Berkle | Mittelbares Bezugsrecht | Buch | 978-3-428-15862-1 | sack.de

Buch, Deutsch, 200 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 310 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Berkle

Mittelbares Bezugsrecht

Zur Dogmatik des § 186 Abs. 5 AktG
1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-428-15862-1
Verlag: Duncker & Humblot

Zur Dogmatik des § 186 Abs. 5 AktG

Buch, Deutsch, 200 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 310 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

ISBN: 978-3-428-15862-1
Verlag: Duncker & Humblot


Bei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft haben Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Hierdurch können sie ein Kontingent der neuen Aktien fordern, das ihrem bisherigen Anteil entspricht. Diesen Anspruch erfüllt die Gesellschaft in der Regel mittelbar über ein Kreditinstitut. Die Arbeit untersucht als erste Monografie umfassend diese in § 186 Abs. 5 AktG geregelte Situation. Sie zeigt, dass die Verhältnisse der Parteien trotz der kursorischen Gesetzesregelung auf allgemeine Grundlagen zurückzuführen sind. Anhand dieser Grundlagen erarbeitet sie unter anderem den Mechanismus der Bezugsrechtvermittlung; inwiefern Aktionärspflichten nicht das Kreditinstitut, sondern die bezugsberechtigten Aktionäre treffen; die fortdauernde Verantwortung der Emittentin für die Aktienverschaffung; welche Folgen Mängel der Bezugsrechtsvermittlung haben, und dass sich aus dem vertragsähnlichen Vollzugsverhältnis keine Informationspflichten ergeben.
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Weitere Infos & Material


Einleitung

1. Grundlagen

Zeichnung – Unmittelbares Bezugsrecht

2. Mittelbares Bezugsrecht

Historische Entwicklung – Deckungsverhältnis Emittentin / Bank – Valutaverhältnis Emittentin / Aktionär – Vollzugsverhältnis Bank / Aktionär – Mittelbares Bezugsrecht in anderen Rechtsordnungen

3. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis


Alexander Berkle absolvierte ab 2010 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und der University of Aberdeen, das er 2017 mit der ersten juristischen Prüfung abschloss. Während seiner Promotion arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei. 2019 trat er in den juristischen Vorbereitungsdienst am Kammergericht Berlin ein.

Alexander Berkle studied law at the Albert-Ludwigs-University Freiburg i. Br. and the University of Aberdeen. He passed his first state examination in 2017. While writing his doctoral thesis, he worked as a junior associate at an internationally operating law firm. He started his legal traineeship at the Berlin Appellate Court in 2019.



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