Burke | Die Polizeiverordnung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 1409, 281 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Burke Die Polizeiverordnung


1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-428-55792-9
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, Band 1409, 281 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-55792-9
Verlag: Duncker & Humblot
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Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Polizeiverordnung ist eine traditionelle Handlungsform des Polizeirechts. Sie ist in allen Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder fest etabliert. Der Autor zeigt die länderübergreifenden Strukturen der Polizeiverordnung auf und untersucht die Ursachen für die überwiegend gleichförmigen Vorschriften. Dabei befasst er sich schwerpunktmäßig mit dem Begriff der abstrakten Gefahr als zentrale Voraussetzung für den Erlass einer Polizeiverordnung. In diesem Kontext wird der Begriff der abstrakten Gefahr, der gegenüber der konkreten Gefahr wenig ausdifferenziert wirkt, konkretisiert, indem die Handlungssituation des Normerlasses besonders berücksichtigt wird. Abschließend zeigt der Autor Perspektiven auf, wie das bestehende Regelwerk praxisgerecht sinnvoll ergänzt werden könnte. Er setzt sich dabei kritisch mit einer neuen Tendenz auseinander, spezielle Ermächtigungsgrundlagen – wie etwa für Alkoholverbotsverordnungen – neben der Verordnungsgeneralklausel zu etablieren.
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A. Einleitung

Problemstellung – Eingrenzung des Themas – Gang der Untersuchung

B. Die gemeinsamen historischen Grundlagen des Polizeiverordnungsrechts

Die Bindung des Polizeiverordnungsrechts an eine Rechtsgrundlage – Die Entwicklung der abstrakten Gefahr als spezifische Voraussetzung der Polizeiverordnung (1882–1931) – Die umfassende Kodifikation des Polizeiverordnungsrechts (1931) – Die Entgrenzung des Polizeiverordnungsrechts im Nationalsozialismus (1933–1945) – Nachkriegszeit unter (alliierter) Besatzung (1945–1949) – Die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland (ab 1949) – Fazit: Das Zusammenwirken der Generalermächtigung und der Spezialermächtigung

C. Der Erlass der Polizeiverordnung: Im Spannungsverhältnis effektiver Gefahrenabwehr und transparenter Rechtsetzung

Zuständigkeitsverteilung über alle Verwaltungsebenen – Bausteine des Erlassverfahrens – Die Polizeiverordnung als befristetes Recht – Mindestinhalte der Polizeiverordnung aufgrund detaillierter Formvorschriften – Reduktion der formellen Voraussetzungen auf Prinzipien – Fazit: Einheitliche Grundstrukturen beim Erlass einer Polizeiverordnung

D. Die abstrakte Gefahr als zentrale Eingriffsschwelle

Der Begriff der abstrakten Gefahr in den Polizeigesetzen – Die Beeinträchtigung eines polizeilichen Schutzgutes als Ausgangspunkt der Gefahrenprognose – Die typischerweise bestehende Schadenswahrscheinlichkeit im Sinne der abstrakten Gefahr – Das Verhältnis von abstrakter und konkreter Gefahr – Der Gefahrenverdacht im Kontext der Polizeiverordnung – Fazit: Das 'Abstrakte' der abstrakten Gefahr

E. Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsgrenzen beim Vorliegen einer abstrakten Gefahr: das Verordnungsermessen

Dogmatische Einordnung des Verordnungsermessens – Stufen des Verordnungsermessens – Einfachgesetzliche Bindungen durch polizeiliche Grundsätze – Verfassungsrechtliche Bindungen – Überprüfung auf sachfremde Erwägungen im Sinne eines 'Ermessensfehlgebrauchs'? – Fazit: Vorprogrammierung des Verordnungsermessens durch den Zweck der Gefahrenabwehr

F. Perspektiven: Ausweitung des Polizeiverordnungsrechts auf das Gefahrenvorfeld?

Beweggrund: Überdehnung der Voraussetzung der abstrakten Gefahr – Mittel zur Ausweitung des bestehenden Instrumentariums – Mittel zur rechtsstaatlichen Präzisierung des bestehenden Instrumentariums – Fazit: Polizeiverordnungen im Gefahrenvorfeld als ultima ratio

G. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis


Hendrik Burke studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück mit dem Schwerpunkt Öffentliches Recht. Er legte 2016 die Erste Juristische Prüfung ab. Anschließend war er am European Legal Studies Institute Osnabrück am Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Groß tätig und promovierte im Polizei- und Ordnungsrecht. Seit 2018 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Oldenburg.

Hendrik Burke studied law at the University of Osnabrück specialised in public law. After passing the state examination he was research assistant at the European Legal Studies Institute Osnabrück at the chair of Prof. Dr. Thomas Groß. Since 2018 he serves his legal clerkship at the Higher Regional Court Oldenburg.



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