Brentano | Zur eherechtlichen Frage in Österreich | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 159 Seiten

Brentano Zur eherechtlichen Frage in Österreich

Krasnopolski’s Rettungsversuch einer verlorenen Sache
Nachdruck 2018
ISBN: 978-3-11-164785-2
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Krasnopolski’s Rettungsversuch einer verlorenen Sache

E-Book, Deutsch, 159 Seiten

ISBN: 978-3-11-164785-2
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- Die ersten Angriffe auf meine eherechtlichen Erörterungen in den „Letzten Wünschen für Österreich" und ihre Folgen -- Ernst des Problems -- Dreifache These gegen Krasnopolski -- Präzise Fassung derselben. Ablehnung einer exegetisch schwachen, sachlich äquivalenten Auslegung -- I. These: Krasnopolskis Auslegung von § 63 a. b. G.B. widerspricht dem klaren Wortlaut des Gesetz -- II. These: KraSnopolski's Auslegung widerspricht dem Geist des Gesetzes -- III. These: In der Vorgeschichte und den Protokollen der Gesetze von 1811 ist schlechterdings nichts zu finden, was eine der Auffafiung KraSnopolski's entsprechende Ansicht oder Absicht der Verfasser des Gesetzbuchs wahrscheinlich machte; wohl aber nicht weniges, was gegen eine solche geltend gemacht werden kann -- Anhang -- Noch ein Wort über das Ehehindernis der höheren Weihen und feierlichen Gelübde.
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- Die ersten Angriffe auf meine eherechtlichen Erörterungen in den „Letzten Wünschen für Österreich" und ihre Folgen -- Ernst des Problems -- Dreifache These gegen Krasnopolski -- Präzise Fassung derselben. Ablehnung einer exegetisch schwachen, sachlich äquivalenten Auslegung -- I. These: Krasnopolskis Auslegung von § 63 a. b. G.B. widerspricht dem klaren Wortlaut des Gesetz -- II. These: KraSnopolski's Auslegung widerspricht dem Geist des Gesetzes -- III. These: In der Vorgeschichte und den Protokollen der Gesetze von 1811 ist schlechterdings nichts zu finden, was eine der Auffafiung KraSnopolski's entsprechende Ansicht oder Absicht der Verfasser des Gesetzbuchs wahrscheinlich machte; wohl aber nicht weniges, was gegen eine solche geltend gemacht werden kann -- Anhang -- Noch ein Wort über das Ehehindernis der höheren Weihen und feierlichen Gelübde.



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