Conow | Vertragsbindung als Freiheitsvoraussetzung | Buch | 978-3-16-153065-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 44, 306 Seiten, Format (B × H): 240 mm x 164 mm, Gewicht: 649 g

Reihe: Studien zum Privatrecht

Conow

Vertragsbindung als Freiheitsvoraussetzung

Grundlagen privater Vertragshaftung und Anwendung auf das Gesellschafterdarlehensrecht sowie die Kapitalausstattungspflicht in der GmbH
1. Auflage 2014
ISBN: 978-3-16-153065-4
Verlag: Mohr Siebeck

Grundlagen privater Vertragshaftung und Anwendung auf das Gesellschafterdarlehensrecht sowie die Kapitalausstattungspflicht in der GmbH

Buch, Deutsch, Band 44, 306 Seiten, Format (B × H): 240 mm x 164 mm, Gewicht: 649 g

Reihe: Studien zum Privatrecht

ISBN: 978-3-16-153065-4
Verlag: Mohr Siebeck


Die Verfassung umreißt ein klares Leitbild positiver Freiheit im Sinne individueller Gestaltungsmacht, deren Voraussetzungen der Staat zu schaffen bzw. zu sichern hat. Ein wichtiges Mittel privater Freiheitsausübung ist der Vertrag, der nur dann individuelle Gestaltungsmacht gewährt, wenn er die Parteien an ihre Leistungsversprechen bindet. Das Haftungsprivileg der Kapitalgesellschafter verkürzt das für die Gesellschaftsgläubiger verfügbare Haftungsvermögen und somit ihre vertragliche Gestaltungsmacht. Andreas Conow zeigt, dass die zugrunde liegenden wirtschaftstheoretischen Überlegungen individuelle Freiheit nicht fördern und das entsprechende wirtschaftstheoretische Menschenbild mit dem unserer Verfassung nicht vereinbar ist. Als Lösung plädiert der Autor für eine angemessene Kapitalausstattung der Kapitalgesellschaft, als Schritt in diese Richtung rechtfertigt er den insolvenzrechtlichen Nachrang von Gesellschafterdarlehen.
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Weitere Infos & Material


Conow, Andreas
Geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaft in Mannheim und Barcelona; Referendariat in Mosbach, Mannheim und Bari; Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Augsburg; 2013 Promotion; seit Juli 2013 Rechtsanwalt in Augsburg.

Andreas Conow
Geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaft in Mannheim und Barcelona; Referendariat in Mosbach, Mannheim und Bari; Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Augsburg; 2013 Promotion; seit Juli 2013 Rechtsanwalt in Augsburg.



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