Wullkopf | Die Beschränkung der Meinungsfreiheit der Angestellten im öffentlichen Dienst. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 786, 302 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Wullkopf Die Beschränkung der Meinungsfreiheit der Angestellten im öffentlichen Dienst.

Eine Analyse der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 8 Abs. 1 BAT.
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-428-49606-8
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Eine Analyse der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 8 Abs. 1 BAT.

E-Book, Deutsch, Band 786, 302 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-49606-8
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Mit dieser Arbeit will die Verfasserin zur Aufarbeitung eines Themas beitragen, das ungeachtet der großen Zahl der Angestellten des öffentlichen Dienstes ein Schattendasein zwischen Arbeitsrecht und Verfassungs- und Beamtenrecht fristet. Sie untersucht, ob das BAG dem auch im Arbeitsrecht nur nach Maßgabe der Verfassung beschränkbaren Grundrecht auf Meinungsfreiheit Rechnung trägt.

Dabei ist ein erster allgemeiner Teil Bedeutung, Schutzbereich und Schranken der Meinungsfreiheit gewidmet. Wesentlichste These ist hier, daß grundrechtsbeschränkendes allgemeines "Gesetz" i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG nur ein formelles Gesetz sein kann. Für die anschließenden Entscheidungsanalysen bedeutet diese Erkenntnis, daß § 8 Abs. 1 BAT als bloße Tarifvertragsnorm zur Grundrechtseinschränkung nicht taugt - anders in ständiger in sich unstimmiger Rechtsprechung das BAG ohne verfassungsadäquates Problembewußtsein.

Wie die vom BAG über § 8 Abs. 1 BAT gelösten Fälle statt dessen zu beurteilen sind, wird im Hauptteil der vorliegenden Darstellung herausgearbeitet: Fälle mangelnder politischer Zurückhaltung, die das BAG herkömmlicherweise über § 8 Abs. 1 S. 1 BAT löst, erfordern einen Rückgriff auf § 242 BGB. Fälle fehlender Verfassungstreue, in denen das BAG § 8 Abs. 1 S. 2 BAT in Ansatz bringt, können nur über Art. 33 Abs. 2 GG bewältigt werden. Es bedarf dabei der Herbeiführung praktischer Konkordanz dieser Verfassungsnorm mit Art. 5 Abs. 1 GG.

Nur so ist eine Lösung unter Wahrung der essentiellen Meinungsfreiheit möglich, nur so wird das Grundrecht nicht (tarif-) vertraglich dispositiv. Der vorgeschlagene Weg mag nicht unbedingt mehr Rechtssicherheit bringen, wohl aber mehr Sicherheit für den Rechtsstaat.

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Weitere Infos & Material


Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Die Meinungsfreiheit im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Die Bedeutung der Meinungsfreiheit im demokratischen Staat - Sedes materiae - Der Schutzbereich des Art. 5 I S. 1 1. HS GG - Eingriffe in den Schutzbereich des Art. 5 I S. 1 1. HS GG - Die Rechtfertigung von Eingriffen unter den Voraussetzungen des Art. 5 II GG - Das Verhältnis des Art. 5 I S. 1 1. HS GG zu Art. 3 III GG - 2. Teil: Die Meinungsfreiheit des Angestellten im öffentlichen Dienst; Fälle ihrer Beschränkung durch § 8 I BAT: Begriffsbestimmung: Arbeitnehmer bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst - Die Geltung des Art. 5 I S. 1 1. HS GG im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes - Die einschlägigen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts: Vorwurf mangelnder allgemeiner politischer Zurückhaltung (§ 8 I S. 1 BAT): Anti-Atomkraft-Plaketten im Dienst - Rede auf einer öffentlichen Parteiversammlung - Verurteilung wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB - "Juden-Witz" im Unterricht - Vorteile der hier erarbeiteten Lösungswege; Ergebnis - Vorwurf mangelnder Verfassungstreue wegen Aktivitäten für extreme Organisationen (§ 8 I S. 2 BAT) - 3. Teil: Das Sonderkündigungsrecht nach dem Einigungsvertrag - 4. Teil: Ergebnis - Literaturverzeichnis - Entscheidungsverzeichnis - Sachwortverzeichnis



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