E-Book, Deutsch, 140 Seiten
Degenhardt Elementare Barrierefreiheit in Bildungsbauten - Ein Aufruf zum interdisziplinären Diskurs im Rahmen der Entwicklung inklusiver Bildungssysteme
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-7519-2940-0
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, 140 Seiten
ISBN: 978-3-7519-2940-0
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
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Über 10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention wird der Elementaren Barrierefreiheit in Bildungsbauten kaum die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt. Selbst die bestehenden und zahlreich beschriebenen Normen und Regeln werden im Neubau oder in umfangreichen Sanierungsmaßnahmen nicht umfänglich umgesetzt. Dabei werden weder die positiven Auswirkungen eines barrierefreien Gebäudes für alle Nutzerinnen und Nutzer - also die Idee des Universal Design - noch die finanziellen und diskriminierenden Folgen der notwendigen Nachbesserungen beachtet. Obendrein gibt es die Erfahrungen, dass selbst die "reine" Umsetzung der Normen und Regeln barrierefreien Bauens für Bildungsbauten nicht ausreichend ist. Vielmehr zeigt sich, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch durch die Forschungsergebnisse, den Erkenntnis- und Erfahrungsstand der Erziehungswissenschaft und der Nutzerinnen und Nutzer von Bildungsbauten geformt werden müssen. So scheint es u. a. dringend geboten, zeitgemäße Kriterien für eine lernförderliche und barrierefreie Beleuchtung zu formulieren, den Diskurs über Bodenbeläge zu führen, die Sicherheit und Orientierung unterstützen, dabei aber nicht ablenken und verunsichern, und Bewegungsflächen festzusetzen, die den Besonderheiten der Nutzung in Bildungssettings gerecht werden. In diesem Sinne ruft diese Veröffentlichung Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Fächer in unterschiedlichen Handlungsfeldern und Nutzungsrollen zum interdisziplinären Diskurs auf.
Dr. Sven Degenhardt ist seit 1996 Professor für Pädagogik bei Beeinträchtigung des Sehens (Blinden- und Sehbehindertenpädagogik) an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg. Er ist Diplomlehrer für Mathematik und Physik und Diplomlehrer für Sehgeschädigte und promovierte zum Dr. paed. an der Humboldt Universität zu Berlin. Seine Schwerpunkte in Lehr- und Forschungsprojekten liegen in den Bereichen: Entwicklungszusammenarbeit, Darstellung blinder und sehbehinderter Menschen in Medien, assistive Technologien für blinde und sehbehinderte Menschen, Physiologische Optik, barrierefreie Beleuchtung und Raumgestaltung, Zugänglichkeit und Universelles Design sowie Qualität und Evaluation.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1. Übersicht der Anforderungen an eine Elementare Barrierefreiheit von Bildungsbauten
1.1 Pkw-Stellplätze
Lage in der Nähe der barrierefreien Zugänge, damit vorzugsweise in der Nähe des Haupteingangs Anzahl mindestens ein Stellplatz; Orientierung: 1 % – 3 % aller Stellplätze; mindestens einer davon mit Heckausstieg Größe und Ausstattung bei Stellplätzen für Pkw / Seiteneinstieg: Länge: 5 m und Breite: 3,50 m bei Stellplätzen für Kleinbusse / Heckausstieg: Länge: 7,50 m, Breite: 3,50 m und Höhe: 2,50 m Kennzeichnung mit Schild, Logo auf Stellfläche (vorzugsweise Accessible Icon) und kontrastreicher Markierung Bord abgesenkt (= 3 cm) Gefälle = 3 % / 1,72° Beleuchtung 40 lx (Bodenebene) gute Gesichtswahrnehmung sicherstellen Kommentare Die Kennzeichnung der Stellplätze sollte möglichst vertikal und horizontal, also als Schild und als Logo auf der Stellfläche, erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass diese Kennzeichnungen auch bei schlechter Witterung erkennbar sind; eine regelmäßige Pflege (Reinigung, Befreiung von Schnee und Eis, Erneuerung insbesondere der Markierungen…) ist zu realisieren. Das Accessible Icon Project (http://accessibleicon.org/) startete als „street art campaign“ der aktiven und starken US-amerikanischen Behindertenbewegung (disability rights movement) und fokussierte mit Grafitti- und Übermalungsaktionen das fehlende Verständnis für Barrieren in der Gesellschaft. Eine Forderung der Bewegung bestand auch darin, das „International Symbol of Access“ (ISA), in dem eine aufrecht und passiv im Rollstuhl sitzende Person quasi um Hilfe zu bitten scheint, durch ein Bewegung, Selbstbestimmung und Aktivität ausstrahlendes Icon zu ersetzen, in dem die den Rollstuhl nutzende Person, nach vorn gebeugt, schwungvoll die Arme nach hinten reckt, um den Rollstuhl anzutreiben. Auch wenn die Verwendung dieses Logos für „Menschen mit Behinderung“ umstritten ist, sollte es vor allem im Zusammenhang mit Zugänglichkeit für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen (Stellplatz, rollstuhlzugängliches WC etc.) genutzt werden und vor allem das „alte“ statische Logo grundsätzlich ablösen. In der letzten Zeit häufen sich „Eigenentwicklungen“ von Logos, die zwar die Idee der Aktivität durch eine veränderte Körperhaltung aufnehmen, die aber zumeist mit viel zu dünnen Linien und Konturen umgesetzt werden. Es ist daher darauf zu verweisen, dass das Accessible Icon auch hinsichtlich der visuellen Erkennbarkeit optimiert ist. Die internationale Verbreitung, das mit dem Logo verbundene Konzept der realisierten Einbindung von Menschen mit Behinderung und deren Verbände sowie die optimierte visuelle Erkennbarkeit sollten für den konsequenten Einsatz des Accessible Icon sprechen. Verweise DIN 18040-1: 4.2.2 DIN 18040-3: 5.5 DIN EN 12464-2 Fördergemeinschaft Gutes Licht (2014) licht.wissen 03: Straßen, Wege und Plätze 1.2 Gehwege und Verkehrsflächen (außen)
Breite mindestens 180 cm unvermeidbare Engstellen mindestens 120 cm bei Umlaufschranken und Pollern zusätzlich Bewegungsflächen sicherstellen nutzbare Höhe mindestens 220 cm insbesondere Unterlaufbarkeit von Treppen durch feste bauliche Maßnahmen verhindern (Markierung durch Bodenindikatoren oder bewegliche Gegenstände ist nicht zulässig) Oberflächenbeschaffenheit fest und eben (Stolpergefahren ausschließen; Hindernishöhe < 4 mm) ausreichende Rauheit für festen Tritt, Rutschhemmung erschütterungsarm mit dem Rollstuhl bzw. Rollator befahrbar taktil wahrnehmbare Begrenzung, z. B. durch Kante mit 3 cm Höhe oder durch klaren Materialwechsel Neigung Bei entsprechenden topografischen Bedingungen: Querneigung maximal 2,5 % / 1,43° Längsneigung maximal 3 % / 1,72° maximal 6 % / 3,44° mit neigungsfreien Zwischenpodesten nach maximal 10 m Länge im Grenzbereich: normgerechte Rampen ausführen (siehe 1.6) Ausstattungen Ausstattungselemente dürfen Funktionen von Bewegungsflächen nicht einschränken müssen deutlich und rechtzeitig (insbesondere mit dem Langstock) wahrnehmbar sein (Herunterziehen bis zum Boden oder maximal 15 cm Höhe, Sockel oder Tastleiste) oder müssen im Abstand von 60 cm durch vorbeiführenden Leitstreifen passierbar sein Umlaufschranken, Poller und Sperren müssen sicher visuell wahrnehmbar sein. Sollten Wege oder Plätze ohne Leitsysteme zur Regelung des motorisierten Verkehrs mit Sperren und Schranken bestückt sein, ist auf eine Wahrnehmbarkeit für Nutzerinnen und Nutzer von Langstöcken zu achten (z. B. durch Schranken mit Hängegitter). Treppen und Rampen Für Treppen und Rampen gelten die Anforderungen nach DIN 18040-1 (innen; vgl. 1.5, 1.6); abweichend davon sind alle Stufen zu markieren. Bei der Stufenvorderkantenmarkierung ist zu beachten, dass der Kontrast insbesondere bei der unteren Stufe nicht durch ein visuell kontrastierendes Aufmerksamkeitsfeld „aufgehoben“ wird. an Treppenbreiten > 12 m zusätzlicher beidseitig nutzbarer Handlauf Leitsysteme führen konsequent an Handläufe Informations- und Leitsysteme Anschluss an öffentliches Leitsystem bei größeren Gebäudekomplexen normgerechtes taktiles und visuelles Leitsystem auch für die Verkehrsflächen der Außenanlagen Trennung von Fuß- und Radwegen; bei niveaugleicher Führung: taktil wahrnehmbarer und visuell kontrastreicher Trennstreifen Beleuchtung bei Rampen und stark frequentierten Treppen: 200 lx (Bodenebene) Empfehlungen: gerichtetes Licht; Blendung vermeiden; integrierte Beleuchtung in den Handläufen Fußgänger- und Radwege: 40 lx (Bodenebene) gute Gesichtswahrnehmung sicherstellen keine Bodenstrahler auf Gehwegen, Treppen und Rampen; bei Einsatz von Bodenstrahlern (z. B. zur Akzentbeleuchtung von Gebäuden): keine Querung des Lichtstrahls durch Personen. Intelligente Lichtsteuerung (Zeitfenster, bewegungsabhängig etc.) mit Grundlicht und zeitlich anpassbaren Übergangsphasen. Kommentare Bei der Realisierung einer ausreichend taktil wahrnehmbaren Begrenzung (Wegesrand, Trennung Fuß- und Radweg, …) und bei der Umsetzung eines normgerechten Leitsystems (vor allem im Denkmal) wird häufig auf Materialwechsel (Kleinpflaster vs. Beton, Bitumen, Gehwegplatte, …) zurückgegriffen. Hierbei ist zu beachten, dass innerhalb eines Geländes nicht gleichzeitig ein Materialwechsel als informationstragender Leitstreifen und als Verzierung eingesetzt wird. Es ist für die Nutzerinnen und Nutzer eines Langstocks nicht erkennbar, wann der Materialwechsel sie sicher zur Eingangstür leitet, oder wann sie quer über einen Platz laufen und am Ende des „Schmuckstreifens“ in einer Grünanlage oder vor einer Wand stehen (vergleichbare Argumentation siehe 1.8). Topografische Vorgaben zwingen manchmal zu einer Kombination von Einzelstufen und Treppen; hier sind die konsequente visuelle und taktile Ankündigung und die Stufenvorderkantenmarkierungen unerlässlich. Gleichsam ist zu überprüfen, ob der Eindruck eines geschlossenen Treppenlaufs naheliegt. In diesem Fall ist der gesamte „kombinierte Treppenlauf“ mit Handläufen auszustatten. Sollte sich die Nutzung der Rampen auch für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer anbieten, sind im Sinne des Universal Designs die Breite der Rampe entsprechend anzupassen, die Bewegungsflächen am Anfang und am Ende großzügiger zu gestalten und die Bauart der Rampe so zu wählen, dass für alle Beteiligten ein ausreichender Einblick in die aktuelle oder zu erwartende Nutzung möglich ist. Die Nutzung von Handläufen an Treppen und Rampen zur Fahrradsicherung muss – sollte es für die Nutzerinnen und Nutzer nicht eindeutig ersichtlich resp. „einsichtig“ sein – ggf. durch Hinweise ausgeschlossen werden; ein konsequentes Freihalten im Betrieb muss vorgesehen werden. Dazu gehört auch das Vorhalten ausreichender Abstell- und Sicherungsmöglichkeiten für Fahrräder. Schleppstufen im Außenbereich sind unzulässig. Verweise DIN 18040-1: 4.1, 4.2.1, 4.5.4 DIN 18040-3: 4.2, 4.4, 5.1.2, 5.4.2, 5.4.4 DIN 32984 DIN EN 12464-2 Fördergemeinschaft Gutes Licht (2014) licht.wissen 03: Straßen, Wege und...