Brockmann / Littmann / Schippmann | Niedersächsisches Schulgesetz | Loseblattwerk | sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, 2206 Seiten, In 2 Ordnern, Format (B × H): 165 mm x 235 mm, Gewicht: 6000 g

Brockmann / Littmann / Schippmann

Niedersächsisches Schulgesetz


Stand: inkl. 77. Nachlief. Nov. 2024
ISBN: 978-3-88061-594-6
Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag

Loseblattwerk, Deutsch, 2206 Seiten, In 2 Ordnern, Format (B × H): 165 mm x 235 mm, Gewicht: 6000 g

ISBN: 978-3-88061-594-6
Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag


Seit über 40 Jahren sichert der bewährte Standard-Kommentar in Loseblattform die präzise und korrekte Anwendung des Niedersächsischen Schulgesetzes - NSchG – und der zu seiner Ausführung erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Der aktuelle Stand berücksichtigt die letzten Änderungen des NSchG. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2024 sind mit den §§ 161b und 161c NSchG zusätzliche Finanzhilfen für die Träger von Ersatzschulen und anerkannten Ergänzungsschulen eingeführt worden, um den wesentlichen Entwicklungen im Schulwesen, insbesondere in den Bereichen Informationstechnik und schulische Sozialarbeit, sowie dem Ausbau von Ganztagsschulen Rechnung zu tragen. Mit Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes vom 15.5.2024 (ÄndG 2024) wurden die zur Einführung der inklusiven Schule geschaffenen Übergangsregelungen des § 183c NSchG der Inklusion angepasst und den Schulträgern die Möglichkeit eröffnet, weitere sechs Jahre Schwerpunktschulen zu führen. Die aktuelle Kommentierung berücksichtigt ferner die durch das ÄndG 2024 vollzogenen Änderungen der §§ 169 und 173 NSchG, mit denen die Vorgaben zur Beschlussfähigkeit der Vertretungen beim Kultusministerium erleichtert worden sind, was die Handlungsfähigkeit des Landeselternrats und des Landesschülerrats wesentlich gestärkt hat.

Der Kommentar stellt wie bisher eine greifbare Hilfe zur Anwendung der Regelungen des NSchG sowie der schulrechtlichen Verordnungen dar. Er gibt an zahlreichen Stellen Antworten sowohl auf allgemeine als auch spezielle, praxisrelevante Rechtsfragen und befasst sich eingehend mit den neuesten Entwicklungen des Schulrechts. So wird stets die aktuelle Rechtsprechung wiedergegeben und in den Einzelerläuterungen auf die Rechtslage in Niedersachsen bezogen. Aktuell seien beispielhaft die neuesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf Bildung oder zum Nachteilsausgleich bei nachgewiesenen behinderungs- oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen im Unterricht und Prüfungssituationen genannt.

Der Kommentar von Brockmann/Littmann/Schippmann mit seinem tiefgegliederten Inhaltsverzeichnis, den zahlreichen Fundstellennachweisen, abgedruckten Verordnungen und Erlassen sowie Mustertexten ist heute eine unentbehrliche Arbeitshilfe für Schulleitungen, Schulgremien, Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertretungen, Schulträger, Schulverwaltungen, Gerichte, Anwaltskanzleien und am Schulleben Interessierte.

Die Autoren sind erfahrene Praktiker des Schulrechts bzw. der Schulverwaltung. Ltd. Regierungsdirektor i.R. Jürgen Brockmann leitete das Dezernat Schulrecht, die Schulabteilung der Bezirksregierung Hannover und anschließend die Regionalabteilung Hannover der NLSchB. Vors. Richter am Verwaltungsgericht Hannover i.R. Klaus-Uwe Littmann war im Laufe seiner Dienstzeit u.a. auf den Gebieten des Schulrechts, Hochschulrechts und Prüfungsrechts sowie des Rechts des öffentlichen Dienstes tätig. Als Direktor des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück nimmt Thomas Schippmann eine leitende Funktion in der Schulverwaltung des Landes Niedersachsen wahr, zugleich ist er Lehrbeauftragter im Fachbereich 3 – Erziehungs- und Kulturwissenschaften – an der Universität Osnabrück. Regierungsdirektor Bernd Kaufmann leitet den Fachbereich Recht beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Braunschweig und ist Lehrbeauftragter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Seit Beginn des Jahres 2023 ist Herr Dr. Dirk Oppenborn-Reccius Mitglied des Autorenteams. Nach früheren Berufserfahrungen im Verwaltungsdienst, als Richter beim Verwaltungsgericht Hannover u.a. im Sachgebiet Schulrecht und als Jurist im Niedersächsischen Justizministerium ist Herr Dr. Oppenborn-Reccius als Parlamentsrat beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags tätig.

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Zielgruppe


Schulleitungen, Schulvorstand, Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertretungen, Schulträger, Schulverwaltungen, Gerichte, Rechtsanwälte und am Schulleben Interessierte

Weitere Infos & Material


Die Autoren sind erfahrene Schulpraktiker. Ltd. Regierungsdirektor i.R. Jürgen Brockmann leitete das Dezernat Schulrecht, die Schulabteilung der Bezirksregierung Hannover und anschließend die Regionalabteilung Hannover der NLSchB. Vors. Richter am Verwaltungs-gericht Hannover i.R. Klaus-Uwe Littmann war mit seiner Kammer u.a. zuständig für Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht. Ltd. Regierungsdirektor Thomas Schippmann leitet das Dezernat Finanzen, Recht, Personal und Service der Regionalabteilung Osnabrück der NLSchB und ist Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück.



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