Die Anschlußdelikte des Strafgesetzbuchs - Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei, Geldwäsche - stellen Handlungen nach einer Straftat unter Strafe, unterscheiden sich aber in Anwendungsbereich und Schutzrichtung. Die dadurch bedingten Ungereimtheiten wurden durch die Einführung des Tatbestands der Geldwäsche weiter verschärft.Karsten Altenhain bearbeitet diese Problematik ausgehend von der These, daß ein Zusammenhang zwischen der Ausgestaltung der Anschlußdelikte und den Grundauffassungen zu Verbrechen und Strafe besteht. Daraus ergeben sich Folgerungen für eine Neukonzeption der Anschlußdelikte. Den ersten Teil dieser These hinterfragt er im Rahmen einer historischen Untersuchung der Entwicklung der Anschlußdelikte bis hin zum Reichsstrafgesetzbuch. Anschließend erörtert Karsten Altenhain die heute vertretenen Ansichten zu den Anschlußdelikten, ihre Wurzeln in der naturalistisch-positivistischen Strafrechtsauffassung und deren Lehren von Verbrechen und Strafe. Er entwirft sodann auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse eine strikt auf die Legitimation gegenüber den Individuen bezogene Strafrechtsauffassung und schlägt eine auf diese Auffassung gegründete einheitliche Neufassung des Anschlußdelikts vor. Abschließend untersucht er, ob und inwieweit die Geldwäsche Teil dieses Anschlußdelikts ist.
Altenhain
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Zielgruppe
Rechtswissenschaftler, insbes. Strafrechtler, entsprechende Institute und Bibliotheken.
Weitere Infos & Material
Altenhain, Karsten
Geboren 1962; 1982-88 Studium der Rechtswissenschaften; 1986-90 Wiss. Mitarbeiter an der Universität Bonn; 1993 Promotion, zweites jur. Staatsexamen; 1994-2000 Wiss. Assistent an der Universität Tübingen; 2000 Habilitation.
Karsten Altenhain: Geboren 1962; 1982-88 Studium der Rechtswissenschaften; 1986-90 Wiss. Mitarbeiter an der Universität Bonn; 1993 Promotion, zweites jur. Staatsexamen; 1994-2000 Wiss. Assistent an der Universität Tübingen; 2000 Habilitation.