Brunner | Subsidiaritätsgrundsatz und Tatsachenfeststellung unter der Europäischen Menschenrechtskonvention | Buch | 978-3-662-58886-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 283, 188 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 241 mm, Gewicht: 483 g

Reihe: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht

Brunner

Subsidiaritätsgrundsatz und Tatsachenfeststellung unter der Europäischen Menschenrechtskonvention

Analyse der Rechtsprechung zu Art. 3 EMRK
1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-662-58886-4
Verlag: Springer

Analyse der Rechtsprechung zu Art. 3 EMRK

Buch, Deutsch, Band 283, 188 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 241 mm, Gewicht: 483 g

Reihe: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht

ISBN: 978-3-662-58886-4
Verlag: Springer


Dieses Buch ist eine Open-Access-Publikation unter einer CC BY 4.0 Lizenz.

Subsidiarität ist zu einem Schlüsselbegriff des Diskurses um die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geworden. Neben seiner vielbeachteten materiell-rechtlichen Funktion kommt dem Begriff auch eine verfahrensrechtliche Tragweite zu. Das vorliegende Buch widmet sich dieser prozessualen Dimension des Subsidiaritätsprinzips und beleuchtet das Verhältnis von nationalen Gerichten und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Blick auf die Tatsachenfeststellung. Konkret geht es einerseits um die Frage, wie der EGMR mit Tatsachen umgehen soll, die erst nach Abschluss des nationalen Verfahrens entstanden sind oder vor dem EGMR neu vorgebracht werden (echte und unechte Noven). Anderseits ist aufzuzeigen, ob und unter welchen Umständen der EGMR von den Tatsachenfeststellungen der nationalen Gerichte abweichen darf.

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Zielgruppe


Research


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Vorwort,- Inhaltsverzeichnis,- I. EInleitung,- II. Tatsachenfeststellung als Voraussetzung eines effektiven Menschenrechtsschutzes, III. Subsidarität im Menschenrechtsverbund der EMRK,- IV. Tatsachenfeststellung im Verhältnis zwischen nationalen Gerichten und EGMR,- V. Berücksichtigung neuer BEweismittel und Tatsachenvorbringen durch den EGMR,- VI. Zusammenfassenden Schlussbetrachtungen.



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