Böhnke | Standards für das Gesundheitsmanagement in der Praxis | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 301 Seiten, eBook

Böhnke Standards für das Gesundheitsmanagement in der Praxis

Konsequenzen des gesetzlichen Präventionsauftrags für Unternehmen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz
2006
ISBN: 978-3-8350-9028-6
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Konsequenzen des gesetzlichen Präventionsauftrags für Unternehmen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz

E-Book, Deutsch, 301 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8350-9028-6
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Unter Berücksichtigung von personal- und organisationspsychologischen sowie internen Marketing- und Managementaspekten zeigt die Autorin, wie gesetzliche Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs VII praktisch umgesetzt werden können.

Dr. Elisabeth Böhnke, MPH postgrad., promovierte bei Prof. Dr. Dr. h. c. Lutz Rosenstiel am Lehrstuhl für Organisations- und Wirtschaftspsychologie der Ludwig-Maximilians-Universität, München. Sie ist dort wissenschaftliche Mitarbeiterin und außerdem als freie Beraterin tätig.

Böhnke Standards für das Gesundheitsmanagement in der Praxis jetzt bestellen!

Zielgruppe


Research


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Geleitwort;6
2;Vorwort;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;Einleitung;19
5;Fundierung;25
5.1;1. Gesetzliche Grundlagen und begriffliche Klärung;25
5.1.1;1.1. Sozialgesetzbuch V und VII;25
5.1.2;1.2. Rechtlicher Rahmen des Arbeits- und Gesundheitschutzes;27
5.1.3;1.3. Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz;29
5.1.4;1.4. Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten;33
5.1.5;1.5. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren;34
5.2;2. Modellvorhaben des Bundesministerium für Arbeit ( BMA);40
5.2.1;2.1. Kooperationsprojekt Arbeit und Gesundheit (KOPAG);41
5.2.2;2.2. Integrationsprogramm Arbeit und Gesundheit (IPAG);55
5.3;3. Gesundheit und Unternehmen;61
5.3.1;3.1. Gesundheitsbezogene Fragestellungen in Unternehmen;64
5.3.2;3.2. Gesundheitsbezogene Daten in Unternehmen;79
5.3.3;3.3. Qualität der Daten;82
5.3.4;3.4. Datenfortschreibung: Kohortenstudien;85
5.3.5;3.5. Auswertungsmethode: Cox-Regressionsmodell;86
5.3.6;3.6. Wirtschaftspsychologische Aspekte;90
5.3.7;3.7. Ableitung von Gesundheitsstandards;122
6;Empirische Umsetzung;125
6.1;4. Untersuchungsthemen;125
6.2;5. Untersuchungen im Überblick;128
6.2.1;5.1.Methode;127
6.2.2;5.2. Stichproben und Laufzeit;130
6.2.3;5.3. Auswertung;130
6.2.4;5.4. Ergebnisse;130
6.3;6. Studie A: Gesundheitsgefahren im Krankenhaus;132
6.3.1;6.1. Untersuchungsmethode;133
6.3.2;6.2. Hypothesen;135
6.3.3;6.3. Stichproben;137
6.3.4;6.4. Ergebnisse;139
6.3.5;6.5. Intervention zwischen t1 und t2;156
6.3.6;6.6. Überprüfung der Hypothesen;158
6.3.7;6.7. Zusammenfassung der Ergebnisse u. Handlungsempfehlungen;168
6.3.8;6.8. Ergebnisse;168
6.3.9;6.9. Gesundheitsstandards;169
6.3.10;6.10. Zusammenführung der Daten;170
6.3.11;6.11. Wirtschaftspsychologische Aspekte;170
6.3.12;6.12. Handlungsempfehlungen;171
6.4;7. Studie B: Gesundheitsgefahren im Call- Center;173
6.4.1;7.1. Untersuchungsmethode;175
6.4.2;7.2. Stichprobe;177
6.4.3;7.3. Auswertung;178
6.4.4;7.4. Ergebnisse;179
6.4.5;7.5. Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen;202
6.4.6;7.6. Arbeiten mit den Selbst- und Fremdbildergebnissen;204
6.4.7;7.7. Entwicklung eines Dienstleistungskonzepts „Das soziale Haus";205
6.4.8;7.8. Redefinition der Selbst- und Fremdbildergebnisse;206
6.4.9;7.9. Methodisches Vorgehen;206
6.4.10;7.10. Stichprobe: Workshopteilnehmer;210
6.4.11;7.11. Ergebnisse der Workshop-Reihen;212
6.4.12;7.12. Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen;263
6.5;8. Studie C: Gesundheitsgefahren im Feuerwehrdienst;268
6.5.1;8.1. Untersuchungsmethode und Stichprobe;268
6.5.2;8.2. Ergebnisse;269
6.6;9. Schlussbetrachtung;273
6.7;10. Ausblick;274
6.8;11. Weiterer Forschungsbedarf;275
7;Literaturverzeichnis;278
8;Anhang;292

Fundierung.- Gesetzliche Grundlagen und begriffliche Klärung.- Modellvorhaben des Bundesministerium für Arbeit (BMA).- Gesundheit und Unternehmen.- Empirische Umsetzung.- Untersuchungsthemen.- Untersuchungen im Überblick.- Studie A: Gesundheitsgefahren im Krankenhaus.- Studie B: Gesundheitsgefahren im Call-Center.- Studie C: Gesundheitsgefahren im Feuerwehrdienst.- Schlussbetrachtung.- Ausblick.- Weiterer Forschungsbedarf.


Fundierung (S. 7)

1. Gesetzliche Grundlagen und begriffliche Klärung

1.1. Sozialgesetzbuch V und VII

Idee und Ausgangspunkt der Arbeit haben ihren Ursprung im erweiterten Präventionsauftrag der Unfallversicherangsträger, wie er vom Gesetzgeber im August 1996 in § 14 des Sozialgesetzbuchs (SGB) VII formuliert ist: „(1) Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. (2) Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen."

Hiermit erfolgt die Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weitere Arbeitsschutz- Richtlinien, insbesondere dem in Artikel 1 enthaltenen Arbeitsschutzgesetz, in nationales Recht (siehe 1.2.). Nach § 20 Abs. 1 SGB V wird die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Unfallversicherungsträgern beschrieben. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Krankenkassen werden allerdings eingeschränkt, indem sie die Unfallversicherungsträger über Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben, unterrichten. Eine davon unabhängige selbstständige Gewinnung von Erkenntnissen ist nicht zuläsig (Bundesanzeiger 1998, Nr. 223, S. 8).

Gesetzliche Versicherungen sind die Sozialversicherung mit der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung, Träger sind in der Regel die Berufsgenossenschaft oder im öffentlichen Dienst die jeweilige Unfallkasse. Die Unfallversicherung ist zuständig für Rehabilitation, Entschädigung und Prävention. Betrachtet man die vorgeschriebene Zusammenarbeit zwischen Unfallversicherungsträger und Krankenkassen unter dem Blickwinkel der Prevention und Entschädigung, so ergibt sich folgende Tabelle 1.

Aus Tabelle 1 wird deutlich, dass die Interessen der Unfallversicherungsträger und der Krankenkassen in der Prevention und Entschädigung bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren aufgrund der Finanzierung unterschiedlich sind. Dies ist sicherlich nicht ganz unerheblich für das Interesse ,und die Durchführung von Studien und Präventionsmaßnahmen. Präventionsmaßnahmen fallen i.d.R. weitaus günstiger aus als Entschädigungen im Ernstfall, wobei sich einschränkend die Frage stellt, wie ein Ernstfall bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren aussieht, und wie er zu ermitteln ist.

Er füllt zurzeit unter im Erkrankungsfall die allgemeinen Krankenkassenausgaben (Steidl, 1998). Dies bedeutet, dass die Unfallversicherung einen Präventionsauftrag in einem Bereich erhalten hat, für den seitens der Krankenversicherung eine Entschädigungsverpflichtung besteht. Auf der Basis dieser sozialpolitischen Zweckentscheidung hat der Gesetzgeber in logischer Konsequenz sowohl die Unfall- als auch die Krankenversicherung zu einer Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren verpflichtet.

Hierbei ist es u.a. eine Aufgabe der Krankenkassen, die Unfallversicherung über Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Erkrankungen, z.B. auf der Basis der Arbeitsunfähigkeitsstatistiken gewonnen haben, zu unterrichten. Ein zentrales Ziel dieser Bemühungen ist es, sowohl Behandlungskosten seitens der Krankenkassen, die aus arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren resultieren, zu vermeiden als auch über den Weg der Prävention es nach Möglichkeit gar nicht zu neuen Arten von Berufskrankheiten kommen zu lassen.

Diese Zusammenarbeit eröffnet beiden Zweigen der Sozialversicherung die Chance, Kosten zu reduzieren und damit den Arbeitgeber und -nehmer hinsichtlich der Lohnnebenkosten zu entlasten (Bindzius, 1998). Im Abs. 2 des § 20 SGB V steht weiterhin geschrieben, dass die Krankenkassen ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zum Arbeitsschutz durchführen können.


Dr. Elisabeth Böhnke, MPH postgrad., promovierte bei Prof. Dr. Dr. h. c. Lutz Rosenstiel am Lehrstuhl für Organisations- und Wirtschaftspsychologie der Ludwig-Maximilians-Universität, München. Sie ist dort wissenschaftliche Mitarbeiterin und außerdem als freie Beraterin tätig.


Zu diesem Titel liegen uns derzeit keine Kontaktdaten vor.

Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.