionale Verteilung der Stiftungen;26
6.1.2;II. Die ältesten Stiftungen;27
6.1.3;III. Vermögensgrößen der Stiftungen;28
6.1.4;IV. Visibilität des Stiftungswesens;29
6.1.5;V. Kritik am Stiftungsboom;29
6.2;B. Motive und Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung;30
6.2.1;I. Gründe für die Errichtung einer Stiftung;30
6.2.2;II. Ergebnisse der Stifter-Studle der Bertelsmann-Stlftung;32
6.2.3;III. Im Fokus stehende Stiftungszwecke;32
6.3;C. Alternatlven zur Stiftung;33
6.3.1;I. Spenden;33
6.3.2;II. Zustiftungen;33
6.4;D. Ausblick;34
7;§ 2 Allgemeines über Stiftungen;35
7.1;A. Das Wesen einer Stiftung und ihre gesetzlichen Grundlagen;35
7.1.1;I. Was ist eine Stiftung?;35
7.1.2;II. Gesetzllche Grundlagen;35
7.2;B. Überblick über die Erscheinungsformen von Stiftungen;36
7.2.1;I. Stiftungen des bürgerlichen Rechts;37
7.2.2;II. Unselbstständige Stiftungen/Treuhandstiftungen;40
7.2.3;III. Stiftungen des öffentlichen Rechts;41
7.2.4;IV. Kirchllche Stiftungen;41
7.2.5;V. Kommunale Stiftungen;41
7.2.6;VI. Ausländische Stiftungen und Trusts;42
8;§ 3 Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts;44
8.1;A. Errichtung, Organisation und Verwaltung;44
8.1.1;I. Entstehung;45
8.1.2;II. Der Stiftungszweck;54
8.1.3;III. Stiftungsorganisation;57
8.1.4;IV. Die Geschäftsführung der Stiftung;63
8.1.5;V. Die Haftung der Stiftungsorgane;66
8.2;B. Die Stiftungsaufsicht der Bundesländer;68
8.2.1;I. Die Funktion der Stiftungsaufsichtsbehörden;68
8.2.2;II. Die Aufgaben und Befugnisse der Stiftungsaufsicht der Bundesländer;69
8.3;C. Die Auflösung und Umstrukturierung der Stiftung;72
8.3.1;I. Die Auflösung der Stiftung;72
8.3.2;II. Umstrukturierung von Stiftungen durch Zusammenschluss oder Spaltung;73
9;§ 4 Die Treuhandstiftung;76
9.1;A. Wesensmerkmale der Treuhandstiftung;76
9.1.1;I. Abgrenzungen;76
9.1.2;II. Anwendungsbereiche;80
9.2;B. Rechtliche Grundlagen;81
9.2.1;I. Die Errichtung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden;82
9.2.2;II. Die Errichtung durch Verfügung von Todes wegen;85
9.2.3;III. Die Treuhandstiftung im Rechtsverkehr;86
9.3;C. Organisation;88
9.3.1;I. Die Satzung der Treuhandstiftung;88
9.3.2;II. Der Treuhänder;93
9.3.3;III. Die Verwaltung durch den Treuhander;95
9.4;D. Die Beendigung des Treuhandverhältnisses;100
9.4.1;I. Auflösung;100
9.4.2;II. Umwandlung;101
9.4.3;III. Übertragung auf einen neuen Treuhänder;101
10;§ 5 Grundlagen des Stiftungsteuerrechts;102
10.1;A. Einführung und Überblick;102
10.2;B. Besteuerung und Steuerbefreiungen gemeinnütziger Stiftungen;103
10.2.1;I. Reclitsfähige Stiftungen und Treuhandstiftungen;103
10.2.2;II. Errichtung und Auflösung einer gemeinnützigen Stiftung;103
10.2.3;III. Die Auflösung einer gemeinnützigen Stiftung;106
10.2.4;IV. Die Besteuerung/Steuerbefreiung der laufenden Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung;107
10.2.5;V. Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen/ Anforderungen für die Steuerbefreiungen;108
10.2.6;VI. Die Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeit gemeinnütziger Stiftungen;119
10.3;C. Die Begünstigung von Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen/Spendenrecht;123
10.3.1;I. Grundlagen des Spendenrechts;123
10.3.2;II. Der Spendenabzug des Stifters bei Errichtung der Stiftung;125
10.3.3;III. Der Spendenabzug bei laufenden Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen;126
10.3.4;IV. Regierungsentwurf vom 14.02.2007 für ein Gesetz zur weiteren Stärkung bürgerlichen Engagements („Hilfen fiir Helfer");127
10.3.5;V. Die steuerliche Zuwendungsbestätigung;129
10.4;D. Steuerliche Besonderheiten bei Familienstiftungen;130
10.4.1;I. Besteuerung bei Errichtung und Auflösung einer Familienstiftung;130
10.4.2;II. Die laufende Besteuerung einer Familienstiftung;133
10.4.3;III. Besteuerung der begünstigten Destinatäre;133
10.4.4;IV. Die Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen;133
11;§ 6 Die Rechnungslegung und Steuererklärung einer Stiftung;136
11.1;A. Aufgaben und gesetzliche Grundlagen der Rechnungslegung;136
11.1.1;I. Rechtsgrundlagen;136
11.1.2;II. Sinn und Zweck der Rechnungslegung;138
11.2;B. Arten der Rechnungslegung;139
11.2.1;I. Buchführungstechniken;139
11.2.2;II. Handelsrechtlicher Jahresabschluss;140
11.2.3;III. Einnahmen- /Überschussrechnung;140
11.3;C. Besonderheiten der Rechnungslegung von steuerbefreiten Stiftungen;140
11.3.1;I. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechnungslegungsarten für Stiftungen;141
11.3.2;II. Stiftungsspezifische Besonderheiten beim kaufmännlschen Jahresabschluss;142
11.3.3;III. Stiftungsspezifische Besonderheiten bei der Einnahmen-/ Überschussrechnung;143
11.4;D. Prüfung der Rechnungslegung;143
11.4.1;I. Prüfung der Rechnungslegung durch die Aufsichtsbehörden;143
11.4.2;II. Prüfung der Rechnungslegung durch Wirtschaftsprüfer;144
11.5;E. Steuererklärung und Freistellungsbescheid der steuerbefreiten Stiftung;145
11.5.1;I. Stiftungsneugründung;145
11.5.2;II. Steuererklärungen;146
11.5.3;III. Freistellungsbescheid;146
12;§ 7 Vermögensausstattung und -anlage von Stiftungen;148
12.1;A. Die Vermögensausstattung;148
12.1.1;I. Art des Stiftungsvermögens;148
12.1.2;II. Höhe des Stiftungsvermögens;149
12.1.3;III. Anlage des Stiftungsvermögens in der Praxis;150
12.2;B. Der Grundsatz der Kapitalerhaltung;150
12.2.1;I. Umfang der Kapitalerhaltung;151
12.2.2;II. Reichweite der Kapitalerhaltung;151
12.2.3;III. Vorgaben des Stifters;152
12.3;C. Die Rahmenbedingungen für die Vermögensanlage;152
12.3.1;I. Steuerliche Rahmenbedingungen für die Vermögensanlage;152
12.3.2;II. Stiftungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Vermogensanlage;154
12.3.3;III. Umfang der Kapitalerhaltung;155
12.4;D. Strategien für die Vermögensanlage;155
12.4.1;I. Grundsätze der Vermögensanlage;156
12.4.2;II. Kapitalerhaltung durch Vermögensanlage;156
12.4.3;III. Performance versus Kapitalerhalt und ordentlicher Ertrag;157
12.4.4;IV. Risikomanagement;158
12.4.5;V. Nachhaltige Kapitalanlagen;158
12.4.6;VI. Alternative Investments;159
12.5;E. Ausblick;160
13;§ 8 Die Stiftungsidee und ihre Umsetzung;161
13.1;A. Der Stiftungszweck als Ausgangspunkt der Stiftungsidee;161
13.1.1;I. Vom Stiftermotiv zum Stiftungszweck;161
13.1.2;II. Kriterien für die Formulierung des Stiftungszwecks;162
13.2;B. Die Tauglichkeit von Stiftungskonzepten;164
13.2.1;I. Wahl der geeigneten Rechtsform;165
13.2.2;III. Der Wirkungszusammenhang von Zweck, Vermögen und Organisation;168
13.3;C Partner bei der Ideenfindung;169
14;§ 9 Die Praxis der Stiftungsarbeit gemeinnütziger Stiftungen;170
14.1;A. Auswahl und Durchführung geeigneter Projekte;170
14.1.1;I. Grundsätze für die Projektarbeit von Stiftungen;170
14.1.2;II. Bedarfsermittlung;171
14.1.3;III. „Förderstiftungen'' und "Operative Stiftungen'';172
14.1.4;IV. Projektauswahl und Durchführung bei der operativen Stiftung;173
14.1.5;V. "Design'' und Abwicklung der Tätigkeit von Förderstiftungen;175
14.2;B. Strategien der Öffentlichkeitsarbeit;182
14.2.1;I. Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit von Stiftungen;182
14.2.2;II. Entwicklung einer Kommunikationsstrategie;183
14.2.3;III. Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit;185
14.2.4;IV. Erst nach innen, dann nach außen kommunizieren;187
14.3;C. Sponsoring bei gemeinnützigen Stiftungen;187
14.3.1;I. Bedeutung des Sponsoring für Stiftungen;187
14.3.2;II. Abgrenzung von Spenden und Sponsoring;187
14.3.3;III. Steuerrechtliche Besonderhelten des Sponsoring;189
14.3.4;IV. Zivilrechtliche Behandlung: Der Sponsoringvertrag;190
14.4;D. Fundraising für gemeinnützige Stiftungen;191
14.4.1;I. Definition und Aufgabe des Fundraisings;191
14.4.2;II. Fundraising-Strategie;192
14.5;E. Kooperationen von gemeinnützigen Stiftungen;196
14.5.1;I. Motive und Gründe für Stiftungskooperationen;196
14.5.2;II. Voraussetzungen erfolgreicher Kooperationsprojekte;198
14.5.3;III. Der Ablauf eines Kooperationsprojektes;198
14.6;F. Corporate Governance bei gemeinnützigen Stiftungen;200
14.6.1;I. Die Corporate Governance Diskussion im Stiftungsbereich;200
14.6.2;II. Auswirkungen auf die Stiftungspraxis;202
15;§10 Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolgeplanung;204
15.1;A. Sicherung und Erhaltung des Lebenswerks;204
15.2;B. Die Stiftung im Erbfall;205
16;§ 11 Besonderheiten bei Stiftungen im Unternehmensbereich;210
16.1;A. Einsatzmöglichkeiten der Stiftung bei der Unternehmensnachfolge;210
16.2;B. Besonderheiten der Stiftung & Co. KG;214
16.3;C. Die „Doppelstiftung'' im Unternehmensbereich;215
17;§ 12 Ausländische Familienstiftungen und Trusts;217
17.1;A. Steuerliche Besonderheiten bei ausländischen Familienstiftungen und Trusts;217
17.2;B Die österreichische Privatstiftung;221
17.3;C. Die liechtensteinisclie Familienstiftung;224
17.4;D. Der angloamerikanische Trust;227
18;§ 13 Entwicklungen und Perspektiven des deutschen und europäischen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts;229
18.1;A. Entwicklungen des deutschen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts;229
18.2;B. Europäische Perspektiven des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts;230
19;§14 Weiteres Wissenswertes;235
19.1;A. Gesetzliche Grundlagen;235
19.2;B. Ausgewählte Links für Stiftungen und Stifter;250
19.3;C. Ausgewählte Stiftungsverwaltungen und Stiftungstreuhänder;252
20;Stichwortverzeichnis;258

Die Stiftungslandschaft in Deutschland.- Allgemeines über Stiftungen.- Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.- Die Treuhandstiftung.- Grundlagen des Stiftungsteuerrechts.- Die Rechnungslegung und Steuererklärung einer Stiftung.- Vermögensausstattung und -anlage von Stiftungen.- Die Stiftungsidee und ihre Umsetzung.- Die Praxis der Stiftungsarbeit gemeinnütziger Stiftungen.- Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolgeplanung.- Besonderheiten bei Stiftungen im Unternehmensbereich.- Ausländische Familienstiftungen und Trusts.- Entwicklungen und Perspektiven des deutschen und europäischen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts.- Weiteres Wissenswertes.


§ 4 Die Treuhandstiftung (S. 75-76)
A. Wesensmerkmale der Treuhandstiftung
Die Treuhandstiftung, die wegen der möglichen verschiedenen verträglichen Grundlagen juristisch genauer auch als unselbstständige Stiftung oder nichtrechtsfähige Stiftung bezeichnet wird, wird gemeinhin definiert als eine Zuwendung von Vermögenswerten durch den Stifter an eine bestehende Rechtsperson mit der Maßgabe, die übertragenen Vermögenswerte dauerhaft zur Verwirklichung eines vom Stifter festgelegten Zweckes zu verwenden. Bei dieser Konstellation übereignet der Stifter somit Vermögensgegenstände wie Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien auf einen anderen, der als Treuhänder der Stiftung fungiert. Der Treuhänder erhält das Eigentum aber nicht zur freien Verfügung, sondern ist an die Absprachen zwischen ihm und dem Stifter gebunden, die die Verwendung des Vermögens betreffen. In der Kegel hat er nach den getroffenen Absprachen den Vermögensstock wie bei einer rechtsfähigen Stiftung dauerhaft zu erhalten und die erwirtschafteten Erträge für den vom Stifter bestimmten Zweck zu verwenden.

Die Treuhandstiftung basiert typischer Weise auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Stifter und dem künftigen Treuhänder der Stiftung oder einer Verfügung von Todes wegen, die mit einer entsprechenden Verpflichtung für den Treuhänder versehen ist. Demgegenüber sind in der Praxis Treuhandstiftungen öffentlichen Rechts kaum zu finden. Solche Stiftungen können auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Normen in Trägerschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts errichtet werden. Zwar fungieren insbesondere die Kommunen und Universitäten sehr häufig als Träger von Treuhandstiftungen, weil viele Stifter aus persönlicher Verbundenheit mit einer Stadt oder einer Universität gezielt und dauerhaft für diese etwas tun möchten. Es handelt sich bei diesen Konstellationen aber nicht um öffentlich-rechtliche Treuhandstiftungen, sondern in aller Regel um von natürlichen Personen errichtete Treuhandstiftungen bürgerlichen Rechts. Die Wesensmerkmale der Treuhandstiftung sind die allgemeinen stiftungstypischen Merkmale Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation sowie als Besonderheit das Fehlen der eigenen Rechtsfähigkeit. In Abgrenzung zur rechtsfähigen Stiftung nimmt die Treuhandstiftung nicht als eigenständiges Rechtssubjekt am Rechtsverkehr teil. Für sie handelt statt dessen ihr Treuhänder, der sämtliche sich aus der Absprache zwischen ihm und dem Stifter ergebenden Aufgaben für die Treuhandstiftung vornehmen muss.

I. Abgrenzungen
Die Treuhandstiftung ist in zwei Richtungen abzugrenzen. Zum einen findet sich in der rechtsfähigen Stiftung eine komplexere rechtliche Struktur, die der Stiftung vor allem eine eigenständige Handlungsmöglichkeit eröffnet, zum anderen existieren mit dem Stiftungsfonds und dem Zweckvermögen einfachere Gebilde, die den Zielen einer Treuhandstiftung relativ nahe kommen. Die Bildung von Stiftungsfonds oder Zweckvermögen bietet sich für Stifter an, die dauerhaft bestimmte Einrichtungen oder Projekte fördern möchten. Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ist hingegen angezeigt, wenn Stifter eine unabhängige Organisationsstruktur schaffen wollen, die über Generationen hinweg eigenständig einen Zweck verfolgen soll.

1. Rechtsfähige Stiftung
Die rechtsfähige Stiftung zeichnet sich im Vergleich zur Treuhandstiftung vor allem durch ihre rechtliche Eigenständigkeit aus. Sie ist in der Lage, in ihren Organen einen eigenen Willen zu bilden, und diesen dann selbstständig umzusetzen. Im Gegensatz zur Treuhandstiftung unterliegt die rechtsfähige Stiftung den stiftungsrechtlichen Regelungen der §§ 80 ff BOB und den Stiftungsgesetzen der Bundesländer. Diese erstrecken sich in ihrem Geltungsbereich in aller Kegel nicht auf die Treuhandstiftungen. Ausnahmen sind hier noch die Stiftungsgesetze der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die auf dem im Jahre 1990 für das Gebiet der DDR erlassenen Stiftungsgesetz beruhen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die hier zu findende Regelung zu den Treuhandstiftungen bei der anstehenden Reform der Landesstiftungsgesetze nicht weiter aufrecht erhalten wird.


Rechtsanwalt Klaus Wigand ist Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht. BRIDGES Kanzlei Wigand hat sich auf Vermögensnachfolge, Erb-, Steuer- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Schon im Spezialreport 2005 der Zeitschrift "Die Welt" wurde die Kanzlei zur "Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum" gewählt. RA Dr. Markus Heuel ist Stiftungsberater im Deutschen Stiftungszentrum und Leiter des Bereichs "Bildungs- und Sozialstiftungen". Er ist zudem Dozent an der Deutschen Stiftungsakademie. RA Dr. Stefan Stolte befasst sich als Leiter des Bereichs Personal, Recht und Grundsatzfragen im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft mit dem deutschen und europäischen Stiftungsrecht. Er ist Mitglied einer Expertengruppe der EU Kommission zum Thema Hochschulfundraising und Dozent an der European Business School(ebs). Frau Dr. Cordula Haase-Theobald ist Geschäftsführerin der Sal. Oppenheim Vermögenstreuhand und betreut die Vermögensallokation und -konzeption komplexer Familien- und Stiftungsvermögen.



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