Xiong

Massenmedien und Strafurteil

Eine rechtsvergleichende normorientierte Forschung zum Phänomen »mediale Verurteilung«
1. Auflage 2012
ISBN: 978-3-428-13945-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Eine rechtsvergleichende normorientierte Forschung zum Phänomen »mediale Verurteilung«

Buch, Deutsch, Band 19, 348 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 227 mm, Gewicht: 464 g

Reihe: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Reihe I: Interdisziplinäre Forschungen aus Strafrecht und Kriminologie

ISBN: 978-3-428-13945-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Arbeit ist ein Beitrag zur Erforschung der Spannungslage zwischen den Massenmedien und dem strafgerichtlichen Urteil, wobei das besondere Phänomen 'mediale Verurteilung' in China hauptsächlich aus dem strafrechtlich normorientierten Blickwinkel untersucht und die deutsche Situation rechtsvergleichend herangezogen wird. Die Entstehung und der normative Zustand dieses besonderen Phänomens beziehen sich in groben Zügen auf zwei unterschiedliche Problemfacetten: Bei der äußeren Facette handelt es sich darum, dass die Medienwirkung in justizfremden Druck umgewandelt wird, der sich direkt auf die Justiz auszuwirken vermag. Bei der inneren Facette geht es darum, dass die Medienwirkung selbst als normatives Element bei der konkreten Rechtsanwendung in China rechtsdogmatisch berücksichtigt werden kann. Daher stehen die theoretischen und strafrechtsdogmatischen Analysen zur Frage der Medienwirkung in der Straftatlehre und Strafzumessungslehre im Brennpunkt der Arbeit. Die Untersuchung zur 'medialen Verurteilung' bringt ans Licht, dass das Verlangen der Modernisierung des chinesischen Strafrechts die chinesischen Juristen dazu drängt, eine 'Renaissance' der formalen Rationalität des Rechts sowohl im Bereich der Rechtsinstitutionen als auch auf dem Gebiet der Rechtskultur zu initiieren.

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Kapitel 1: Einleitung

Kapitel 2: Die äußere Facette der medialen Verurteilung: Die außerstrafrechtlichen Auswirkungen der Massenmedien auf das Strafurteil

Einleitende Bemerkung: Mediale Vorverurteilung oder mediale Verurteilung? – Die Gesamtdarstellung der äußeren Facette der medialen Verurteilung am Beispiel des Ausgangsfalls – Eingehende Darlegung der Hintergründe der äußeren Facette der medialen Verurteilung: Die Interpretationen zur Situation in China – Die auf die äußere Facette bezogene Verhinderung der medialen Verurteilung in Deutschland – Gesamtbetrachtung der Problematik: Stellungnahme und Überleitung

Kapitel 3: Die innere Facette der medialen Verurteilung (I): Medienwirkung und die allgemeine Straftatlehre im Hinblick auf den Sozialschädlichkeitsbegriff im materiellen Strafrecht

Einleitende Bemerkung – Überblick über die Situation in China: Die Medienwirkung in der Blickrichtung der herkömmlichen chinesischen Verbrechenslehre: Tatumstand als Tatbestand? – Die Medienwirkung und das materielle Strafrecht im Blickfeld der deutschen Straftatlehre – Vergleichung, Kritik, Vertiefung und zusammenfassende Bemerkung

Kapitel 4: Die innere Facette der medialen Verurteilung (II): Medienwirkung und Strafzumessung

Einleitende Bemerkung – Die theoretische und rechtspraktische Zulässigkeit der Medienwirkung in der Strafzumessung in China – Die Vermeidung der Einbeziehung der Medienwirkung in die Strafzumessung in Deutschland im Kontrast zu China

Kapitel 5: Zusammenfassung und die wesentlichen Ergebnisse in Thesenform

Literaturverzeichnis


Qi Xiong wurde 1980 in Wuhan, China, geboren. Er studierte von 1998 bis 2002 an der Universität Wuhan, wo er sein Jurastudium mit dem akademischen Grad 'Bachelor of Law' beendete. Von 2003 bis 2005 studierte er an der Universität Heidelberg, wo er 2005 den Titel 'Legum Magister' mit der Gesamtnote 'sehr gut' erhielt. Ende 2005 begann er sein Promotionsstudium an der Universität Freiburg. 2007 wurde er in die International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law des Max-Planck-Instituts für ausländsches und internationales Strafrecht aufgenommen. Seit 2010 ist er als postdoktoraler Forscher und Dozent an der Law School der Universität Wuhan tätig. Seine Kooperationsprofessoren sind Prof. Ma Kechang und Prof. Mo Hongxian aus der Universität Wuhan (China).



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