Becker | Ist der gerichtliche Eigensanierungsrahmen nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen besonders geeignet für die Sanierung mittelständischer Unternehmen? | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 264, 243 Seiten

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

Becker Ist der gerichtliche Eigensanierungsrahmen nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen besonders geeignet für die Sanierung mittelständischer Unternehmen?

Eine Untersuchung über die Anreizwirkung des Sanierungsvorbereitungsverfahrens
1. Auflage 2014
ISBN: 978-3-428-54456-1
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Eine Untersuchung über die Anreizwirkung des Sanierungsvorbereitungsverfahrens

E-Book, Deutsch, Band 264, 243 Seiten

Reihe: Schriften zum Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-428-54456-1
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Mit der Einführung des Sanierungsvorbereitungsverfahrens im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, den Anreiz zur frühzeitigen Insolvenzantragstellung für sanierungsfähige und insbesondere mittelständische Unternehmen zu erhöhen, da in der Vergangenheit selten und häufig verspätet von der Option 'gerichtliches Eigensanierungsverfahren' Gebrauch gemacht wurde. Vor diesem Hintergrund geht die Arbeit der Frage nach, ob die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Sanierungsvorbereitungs- und anschließenden (eröffneten) Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahrens dazu geeignet ist, dass der Schuldner nunmehr frühzeitig(er) Insolvenzantrag stellt als vor dem ESUG. Bei aufgedeckten Defiziten werden Anpassungen im Sinne eines Reformvorschlags de lege ferenda begründet, sofern keine Handlungsempfehlungen zur praktischen Verfahrensgestaltung innerhalb des gegebenen gerichtlichen Sanierungsrahmens Abhilfe leisten können.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Teil 1: Einführung

Gegenstand der Untersuchung – Gang der Untersuchung – Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen

Teil 2: Die Stellung des Unternehmens zwischen außergerichtlichem und gerichtlichem Sanierungsrahmen

A. Die Krise als Ausgangssituation: Betriebswirtschaftlicher Krisenbegriff – Insolvenzrechtlicher Krisenbegriff – Ergebnis und kritische Würdigung
B. Verfahrensalternativen zur Überwindung der Krise: Überblick über die außergerichtliche Sanierung – Überblick über den gerichtlichen Sanierungsrahmen – Vor- und Nachteile der beiden Verfahren

Teil 3: Darstellung und Beurteilung der neu geschaffenen Anreizmechanismen durch das ESUG

A. Die Eigenverwaltung als Anreizinstrument: Kritikpunkte vor Einführung des ESUG – Änderungen durch das ESUG – Bewertung der Neuregelungen
B. Das gesetzlich geregelte Vorschlagsrecht für das Amt des (vorläufigen) Sachwalters als Anreizmechanismus: Kritik vor Inkrafttreten des ESUG – Die Regelungen zur Auswahl des Verwalters nach dem ESUG – Zur Anreizwirkung des besonderen Vorschlagsrechts
C. Zum Abbau von Rechtsmittelblockaden im Planverfahren: Allgemeine Kritik vor Einführung des ESUG – Der Minderheitenschutz im Planverfahren – Die sofortige Beschwerde gegen die Planbestätigung
D. Auswirkung des ESUG auf die Verfahrenskosten: Allgemeine Kritik vor Einführung des ESUG – Die Verfahrenskosten nach Einführung des ESUG – Auswirkung auf die Anreizwirkung

Teil 4: Thesenartige Zusammenfassung

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Der Autor hat an den Hochschulen Mainz und Nürtingen/Geislingen Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung studiert. Nach dem Abschluss zum Diplom Wirtschaftsjurist und zum Master of Laws war er als Sanierungsberater bei einer überregionalen und einer mittelständischen Insolvenzverwalterkanzlei sowie bei einer Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Zudem ist er seit 2010 ständiger Lehrbeauftragter an den Hochschulen Mainz und Nürtingen/Geislingen. Seit Herbst 2014 ist er bei einem Kreditinstitut in der Funktion Sonderengagements im Bereich Risikomanagement tätig.



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