Datenbank, Deutsch
Werner Verlag
Das Baurecht kennt traditionell die Trennung zwischen privatem und öffentlichem Recht.
Bauherren, Planer und Handwerker müssen aber die Vorschriften beider Rechtsgebiete beachten, denn diese Vorschriften haben unmittelbar Einfluss auf die Bestimmung ihrer Leistungspflichten. Die Bauordnungen der Länder schreiben u.a. die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und die Verwendung zugelassener Bauprodukte vor. Zusätzlich greifen u.a. die Energieeinsparungsverordnung, die Arbeitsstättenrichtlinie und die Unfallverhütungsvorschriften in die Baufreiheit ein.
Über 200 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse sind bei der Errichtung eines durchschnittlichen Wohngebäudes zu beachten. Dahmen stellt ausgehend vom zivilrechtlichen Mangelbegriff die Normen des Bauordnungsrechts zur Bestimmung von Leistungspflichten von Bauherren, Planern und Handwerkern übersichtlich dar.
Der Autor:
RA Dietmar Dahmen, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht
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Dahmen
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Bauherren, Planer und Handwerker müssen aber die Vorschriften beider Rechtsgebiete beachten, denn diese Vorschriften haben unmittelbar Einfluss auf die Bestimmung ihrer Leistungspflichten. Die Bauordnungen der Länder schreiben u.a. die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und die Verwendung zugelassener Bauprodukte vor. Zusätzlich greifen u.a. die Energieeinsparungsverordnung, die Arbeitsstättenrichtlinie und die Unfallverhütungsvorschriften in die Baufreiheit ein.
Über 200 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse sind bei der Errichtung eines durchschnittlichen Wohngebäudes zu beachten. Dahmen stellt ausgehend vom zivilrechtlichen Mangelbegriff die Normen des Bauordnungsrechts zur Bestimmung von Leistungspflichten von Bauherren, Planern und Handwerkern übersichtlich dar.
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RA Dietmar Dahmen, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht
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Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Kommunal- und Baurecht Öffentliches Baurecht, Bauordnungs- und -planungsrecht, allg. Bodenrecht
- Technische Wissenschaften Bauingenieurwesen Baurecht, Recht für Ingenieure und Architekten
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht Privates Baurecht, Architektenrecht
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