Zeitschrift, Deutsch
Erscheinungsweise: vierteljährlich
DIE VERWALTUNG erscheint seit 1968, gehört zu den diskussionsbestimmenden deutschen Quartalszeitschriften in der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts und ist Mitglied im Netzwerk »Jus Publicum« führender europäischer Zeitschriften. Die thematische Schwerpunktbildung kommt im Untertitel zum Ausdruck: »Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften«.
Im Zentrum der Rubrik Abhandlungen und Aufsätze stehen wissenschaftliche Beiträge zum Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht, die sich an übergreifenden wissenschaftlichen Fragestellungen von bleibender Aktualität orientieren. Ein zentrales Anliegen sind zudem Analysen und Reflexionen der verfassungs- und europarechtlichen Vernetzung des Verwaltungsrechts. Hinzu kommen verwaltungswissenschaftliche und historisch ausgerichtete Beiträge, die den interdisziplinären Charakter des Verwaltungshandelns verdeutlichen. Die regelmäßig erscheinenden Rechtsprechungsanalysen stellen – bezogen auf die für die Verwaltung bedeutsamen Rechtsgebiete – einzelfallübergreifend die Entwicklung der Verfassungs- und Verwaltungsrechtsprechung dar, durchdringen auf hohem Niveau die Grundlinien der Judikatur und bieten der Praxis durch kritische Analysen weiterführende Einsichten. In der Rubrik Berichte und Kritik werden neue herausragende Buchveröffentlichungen ausführlich vorgestellt und neuere Entwicklungen der Verwaltungspraxis im In- und Ausland beschrieben. Regelmäßige Buchbesprechungen spiegeln die Schwerpunkte der aktuellen Wissenschaftsentwicklung.
Über die Auswahl der Beiträge und die Bewertung ihrer Qualität entscheidet das Herausgebergremium aus acht anerkannten Professoren, unter denen die Geschäftsführung im Zwei-Jahres-Rhythmus wechselt: Ihr durch eigene langjährige Erfahrungen in Forschung, Lehre und Praxis erworbenes wissenschaftliches Profil auf den von der Zeitschrift DIE VERWALTUNG gepflegten Gebieten gewährleistet einen höchstmöglichen Qualitätsstandard.
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Im Zentrum der Rubrik Abhandlungen und Aufsätze stehen wissenschaftliche Beiträge zum Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht, die sich an übergreifenden wissenschaftlichen Fragestellungen von bleibender Aktualität orientieren. Ein zentrales Anliegen sind zudem Analysen und Reflexionen der verfassungs- und europarechtlichen Vernetzung des Verwaltungsrechts. Hinzu kommen verwaltungswissenschaftliche und historisch ausgerichtete Beiträge, die den interdisziplinären Charakter des Verwaltungshandelns verdeutlichen. Die regelmäßig erscheinenden Rechtsprechungsanalysen stellen – bezogen auf die für die Verwaltung bedeutsamen Rechtsgebiete – einzelfallübergreifend die Entwicklung der Verfassungs- und Verwaltungsrechtsprechung dar, durchdringen auf hohem Niveau die Grundlinien der Judikatur und bieten der Praxis durch kritische Analysen weiterführende Einsichten. In der Rubrik Berichte und Kritik werden neue herausragende Buchveröffentlichungen ausführlich vorgestellt und neuere Entwicklungen der Verwaltungspraxis im In- und Ausland beschrieben. Regelmäßige Buchbesprechungen spiegeln die Schwerpunkte der aktuellen Wissenschaftsentwicklung.
Über die Auswahl der Beiträge und die Bewertung ihrer Qualität entscheidet das Herausgebergremium aus acht anerkannten Professoren, unter denen die Geschäftsführung im Zwei-Jahres-Rhythmus wechselt: Ihr durch eigene langjährige Erfahrungen in Forschung, Lehre und Praxis erworbenes wissenschaftliches Profil auf den von der Zeitschrift DIE VERWALTUNG gepflegten Gebieten gewährleistet einen höchstmöglichen Qualitätsstandard.
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