E-Book, Deutsch, Band 373, 755 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 155 mm
Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
Antomo Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung?
1. Auflage 2017
ISBN: 978-3-16-154913-7
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Eine Untersuchung von Schadensersatz- und anderen materiellrechtlichen Erstattungsansprüchen wegen der Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung
E-Book, Deutsch, Band 373, 755 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 155 mm
Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
ISBN: 978-3-16-154913-7
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
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1;Cover;1
2;Vorwort;8
3;Inhaltsübersicht;10
4;Inhaltsverzeichnis;12
5;Abkürzungsverzeichnis;30
6;§ 1 Einleitung;38
6.1;A. Bedeutung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen und Untersuchungsgegenstand;38
6.2;B. Einbettung der Problematik;40
6.2.1;I. Unproblematische Durchsetzbarkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen ohne Auslandsbezug;40
6.2.2;II. Das Bedürfnis nach geeigneten Schutzmöglichkeiten internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen;42
6.2.2.1;1. Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der EuGVVO;42
6.2.2.2;2. Das Verhältnis gegenüber Drittstaaten, insbesondere am Beispiel der USA;43
6.2.2.3;3. Unzureichender Schutz gegen die Missachtung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen;44
6.2.3;III. Mögliche Bedenken gegenüber einer Schadensersatzhaftung;46
6.2.3.1;1. Überblick;46
6.2.3.2;2. Rechtsdogmatische Bedenken;47
6.2.3.3;3. Rechtspolitische Bedenken;49
6.3;C. Begriffsbestimmung sowie Grenzen und Gang der Untersuchung;50
6.3.1;I. Begriffsbestimmung;50
6.3.1.1;1. Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung;50
6.3.1.2;2. Schadensersatzansprüche;51
6.3.1.3;3. Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der EuGVVO und gegenüber Drittstaaten;51
6.3.1.4;4. EuGVVO alter und neuer Fassung;53
6.3.2;II. Grenzen der Untersuchung;54
6.3.2.1;1. Beschränkung auf Schadensersatz- und andere Erstattungsansprüche;54
6.3.2.2;2. Beschränkung auf Fälle der Missachtung von Gerichtsstandsvereinbarungen;55
6.3.2.3;3. Keine Untersuchung der parallelen Problematik bei Schiedsvereinbarungen;56
6.3.3;III. Gang der Untersuchung;59
7;Teil I: Abschluss und Durchsetzbarkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung: der status quo;60
7.1;§ 2 Einführung zum ersten Teil der Untersuchung;62
7.2;§ 3 Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen im Spannungsfeld von staatlicher Regelung und Parteiinteressen;64
7.2.1;A. Überblick;64
7.2.2;B. Gerichtsstandsvereinbarungen im System der internationalen Entscheidungszuständigkeit;65
7.2.2.1;I. Die Anarchie der internationalen Zuständigkeit;65
7.2.2.2;II. Folge des anarchischen Systems: Positive Kompetenzkonflikte und fehlende Rechtssicherheit;67
7.2.2.3;III. Regulierung des anarchischen Systems;71
7.2.2.3.1;1. Selbstregulierung des Systems;71
7.2.2.3.2;2. Gerichtliches Ermessen;73
7.2.2.3.3;3. Parteiautonome Regulierung im Einzelfall;78
7.2.3;C. Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen im Kontext des forum shopping;80
7.2.3.1;I. Definition des forum shopping;80
7.2.3.2;II. Gründe für forum shopping vor staatlichen und Schiedsgerichten;80
7.2.3.2.1;1. Überblick;80
7.2.3.2.2;2. Verfahrensrechtliche Gründe für forum shopping;81
7.2.3.2.3;3. Materiellrechtliche Gründe für forum shopping;82
7.2.3.2.4;4. Der Heimvorteil und sonstige Gründe für forum shopping;84
7.2.3.2.5;5. Besondere Gründe für die Wahl der Schiedsgerichtsbarkeit;85
7.2.3.3;III. Forum shopping – in a broad sense and as a matter of fact;87
7.2.4;D. Die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung;90
7.2.4.1;I. Motive für die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung;90
7.2.4.1.1;1. Überblick;90
7.2.4.1.2;2. Ex post-opportunistisches Heimwärtsstreben;91
7.2.4.1.3;3. Vorteile des vom angerufenen Gericht anzuwendenden Rechts;91
7.2.4.1.4;4. Verzögerungstaktiken in Form von Torpedo-Klagen;92
7.2.4.2;II. Die Reaktion des abredewidrig angerufenen Gerichts;93
7.2.4.2.1;1. Überblick;93
7.2.4.2.2;2. Die erste Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht verneint seine Zuständigkeit;93
7.2.4.2.3;3. Die zweite Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht bejaht seine Zuständigkeit;94
7.2.4.2.3.1;a) Nichtbeachtung der Vereinbarung;94
7.2.4.2.3.2;b) Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit der Vereinbarung nach der prozessualen lex fori;94
7.2.4.2.3.3;c) Unwirksamkeit der Vereinbarung aus materiellrechtlichen Gründen;96
7.2.4.2.3.4;d) Ordre public-Widrigkeit der Vereinbarung;96
7.2.4.2.3.5;e) Keine Bindung an die Vereinbarung aufgrund einer Ermessensentscheidung;99
7.3;§ 4 Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten;102
7.3.1;A. Überblick;102
7.3.2;B. Keine direkten Anreize für die Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung;103
7.3.2.1;I. Folgen aus der Definition der Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung;103
7.3.2.2;II. Unzulässigkeit oder Formunwirksamkeit von EuGVVO-Gerichtsstandsvereinbarungen;104
7.3.2.3;III. Unwirksamkeit von EuGVVO-Gerichtsstandsvereinbarungen aus materiellrechtlichen Gründen;106
7.3.2.3.1;1. Anwendbarkeit des materiellen Rechts;106
7.3.2.3.2;2. Problematische Ermittlung des Prorogationsstatuts;109
7.3.2.3.2.1;a) Die bisherige Rechtlage;109
7.3.2.3.2.2;b) Die Einführung von Art. 25 Abs. 1 S. 1 und Art. 31 Abs. 2 EuGVVO n. F.;110
7.3.2.3.3;3. Sonderproblem: Inhaltskontrolle von AGB-Gerichtsstandsvereinbarungen;113
7.3.2.3.4;4. Zusammenfassung;114
7.3.2.4;IV. Kein gerichtliches Ermessen zur Beurteilung von Prorogation und Derogation;114
7.3.2.5;V. Keine Anwendung des ordre public-Vorbehalts auf Gerichtsstandsvereinbarungen;115
7.3.2.6;VI. Kaum Anreize für ein law shopping through forum shopping;117
7.3.2.7;VII. Das Verhältnis zur rügelosen Einlassung;117
7.3.2.8;VIII. Zusammenfassung und Zwischenstand;118
7.3.3;C. Indirekte Anreize für die Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung: Verzögerung durch Torpedo-Klagen;120
7.3.3.1;I. Die Rechtslage vor der Gasser-Entscheidung des EuGH;120
7.3.3.1.1;1. Prioritätsprinzip und die The Tatry-Entscheidung machen Torpedo-Klagen möglich;120
7.3.3.1.2;2. Besonders problematische Fälle;123
7.3.3.1.3;3. Umstrittene Einschränkung des Prioritätsprinzips;125
7.3.3.2;II. Die Gasser-Entscheidung des EuGH: Keine Einschränkung des Prioritätsprinzips;127
7.3.3.3;III. Kritik an der Gasser-Entscheidung und ihren Folgen;129
7.3.3.4;IV. Die Revision der EuGVVO;131
7.3.3.4.1;1. Durchbrechung des Prioritätsprinzips durch Art. 31 Abs. 2 und 3 EuGVVO n. F.;131
7.3.3.4.2;2. Weitere Stärkung von Gerichtsstandsvereinbarungen durch die neue EuGVVO;133
7.3.3.4.3;3. Folgen für die redliche Partei;133
7.3.3.4.4;4. Sonderproblem: Die revidierte EuGVVO und sog. umgekehrte Torpedo-Klagen;135
7.3.3.4.4.1;a) Besteht die Gefahr sog. umgekehrter Torpedo-Klagen?;135
7.3.3.4.4.2;b) Welche Prüfungskompetenz hat das zuerst angerufene Gericht?;136
7.3.3.4.5;5. Sonderproblem: Das Verhältnis zwischen Art. 31 Abs.und 3 und Art. 30 EuGVVO n. F.;139
7.3.3.4.5.1;a) Art. 31 Abs. 2 und 3 EuGVVO n. F. gelten nur für Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien;139
7.3.3.4.5.2;b) Besteht eine Torpedo-Gefahr bei lediglich im Zusammenhang stehenden Verfahren?;141
7.3.4;D. Gesamtbetrachtung der aus der Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung folgenden Nachteile für die nicht vertragsbrüchige Partei;144
7.3.4.1;I. Zukünftig gilt: Kaum direkte wie indirekte Anreize für die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung;144
7.3.4.2;II. Dennoch mögliche Schäden der nicht vertragsbrüchigen Partei;145
7.3.4.2.1;1. Kosten und sonstige Nachteile aus dem Verfahren im forum derogatum;145
7.3.4.2.2;2. Grundsätzliche Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei;146
7.3.4.2.3;3. Schäden trotz Geltung des Unterliegensprinzips;147
7.3.4.3;III. Ausnahmsweise Gefahr des Wettlaufs zur früheren Sachentscheidung;150
7.3.5;E. Zum Vergleich: Die Problematik im Bereich von Schiedsvereinbarungen;151
7.3.5.1;I. Überblick;151
7.3.5.2;II. Die bisherige Rechtslage;152
7.3.5.3;III. Mögliche Änderungen durch die Reform der EuGVVO;156
7.3.5.3.1;1. Reformvorschlag und tatsächliche Änderungen der EuGVVO;156
7.3.5.3.2;2. Der neue Erwägungsgrund (12) zur EuGVVO;158
7.3.5.3.2.1;a) Der erste Abschnitt;158
7.3.5.3.2.2;b) Der zweite Abschnitt;158
7.3.5.3.2.3;c) Der dritte Abschnitt;161
7.3.5.3.2.4;d) Der vierte Abschnitt;162
7.3.5.4;IV. Fazit und Vergleich zu internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen;163
7.4;§ 5 Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung durch Klageerhebung in einem Drittstaat am Beispiel der USA;166
7.4.1;A. Überblick;166
7.4.2;B. Gründe für die Klageerhebung im US-amerikanischen forum derogatum;167
7.4.2.1;I. Geringe Anreize für Torpedo-Klagen außerhalb der Geltung international vereinheitlichter Regelungssysteme;167
7.4.2.2;II. Andere Gründe für eine Klageerhebung im US-amerikanischen forum derogatum;172
7.4.2.2.1;1. Überblick: Forum shopping in den USA;172
7.4.2.2.2;2. Verfahrensrechtliche Gründe für forum shopping in den USA;172
7.4.2.2.2.1;a) Überblick;172
7.4.2.2.2.2;b) Beweiserhebung und Beweiswürdigung im adversary system;173
7.4.2.2.2.3;c) Besonderheiten des US-amerikanischen Kostenrechts;177
7.4.2.2.3;3. Materiellrechtliche Gründe für forum shopping in den USA;181
7.4.2.2.4;4. Gesamtbewertung: Kläger- und Inländerbevorzugung im US-amerikanischen Recht?;183
7.4.3;C. Das zivilgerichtliche Zuständigkeitssystem der USA;187
7.4.3.1;I. Zweigliedriges System aus Bundes- und Staatengerichten;187
7.4.3.2;II. Die Zuständigkeitsanforderungen im Einzelnen;188
7.4.3.2.1;1. Überblick;188
7.4.3.2.2;2. Subject matter jurisdiction;189
7.4.3.2.2.1;a) Ausschließliche und konkurrierende Bundeszuständigkeiten;189
7.4.3.2.2.2;b) Removal;191
7.4.3.2.3;3. Personal jurisdiction;191
7.4.3.2.3.1;a) General personal jurisdiction und specific personal jurisdiction;191
7.4.3.2.3.2;b) Personal jurisdiction durch Unterwerfung;194
7.4.3.2.4;4. Venue;196
7.4.4;D. Die Derogation US-amerikanischer Gerichte durch internationale Gerichtsstandsvereinbarungen;197
7.4.4.1;I. Die non ouster-Doktrin;197
7.4.4.2;II. Liberalisierung in der Rechtsprechung der Federal Courts;200
7.4.4.2.1;1. Die Bremen-Entscheidung;200
7.4.4.2.2;2. Die Carnival Cruise-Entscheidung;201
7.4.4.2.3;3. Der Inhalt der ermessensbasierten reasonableness-Doktrin;203
7.4.4.2.4;4. Das Verhältnis zwischen reasonableness- und forum non conveniens-Doktrin und die Atlantic Marine-Entscheidung;207
7.4.4.2.5;5. Umstrittene Anwendung der reasonableness-Doktrin in Fällen der diversity jurisdiction;212
7.4.4.3;III. Die Behandlung der Derogation durch die State Courts;214
7.4.4.4;IV. Gesamtbetrachtung der US-amerikanischen Rechtsprechung zur Derogationswirkung;216
7.4.4.5;V. Vergleich zur Rechtslage im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten;221
7.4.4.6;VI. Vergleich zur Behandlung von Schiedsvereinbarungen durch die US-amerikanischen Gerichte;222
7.4.5;E. Mögliche Nachteile für den Beklagten aus der Klage im US-amerikanischen forum derogatum;226
7.4.5.1;I. Überblick;226
7.4.5.2;II. Das Gericht erkennt die Vereinbarung nicht an;227
7.4.5.2.1;1. Als „prozessual“ bezeichnete Nachteile;227
7.4.5.2.2;2. Als „materiell“ bezeichneter Nachteil;227
7.4.5.3;III. Das Gericht erkennt die Vereinbarung an;228
7.4.5.3.1;1. Kein materieller, aber prozessuale Nachteile möglich;228
7.4.5.3.2;2. In aller Regel bestehen auch keine Ausnahmen von der American rule of costs;229
7.4.5.4;IV. Rügelose Einlassung des Beklagten;232
7.5;§ 6 Schutz- und Abwehrmöglichkeiten gegen Klagen im derogierten Forum;234
7.5.1;A. Überblick;234
7.5.2;B. (Parallele) Klageerhebung vor dem gewählten Gericht;235
7.5.2.1;I. Zeitlich frühere Klageerhebung vor dem gewählten Gericht;235
7.5.2.2;II. Zeitlich spätere Klageerhebung vor dem gewählten Gericht;238
7.5.3;C. Verhinderung der Zustellung der abredewidrig erhobenen Klage;240
7.5.4;D. Zuständigkeitsrüge und Verlust des Prozesses im abgewählten Forum;241
7.5.5;E. Einstweiliger Rechtsschutz;243
7.5.5.1;I. Überblick;243
7.5.5.2;II. Einstweiliger Rechtsschutz im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten;243
7.5.5.2.1;1. Die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes nach der alten EuGVVO;243
7.5.5.2.1.1;a) Kein lis pendens-Prinzip im Verhältnis zwischen Hauptsache und vorläufigem Rechtsschutz;243
7.5.5.2.1.2;b) In aller Regel geringe Erfolgsaussichten mangels besonderer Dringlichkeit;245
7.5.5.2.1.3; c) Vor- und Nachteile einstweiliger Maßnahmen zum Schutz gegen Torpedo-Klagen;247
7.5.5.2.2;2. Die Rechtslage unter der revidierten EuGVVO;249
7.5.5.3;III. Einstweiliger Rechtsschutz im Verhältnis zu Drittstaaten;249
7.5.6;F. Prozessführungsverbote;251
7.5.6.1;I. Überblick;251
7.5.6.2;II. Prozessführungsverbote in England und in den USA;251
7.5.6.2.1;1. Prozessführungsverbote in England;251
7.5.6.2.2;2. Prozessführungsverbote in den USA;256
7.5.6.2.3;3. Gegenläufige anti-suit injunctions und der Fall Laker;259
7.5.6.3;III. Unzulässigkeit von Prozessführungsverboten im Verhältnis zwischen EuGVVO-Mitgliedstaaten;260
7.5.6.3.1;1. Turner und das Verbot von anti-suit injunctions;260
7.5.6.3.2;2. West Tankers und die Erstreckung der Turner-Grundsätze auf Schiedsvereinbarungen;263
7.5.6.4;IV. Prozessführungsverbote zum Schutz gegen Klagen in drittstaatlichen Gerichten;267
7.5.6.4.1;1. Überblick;267
7.5.6.4.2;2. Das sog. right not to be sued abroad als Verfügungsanspruch;268
7.5.6.4.3;3. Keine Unvereinbarkeit mit der EuGVVO;270
7.5.6.4.4;4. Unzulässigkeit aus anderen Gründen;272
7.5.6.4.4.1;a) Ausschluss der Klagbarkeit oder fehlendes Rechtsschutzbedürfnis?;272
7.5.6.4.4.2;b) Völkerrechtliche Unzulässigkeit wegen Verletzung der comitas – außer von contractual injunctions;275
7.5.6.5;V. Zusammenfassung und Ausblick;278
7.5.7;G. Feststellungsklagen;281
7.5.7.1;I. Überblick;281
7.5.7.2;II. Feststellungsklagen im Verhältnis zu Drittstaaten;281
7.5.7.2.1;1. Vielfältige Möglichkeiten von Feststellungsklagen;281
7.5.7.2.2;2. Internationale Zuständigkeit;283
7.5.7.2.3;3. Feststellungsinteresse;285
7.5.7.2.3.1;a) Feststellungsinteresse im engeren Sinne;285
7.5.7.2.3.2;b) Vorrang anderer Rechtsschutzmöglichkeiten;287
7.5.7.2.3.3;c) Kein Feststellungsinteresse hinsichtlich der fehlenden Anerkennungsfähigkeit der ausländischen Entscheidung;287
7.5.7.2.4;4. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der comitas;288
7.5.7.2.5;5. Wirkungen von Feststellungsklagen im Ausland;289
7.5.7.2.5.1;a) Überblick;289
7.5.7.2.5.2;b) Anerkennung in den USA nach der bisherigen Rechtslage;290
7.5.7.2.5.3;c) Anerkennung nach Inkrafttreten des HGÜ in den USA;293
7.5.7.3;III. Feststellungsklagen im Verhältnis zu anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten;295
7.5.7.4;IV. Zusammenfassung;298
7.5.8;H. Verweigerung der Anerkennung der ausländischen Entscheidung;299
7.5.8.1;I. Überblick;299
7.5.8.2;II. Zwingende Anerkennung von Entscheidungen der anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten;300
7.5.8.3;III. Keine Anerkennung von Entscheidungen drittstaatlicher derogierter Gerichte;301
7.5.8.4;IV. Ergebnis;303
7.5.9;I. Zusammenfassung;304
8;Teil II: Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung in Rechtsprechung und Schrifttum ausländischer Staaten;308
8.1;§ 7 Einführung zum zweiten Teil der Untersuchung;310
8.2;§ 8 Rechtsprechung und Schrifttum in England und in den USA;312
8.2.1;A. Überblick;312
8.2.2;B. Das anglo-amerikanische Recht als Wiege der Schadensersatzlösung;313
8.2.2.1;I. Vertragliche Qualifikation der Schadensersatzansprüche;313
8.2.2.2;II. Gerichtsstandsvereinbarungen als „ganz normale“ Verträge;314
8.2.2.2.1;1. Non ouster-Doktrin und Ermessensprüfung von Gerichtsstandsvereinbarungen;314
8.2.2.2.2;2. Folge: Verpflichtungswirkungen von Gerichtsstands-vereinbarungen und das right not to be sued abroad;318
8.2.2.3;III. Schadensersatz als primäre Folge einer Vertragsverletzung;320
8.2.2.4;IV. Die Verschuldensunabhängigkeit des Schadensersatzes;321
8.2.3;C. Die Rechtslage in England;322
8.2.3.1;I. Stay of proceedings und anti-suit injunctions als traditionelle Mittel gegen unzulässiges forum shopping;322
8.2.3.2;II. Die Rechtsprechung der englischen Gerichte;324
8.2.3.2.1;1. Die Rechtsprechung zu Gerichtsstandsvereinbarungen;324
8.2.3.2.1.1;a) Der eigenen Zeit voraus: Ellerman Lines Ltd v. Read;324
8.2.3.2.1.2;b) Der Durchbruch im neuen Jahrtausend: Union Discount Co. Ltd v. Robert Zoller and others;326
8.2.3.2.1.3;c) Das obiter dictum in Donohue v. Armco Inc. & others;329
8.2.3.2.1.4;d) Die Bestätigung der Union Discount-Entscheidung in A/S D/S Svendborg v. Akar;333
8.2.3.2.1.5;e) Weitere Entscheidungen;335
8.2.3.2.1.6;f) Zusammenfassung der bisherigen englischen Rechtsprechung;336
8.2.3.2.1.7;g) In the matter of the „Alexandros T“: Schadensersatz im Verhältnis zwischen EuGVVO-Mitgliedstaaten?;337
8.2.3.2.2;2. Die Rechtsprechung zu Schiedsvereinbarungen;340
8.2.3.2.2.1;a) Die Mantovani-Entscheidung und einige weitere Entscheidungen;340
8.2.3.2.2.2;b) Die Entscheidung in CMA v. Hyundai;343
8.2.3.2.2.3;c) Die West Tankers-Entscheidung;345
8.2.3.2.2.4;d) Bedeutung für die Rechtsprechung in Bezug auf Gerichtsstandsvereinbarungen;346
8.2.3.3;III. Das englische Schrifttum;348
8.2.3.3.1;1. Gegner vertraglicher Schadensersatzansprüche;348
8.2.3.3.2;2. Befürworter vertraglicher Schadensersatzansprüche;352
8.2.3.3.2.1;a) Briggs – Verfechter der Schadensersatzmöglichkeit;352
8.2.3.3.2.2;b) Weitere Befürworter vertraglicher Schadensersatzansprüche;356
8.2.4;D. Die Rechtslage in den USA;360
8.2.4.1;I. Überblick über die Rechtslage in den USA;360
8.2.4.2;II. US-amerikanische Gerichtsentscheidungen;362
8.2.4.2.1;1. Die Nute-Entscheidung aus dem Jahr 1856;362
8.2.4.2.2;2. Vereinbarter Schadensersatz für abredewidrig erhobene Klagen;362
8.2.4.2.3;3. Schadensersatz ohne explizite Vereinbarung – die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten;363
8.2.4.2.4;4. Entscheidungen zu Schiedsvereinbarungen;368
8.2.4.2.5;5. Fazit aus der US-amerikanischen Rechtsprechung;368
8.2.4.3;III. Das US-amerikanische Schrifttum;370
8.2.5;E. Zusammenfassung und Ausblick;372
8.3;§ 9 Die Rechtsprechung und die Diskussion in anderen Staaten;376
8.3.1;A. Überblick;376
8.3.2;B. Australien;377
8.3.3;C. Spanien;379
8.3.3.1;I. Die Schadensersatzidee erreicht den civil law-Kreis;379
8.3.3.2;II. Das Entscheidungsduo des Tribunal Supremo;379
8.3.3.2.1;1. Die Entscheidung aus dem Jahr 2007;379
8.3.3.2.2;2. Die Entscheidung aus dem Jahr 2009;380
8.3.3.3;III. Das spanische Schrifttum;383
8.3.3.4;IV. Rückschlüsse für andere Staaten des civil law-Kreises?;384
8.3.4;D. Belgien;385
8.3.5;E. Frankreich;388
8.3.6;F. Die Schweiz;390
8.3.7;G. Japan;391
8.3.8;H. Zusammenfassung und Ausblick;394
9;Teil III: Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung vor deutschen Gerichten;396
9.1;§ 10 Einführung zum dritten Teil der Untersuchung;398
9.2;§ 11 Vertragliche Schadensersatzansprüche: Zulässigkeit einer Klage und anwendbares Recht;402
9.2.1;A. Überblick;402
9.2.2;B. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte;402
9.2.2.1;I. Grundsatz: Die Zuständigkeit folgt aus der Gerichtsstandsvereinbarung;402
9.2.2.2;II. Zuständigkeit des derogierten, abredewidrig angerufenen Gerichts?;404
9.2.3;C. Der res iudicata-Einwand;406
9.2.3.1;I. Problemaufriss;406
9.2.3.2;II. Einteilung in mögliche Fallgruppen;407
9.2.3.2.1;1. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft weder eine Sach-noch Kostenentscheidung;407
9.2.3.2.2;2. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft keine Sach-, aber eine Kostenentscheidung;407
9.2.3.2.3;3. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft eine Entscheidung in der Sache;409
9.2.3.2.3.1;a) Grundsätzlich keine res iudicata-Wirkung wegen Verletzung des Spiegelbildprinzips;409
9.2.3.2.3.2;b) Res iudicata-Wirkung bei rügeloser Einlassung der im Ausland beklagten Partei?;411
9.2.3.2.4;4. Die Parteien schließen vor dem abredewidrig angerufenen Gericht einen Vergleich;412
9.2.3.2.5;5. Das abredewidrig angerufene Gericht gewährt materiellrechtlichen Schadensersatz;413
9.2.4;D. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage;414
9.2.4.1;I. Überblick;414
9.2.4.2;II. Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei rügeloser Einlassung;414
9.2.4.2.1;1. Grundsatz;414
9.2.4.2.2;2. Einschränkungen;415
9.2.4.3;III. Sonstige erforderliche Anstrengungen der nicht vertragsbrüchigen Partei?;417
9.2.4.4;IV. Rechtsschutzbedürfnis im Falle eines Vergleichs;418
9.2.4.5;V. Zusammenfassung;418
9.2.5;E. Das auf den vertraglichen Schadensersatzanspruch anwendbare Recht;419
9.2.5.1; I. Vertragliche Schadensersatzansprüche unterliegen dem Prorogationsstatut;419
9.2.5.2;II. Bestimmung des Prorogationsstatuts von Gerichtsstandsvereinbarungen gemäß Art. 25 EuGVVO n. F.;420
9.2.5.2.1;1. Art. 25 Abs. 1 S. 1 EuGVVO n. F. als Gesamtverweisung;420
9.2.5.2.2;2. Auf welche Kollisionsvorschriften verweist Art. 25 Abs. 1 S. 1 EuGVVO n. F.?;421
9.2.5.2.3;3. Mit welcher Rechtsordnung ist die Gerichtsstandsvereinbarung am engsten verbunden?;423
9.2.5.2.4;4. Die Folgen einer Rechtswahl durch die Parteien;430
9.2.5.2.5;5. Geltung des Günstigkeitsprinzips?;432
9.2.5.2.6;6. Ergebnis;433
9.3;§ 12 Das Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB;436
9.3.1;A. Überblick;436
9.3.2;B. Schuldverhältnis und Pflichtverletzung;437
9.3.2.1;I. Vereinbarungen über Verpflichtungswirkungen, Schadensersatz oder Vertragsstrafen;437
9.3.2.2;II. Die Unergiebigkeit der deutschen Rechtsprechung;439
9.3.2.3;III. Deutsches Prorogationsstatut und internationale Problematik;441
9.3.2.4;IV. Frühe Ansichten: Die Trennung zwischen Zivil- und Prozessrecht;442
9.3.2.5;V. Schiedermair: Gerichtsstandsvereinbarungen als echte prozessrechtliche Verträge ohne Verpflichtungswirkung;446
9.3.2.5.1;1. Gerichtsstandsvereinbarungen als rein prozessrechtliche Verträge;446
9.3.2.5.2;2. Prozessrechtliche Verträge als Verfügungsverträge;447
9.3.2.5.3;3. Zusammenfassung und Bewertung;450
9.3.2.6;VI. Weitere Gegner der verpflichtenden Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen;451
9.3.2.7;VII. Hellwig: Prozessverträge mit Verpflichtungswirkung;452
9.3.2.7.1;1. Die gewollten Wirkungen bestimmen die Natur des Vertrags;452
9.3.2.7.2;2. Mit der negativen Verfügungswirkung gehen Verpflichtungswirkungen einher;453
9.3.2.7.3;3. Keine Übertragung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips;456
9.3.2.8;VIII. Konzen und die weitere Aufweichung des Trennungsdenkens;458
9.3.2.9;IX. Wagner: Verpflichtungswirkungen internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen widersprechen häufig dem Parteiwillen;460
9.3.2.9.1;1. Prozessverträge modifizieren die Verfahrensregeln pro futuro;460
9.3.2.9.2;2. Die Wirkungen von Prozessverträgen im Primärprozess;462
9.3.2.9.3;3. Die Wirkungen von Prozessverträgen im Sekundärprozess;464
9.3.2.10;X. Die aktuelle Diskussion im modernen deutschen Schrifttum;465
9.3.2.10.1;1. Überblick: Gesteigertes Interesse an der Problematik;465
9.3.2.10.2;2. Die eine Ansicht: Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Verpflichtungswirkung;466
9.3.2.10.3;3. Die andere Ansicht: Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten grundsätzlich Verpflichtungswirkung;470
9.3.2.11;XI. Auseinandersetzung mit dem Meinungsspektrum und Erarbeitung einer eigenen Ansicht;477
9.3.2.11.1;1. Das Bedürfnis nach verpflichtenden Wirkungen internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen;477
9.3.2.11.2;2. Dogmatische Argumente gegen die Übertragung des Abstraktionsprinzips und für das Bestehen prozessualer Verpflichtungswirkungen;478
9.3.2.11.2.1;a) Ausgangspunkt: Das Zirkelschlussargument Schiedermairs;478
9.3.2.11.2.2;b) Das Abstraktionsprinzip als deutsche Eigenheit;478
9.3.2.11.2.3;c) Die fehlende Übertragbarkeit des Verfügungsbegriffs auf die prozessuale Ebene;480
9.3.2.11.2.4;d) Ein vertragliches Verbot entfaltet zwingend auch echte Unterlassungspflichten;485
9.3.2.11.2.5;e) Prozessverträge entfalten eigene prozessuale Verpflichtungswirkungen;489
9.3.2.11.3;3. Der Vergleich zum Ausland;490
9.3.2.11.4;4. Der Vergleich zur ausschließlichen Zuständigkeit und zu anderen Vereinbarungen;493
9.3.2.11.4.1;a) Der Vergleich zur ausschließlichen Zuständigkeit;493
9.3.2.11.4.2;b) Der Vergleich zu Rechtswahlvereinbarungen;494
9.3.2.11.4.3;c) Der Vergleich zu anderen Prozessverträgen und Schiedsvereinbarungen;496
9.3.2.11.5;5. Der Wille der Parteien;499
9.3.2.11.5.1;a) Der Rechtsbindungswille beinhaltet auch den Haftungswillen;499
9.3.2.11.5.2;b) Andere Erwägungen;501
9.3.2.11.5.3;c) Sonderproblem: Keine Vermutung für die Ausschließlichkeit gemäß Art. 25Abs. 1 S. 2 EuGVVO n. F.?;503
9.3.2.11.6;6. Ergebnis;504
9.3.2.11.7;7. Sonderfrage: Pflichtverletzung trotz unwirksamer Gerichtsstandsvereinbarung?;505
9.3.3;C. Die Rechtswidrigkeit der Pflichtverletzung;508
9.3.3.1;I. Überblick;508
9.3.3.2;II. Die Rechtfertigung der Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens im autonomen deutschen Recht;509
9.3.3.3; III. Übertragung der Grundsätze auf die Prozesseinleitung und Prozesshandlungen im Ausland;512
9.3.3.4;IV. Besonderheiten bei abredewidrig im Ausland erhobenen Klagen;513
9.3.3.5;V. Eigene Ansicht: Die Vertragswidrigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit;519
9.3.4;D. Das Vertretenmüssen des Auslandsklägers;522
9.3.4.1;I. Überblick;522
9.3.4.2;II. Einschränkung der Haftung auf arglistiges Verhalten?;522
9.3.4.3;III. Einschränkung der Vermutung für das Vertretenmüssen in § 280 Abs. 1 S. 2 BGB?;523
9.3.4.4;IV. Die im Schrifttum vertretenen Ansichten zu den Anforderungen an Vorsatz und Fahrlässigkeit;524
9.3.4.5;V. Eigene Ansicht;526
9.3.4.5.1;1. Grundsätzlich genügt das Kennenmüssen der Vertragswidrigkeit für den Fahrlässigkeitsvorwurf;526
9.3.4.5.2;2. Einschränkungen für bestimmte Fallgruppen?;529
9.3.4.5.2.1;a) Irrtum über Wirksamkeit, Umfang oder Ausschließlichkeit der Vereinbarung;529
9.3.4.5.2.2;b) Keine Kenntnis von der Existenz der Vereinbarung;530
9.3.4.5.2.3;c) Klageerhebung, „um die Gerichtsstandsvereinbarung nach dem heimischen Recht überprüfen zu lassen“;530
9.3.4.5.3;3. Vertretenmüssen der Fortführung des Verfahrens im forum derogatum;532
9.3.5;E. Ausschluss vertraglicher Schadensersatzansprüche aus rechtspolitischen Erwägungen?;533
9.3.6;F. Zusammenfassung;538
9.4;§ 13 Vertragliche Schadensersatzansprüche: Anspruchsumfang und Durchsetzung der Entscheidung im Ausland;540
9.4.1;A. Überblick;540
9.4.2;B. Der Umfang des vertraglichen Schadensanspruchs;540
9.4.2.1;I. Einführung und Aufteilung in Fallgruppen;540
9.4.2.2;II. Die Differenzhypothese – worin besteht der hypothetische Rechtsgüterstand?;543
9.4.2.3;III. Die erste Fallgruppe: ersetzbare Schäden, wenn das abredewidrig angerufene Gericht keine Sachentscheidung trifft;548
9.4.2.3.1;1. Überblick;548
9.4.2.3.2;2. Grundsätzlich ersetzbare Schadensposten;548
9.4.2.3.3;3. Vorteilsausgleichung wegen hypothetischer Reserveursachen;552
9.4.2.3.4;4. Kürzung des Umfangs des Schadensersatzanspruchs gemäß § 254 BGB;554
9.4.2.3.4.1;a) Grundsätzlich keine Kürzung wegen Mitverursachung des Schadens gemäß § 254 Abs. 1 BGB;554
9.4.2.3.4.2;b) Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit aus § 254 Abs. 2 Var. 3 BGB;554
9.4.2.3.5;5. Zusammenfassung;558
9.4.2.4;IV. Die zweite Fallgruppe: ersetzbare Schäden, wenn das abredewidrig angerufene Gericht eine Sachentscheidung trifft;558
9.4.2.4.1;1. Problemaufriss;558
9.4.2.4.2;2. Sachentscheidung zugunsten der nicht vertragsbrüchigen Partei;559
9.4.2.4.3;3. Sachentscheidung zulasten der nicht vertragsbrüchigen Partei;559
9.4.2.4.3.1;a) Entstehung eines prozessualen und eines materiellen Schadens;559
9.4.2.4.3.2;b) Ersatzfähigkeit des materiellen Schadens vor dem Hintergrund der comitas;560
9.4.2.4.3.2.1;(1) Die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Ansichten;560
9.4.2.4.3.2.2;(2) Eigene Ansicht und Vergleich mit Prozessführungsverboten;563
9.4.2.4.3.3;c) Zusammenfassung;565
9.4.2.5;V. Sonderfall: Prozessvergleich;565
9.4.2.6;VI. Gesamtergebnis;566
9.4.3;C. Durchsetzung einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung im Ausland;567
9.4.3.1;I. Einführung;567
9.4.3.2;II. Vollstreckung in dem Staat des Erstverfahrens;567
9.4.3.2.1;1. Überblick;567
9.4.3.2.2;2. Anerkennungsversagung wegen fehlender Anerkennungszuständigkeit;570
9.4.3.2.3;3. Anerkennungsversagung wegen unvereinbarer inländischer Entscheidung;571
9.4.3.2.4;4. Anerkennungsversagung wegen Verletzung des ordre public;573
9.4.3.2.5;5. Zusammenfassung;575
9.4.3.3;III. Vollstreckung in einem unbeteiligten Drittstaat;576
9.4.3.4;IV. Ergebnis;577
9.5;§ 14 Deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche;580
9.5.1;A. Überblick;580
9.5.2;B. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte;581
9.5.3;C. Das auf deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche anwendbare Recht;583
9.5.3.1;I. Das anwendbare Kollisionsrecht;583
9.5.3.2;II. Das nach der Rom II-VO auf deliktische Ansprüche anwendbare Recht;585
9.5.3.3;III. Das nach der Rom II-VO auf bereicherungsrechtliche Ansprüche anwendbare Recht;589
9.5.3.4;IV. Rechtswahl durch die Parteien;590
9.5.3.5;V. Ergebnis;591
9.5.4;D. Deliktische Ansprüche nach deutschem Recht;592
9.5.4.1;I. Einführung;592
9.5.4.2;II. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB;594
9.5.4.2.1;1. Keine Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechte und Rechtsgüter;594
9.5.4.2.2;2. Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb;594
9.5.4.2.3;3. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts;597
9.5.4.3;III. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. der Verletzung eines Schutzgesetzes;599
9.5.4.4;IV. Ansprüche aus § 826 BGB;601
9.5.4.5;V. Zusammenfassung;607
9.5.5;E. Bereicherungsrechtliche Ansprüche nach deutschem Recht;608
9.5.5.1;I. Einführung;608
9.5.5.2;II. Bereicherung des Schuldners: das sog. „erlangte Etwas“;610
9.5.5.2.1;1. Die Urteilssumme;610
9.5.5.2.2;2. Verfahrens- und andere Kosten?;611
9.5.5.2.3;3. Ergebnis;612
9.5.5.3;III. Leistungs- oder Eingriffskondiktion;612
9.5.5.3.1;1. Eingriffskondiktion, wenn die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist;612
9.5.5.3.2;2. Umstrittene Rechtsfolge, wenn freiwillig bezahlt wurde;613
9.5.5.3.3;3. Ergebnis;615
9.5.5.4;IV. Fehlen eines Rechtsgrundes;615
9.5.5.4.1;1. Überblick;615
9.5.5.4.2;2. Die einen Rechtsgrund bejahende Ansicht;615
9.5.5.4.3;3. Die einen Rechtsgrund verneinende Ansicht;617
9.5.5.4.4;4. Stellungnahme;617
9.5.5.5;V. Umfang der Herausgabepflicht und Ausschluss nach § 814 BGB;621
9.5.5.6;VI. Sonderfall: Die ausländische Sachentscheidung wäre inhaltsgleich in Deutschland ergangen;622
9.5.5.7;VII. Zusammenfassung;624
9.5.6;F. Durchsetzung der Entscheidung im Ausland;625
9.5.6.1;I. Anerkennungsfähigkeit einer deliktischen Schadensersatz gewährenden Entscheidung;625
9.5.6.2;II. Anerkennungsfähigkeit einer eine bereicherungsrechtliche Rückforderung gewährenden Entscheidung;626
9.5.7;G. Zusammenfassung;628
9.6;§ 15 Besonderheiten im Bereich international vereinheitlichten Rechts;632
9.6.1;A. Überblick;632
9.6.2;B. Besonderheiten im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten;633
9.6.2.1;I. Geringes Bedürfnis nach Schadensersatzpflichten seit der Revision der EuGVVO;633
9.6.2.2;II. Die prozessuale Ausgangslage;636
9.6.2.2.1;1. Einführung;636
9.6.2.2.2;2. Die Rechtshängigkeitsregeln der EuGVVO;638
9.6.2.2.2.1;a) Durchbrechung der vormals strikten Prioritätsregel durch Art. 31 Abs. 2 EuGVVO n. F.;638
9.6.2.2.2.2;b) Folgerungen für die hier untersuchten Schadensersatzklagen;639
9.6.2.2.3;3. Die Anerkennungsregeln der EuGVVO;642
9.6.2.2.3.1;a) Die EuGVVO als System großzügiger wechselseitiger Anerkennung und Vollstreckung;642
9.6.2.2.3.2;b) Zur Anerkennung der Sachentscheidung und dem Verbot der révision au fond;642
9.6.2.2.3.3;c) Zur Anerkennung der Entscheidung über die Zuständigkeitsfrage;644
9.6.2.2.3.4;d) Zur Anerkennung der Kostenentscheidung;648
9.6.2.2.3.5;e) Folgerungen aus den Anerkennungsvorschriften der EuGVVO;650
9.6.2.2.4;4. Der Vertrauensgrundsatz und das Verbot von anti-suit injunctions;651
9.6.2.2.5;5. Das Ziel der EuGVVO, parallele Verfahren zu verhindern;655
9.6.2.3;III. Folgerungen für die einzelnen Fallgruppen;657
9.6.2.3.1;1. Überblick;657
9.6.2.3.2;2. Folgerungen für die erste Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht verneint seine Zuständigkeit;657
9.6.2.3.2.1;a) Die Auseinandersetzung im Schrifttum;657
9.6.2.3.2.2;b) Eigene Stellungnahme;660
9.6.2.3.2.2.1;(1) Keine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes und der Wertungen der EuGVVO;660
9.6.2.3.2.2.2;(2) Keine Differenzierung zwischen vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen;661
9.6.2.3.2.2.3;(3) Wirkungen einer ausländischen Kostenentscheidung;663
9.6.2.3.2.3;c) Ergebnis für die erste Fallgruppe;664
9.6.2.3.3;3. Folgerungen für die zweite Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht bejaht seine Zuständigkeit und trifft eine Sachentscheidung;664
9.6.2.3.3.1;a) Einführung;664
9.6.2.3.3.2;b) Schadensersatz in Bezug auf den sog. prozessualen Schaden;665
9.6.2.3.3.3;c) Keine Ersatzfähigkeit des sog. materiellen Schadens;670
9.6.2.3.3.4;d) Keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche;675
9.6.2.3.3.5;e) Ergebnis für die zweite Fallgruppe;676
9.6.2.3.4;4. Zur Schadensminderungsobliegenheit der abredewidrig verklagten Partei;677
9.6.2.4; IV. Durchsetzbarkeit einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung in den anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten;678
9.6.3;C. Besonderheiten im Verhältnis zwischen den HGÜ-Vertragsstaaten;680
9.6.3.1;I. Entstehungsgeschichte des HGÜ;680
9.6.3.2;II. Anwendungsbereich des HGÜ;683
9.6.3.2.1;1. Sachlicher, räumlich-persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich;683
9.6.3.2.2;2. Das Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten;684
9.6.3.3;III. Die wesentliche Bestimmungen des HGÜ;686
9.6.3.3.1;1. Wirksames Zustandekommen der Gerichtsstandsvereinbarung;686
9.6.3.3.2;2. Sichere Durchsetzung der Gerichtsstandsvereinbarung;687
9.6.3.3.3;3. Anerkennung und Vollstreckung;692
9.6.3.3.4;4. Vergleich mit dem Schutz von Gerichtsstandsvereinbarungen durch die EuGVVO;694
9.6.3.4;IV. Schadensersatzansprüche im System des HGÜ;696
9.6.3.5;V. Durchsetzbarkeit einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung in den anderen HGÜ-Vertragsstaaten;700
9.7;§ 16 Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung;704
10;Literaturverzeichnis;714
11;Register;752