Bösche

Handbuch für Rats- und Ausschussmitglieder in Nordrhein-Westfalen – Digital


Kommunalrechtliche Grundlagen

Verlag W. Reckinger

Kommunalrechtliche Grundlagen

Datenbank, Deutsch, 240 Seiten

Verlag W. Reckinger



Das Handbuch bietet Rats- und Ausschussmitgliedern des Landes Nordrhein-Westfalen die kommunalrechtlich relevanten Informationen für die sichere Ausübung ihres Mandats.

Der Fokus des Handbuchs liegt auf der Darstellung der Rechte und Pflichten der Rats- und Ausschussmitglieder, auf den Verfahrensregeln für die Rats- und Ausschussarbeit, auf der Zuständigkeit von Rat und Ausschüssen sowie auf dem Verhältnis zwischen Rat, Ausschüssen und Bürgermeister bei der Willensbildung und -ausführung im Rahmen von Entscheidungsabläufen. Neben zahlreichen Beispielen aus der Praxis und anschaulichen Abbildungen enthält das Buch Checklisten zur schnellen und sicheren Prüfung der Rechtmäßigkeit des Sitzungsablaufs und der gefassten Beschlüsse.

Die 3. Auflage berücksichtigt die seit Erscheinen der 2. Auflage erfolgten Rechtsänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung. Ergänzt wurde das Handbuch um ein umfangreiches Kapitel zur Durchführung digitaler und hybrider Ratssitzungen. Außerdem wurden die Erläuterungen zu den Entschädigungsrechten der Rats- und Ausschussmitglieder grundlegend überarbeitet.

Das „Handbuch für Rats- und Ausschussmitglieder in Nordrhein-Westfalen“ bietet auch in der umfassend überarbeiteten und erweiterten 3. Auflage eine fundierte und zuverlässige Arbeitshilfe für kommunale Mandatsträger.

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Zielgruppe


Das Handbuch wendet sich an Rats- und Ausschussmitglieder in Nordrhein-Westfalen.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Ernst-Dieter Bösche verfügt aufgrund seiner jeweils zehnjährigen Tätigkeit als Stadtdirektor und hauptamtlicher Bürgermeister einer mittelgroßen Stadt in Nordrhein-Westfalen über umfangreiche praktische Erfahrungen im kommunalen Bereich.
Nach der Pensionierung nahm er seine Lehrtätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW und am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in den Fächern Kommunalrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht wieder auf. Vor seinem Wechsel in die Praxis war er an diesen Einrichtungen als hauptamtlicher Dozent tätig.



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