Bunte | Kartellrecht - Kommentar | Buch | 978-3-472-09700-6 | sack.de

Buch, Deutsch, 4754 Seiten, GB, Format (B × H): 184 mm x 261 mm, Gewicht: 3728 g

Bunte

Kartellrecht - Kommentar

Band 1: Deutsches Kartellrecht / Band 2: Europäisches Kartellrecht
14. Auflage 2022
ISBN: 978-3-472-09700-6
Verlag: Luchterhand Verlag

Band 1: Deutsches Kartellrecht / Band 2: Europäisches Kartellrecht

Buch, Deutsch, 4754 Seiten, GB, Format (B × H): 184 mm x 261 mm, Gewicht: 3728 g

ISBN: 978-3-472-09700-6
Verlag: Luchterhand Verlag


Seit Inkrafttreten des GWB 1958 begleitet der Kommentar – zunächst als „Langen“, seit der 7. Auflage als „Langen/Bunte“ – Wissenschaft und Praxis des Kartellrechts und ist als unentbehrliches Hilfsmittel für alle auf diesem Gebiet Tätigen, national wie im EU-Rechtsraum, etabliert. Seine heutige Stellung als führender Kartellrechtskommentar ist eng mit der Prägung durch Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte verbunden, der das Werk seit nunmehr acht Auflagen herausgibt. Deshalb erscheint der Kommentar in 14. Auflage unter dem Titel „Bunte, Kartellrecht“.

Das Autorenteam aus verschiedensten Bereichen der kartellrechtlichen Praxis – Bundeskartellamt, BGH, BMWi, EU-Kommission, Rechtsanwaltschaft – steht für Erfahrung, Kompetenz, Präzision der Erläuterungen sowie höchsten Praxisbezug.

Wie schon die Vorauflage erscheint die 14. Auflage wieder zeitnah zu einer umfassenden Reform des Kartellrechts: Die 10. GWB-Novelle unter dem Titel „GWB-Digitalisierungsgesetz“ bringt weitreichende Änderungen bei Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle und erweitert die Handlungsmöglichkeiten des Bundeskartellamts. Sie ist am 19.01.2021 in Kraft getreten.

Neu in der 14. Auflage:
Vollständige Berücksichtigung der 10. GWB-Novelle mit folgenden wesentlichen Elementen:

  • Verschärfung der Missbrauchsaufsicht über marktmächtige Unternehmen
  • Eingriffsmöglichkeiten der Kartellbehörden gegenüber großen digitalen Plattformen (z.B. Verhinderung der Erschwerung des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten; Maßnahmen gegen „self-preferencing“)
  • Beschleunigung von Kartellverfahren
  • Umsetzung der sog. ECNplus-Richtlinie
  • Erleichterungen für Unternehmen im Bereich der Fusionskontrolle (z.B. durch Anhebung von Umsatz-Schwellenwerten)
  • Verpflichtung zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse gemäß § 39a GWB
  • Sonderregelungen zur Fusionskontrolle im Krankenhausbereich
  • Reform des Kartellschadensersatzrechts (erleichterte Durchsetzung von Ansprüchen)
  • Neuerungen im Bereich der Bußgeldvorschriften

Zudem: Einarbeitung der neuesten, umfangreichen BGH-Rechtsprechung zum Kartellschadensersatzrecht (insb. Schienenkartell-Entscheidungen) 

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