E-Book, Deutsch, 217 Seiten, eBook
Diepholz / von Horn Arbeitsrecht für Steuerberater
2008
ISBN: 978-3-8349-9615-2
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
E-Book, Deutsch, 217 Seiten, eBook
ISBN: 978-3-8349-9615-2
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Das Arbeitsrecht hat zahlreiche Bezüge zum Steuerrecht und der Steuerberater ist nicht nur in der Beratung, z.B. beim Betriebsübergang, sondern auch selbst als Arbeitgeber gefragt. Das Werk stellt so speziell auf die Situation der Steuerberater ab und erläutert die arbeitsrechtlichen Fragen und Lösungen für das Mandat und die eigene Kanzlei.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Piet Diepholz ist seit Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes tätig. Als erfahrener Dozent an verschiedenen Steuerfachschulen und aus der anwaltlichen Praxis kennt er die Beratungssituation der Steuerberater genau. Steuerberater Jan-Echkard von Horn gibt als ausgewiesener Praktiker dem Werk die steuerrechtlichen Impulse zum Arbeitsrecht.
Zielgruppe
Professional/practitioner
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Vorwort;5
2;Inhaltsübersicht;7
3;Literaturverzeichnis;15
4;§ 1 Rechtsquellen des Arbeitsrechts;17
5;§ 2 Der steuerrechtliche Arbeitnehmerbegriff;20
5.1;I. Schulden der Arbeitskraft;20
5.2;II. Weisungsgebundenheit;20
5.3;III. Feste Arbeitszeiten;21
5.4;IV. Eingliederung in den Betrieb;21
5.5;V. Regelmäßige Bezüge/Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall;21
5.6;VI. Unternehmerrisiko;22
5.7;VII. Problematik der Scheinselbstständigkeit;22
6;§ 3 Begründung und notwendiger Inhalt des Arbeitsvertrages;23
6.1;A. Entstehung des Arbeitsverhältnisses;23
6.2;B. Inhalt des Arbeitsvertrages;25
7;§ 4 Recht der Befristung;28
7.1;A. Allgemeines;28
7.2;B. Befristung ohne sachlichen Grund;28
7.3;C. Befristung mit Sachgrund;33
7.3.1;I. Vorübergehender Bedarf (Nr. 1);33
7.3.2;II. Tätigkeit im Anschluss an eine Ausbildung oder an ein Studium ( Nr. 2);34
7.3.3;III. Vertretung (Nr. 3);34
7.3.4;IV. Eigenart der Arbeitsleistung (Nr. 4);35
7.3.5;V. Erprobung (Nr. 5);35
7.3.6;VI. Gründe in der Person des Arbeitnehmers (Nr. 6);36
7.3.7;VII. Vergütung aus Haushaltsmitteln (Nr. 7);37
7.3.8;VIII. Gerichtlicher Vergleich (Nr. 8);37
7.4;D. Weitere Sachgründe;38
7.4.1;I. Altersgrenze;39
7.4.2;II. Altersteilzeit;39
7.4.3;III. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen;40
7.4.4;IV. Projektbezogene Befristung;40
7.4.5;V. Vorübergehende Beschäftigung;40
7.4.6;VI. Sonstige Gründe;40
7.5;E. Zusammenfassung;41
8;§ 5 Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber;46
8.1;A. Pflichten von Arbeitnehmern;46
8.1.1;I. Hauptpflicht;46
8.1.2;II. Nebenpflichten;46
8.1.2.1;1. Direktionsrecht;46
8.1.2.2;2. Treuepflicht;48
8.2;B. Pflichten des Arbeitgebers;51
8.2.1;I. Hauptpflicht ;51
8.2.1.1;1. Zahlung von Arbeitsentgelt;51
8.2.1.2;2. Beschäftigungspflicht;53
8.2.2;II. Nebenpflichten ;54
8.2.2.1;1. Fürsorgepflcht;54
8.2.2.2;2. Haftung des Arbeitgebers;55
8.2.2.3;3. Recht auf Gleichbehandlung;56
9;§ 6 Entgelt und verschiedene Formen der Arbeitsvergütung;57
9.1;A. Entgelt;57
9.1.1;I. Vertragsfreiheit – Mindestlohn;57
9.1.2;II. Brutto-/Nettoentgelt;58
9.1.3;III. Zuschläge;59
9.2;B. Verschiedene Formen der Arbeitsvergütung;60
9.2.1;I. Vergütung in Naturalien (Sachbezüge);60
9.2.1.1;1. Dienstwagen;60
9.2.1.2;2. Dienstwohnung;64
9.2.1.3;3. Trinkgelder;65
9.2.1.4;4. Steuerrechtliche Auswirkungen;65
9.2.2;II. Entgelt für spezielle Leistungen;66
9.2.2.1;1. Akkordlohn;66
9.2.2.2;2. Prämien;67
9.2.2.3;3. Leistungslohn;67
9.2.3;III. Vergütung für spezielle Ergebnisse ;68
9.2.3.1;1. Provision;68
9.2.3.2;2. Tantieme;68
9.2.4;IV. Sonstige Arten der Arbeitsvergütung;69
9.2.4.1;1. Zielvereinbarungen;69
9.2.4.2;2. Aktienoptionen;69
10;§ 7 Beendigung von Arbeitsverhältnissen;70
10.1;A. Aufhebungsvertrag;70
10.2;B. Die Abfindung;75
10.3;C. Abwicklungsvertrag;76
10.4;D. Erreichen der Altersgrenze;79
10.5;E. Anfechtung;79
11;§ 8 Beendigung durch Kündigung;81
11.1;A. Die ordentliche Kündigung;81
11.1.1;I. Kündigungserklärung;81
11.1.1.1;1. Person des Kündigenden;81
11.1.1.2;2. Schriftform;82
11.1.1.3;3. Inhalt der Kündigungserklärung;82
11.1.1.4;4. Zugang der Kündigungserklärung;83
11.1.2;II. Schutz besonderer Personengruppen;84
11.1.2.1;1. Mutterschutzgesetz;84
11.1.2.2;2. Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG);85
11.1.2.3;3. Schwerbehinderung;86
11.1.2.4;4. Sonstige Fälle des Sonderkündigungsschutzes;87
11.1.3;III. Anhörung des Betriebsrates;88
11.1.4;IV. Kündigungsfrist;90
11.1.5;V. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG);91
11.1.5.1;1. Arbeitnehmereigenschaft;92
11.1.5.2;2. Wartezeit/Einheitlicher Betrieb;92
11.1.5.3;3. Anzahl der Beschäftigten;93
11.1.6;VI. Kündigungsgründe;95
11.1.6.1;1. Verhaltensbedingte Kündigung;95
11.1.6.2;2. Personenbedingte Kündigung;98
11.1.6.3;3. Betriebsbedingte Kündigung;100
11.1.7;VII. Abmahnung ;105
11.1.7.1;1. Funktion;105
11.1.7.2;2. Inhalt;106
11.1.7.3;3. Zeitpunkt und Wirkungsdauer der Abmahnung;107
11.2;B. Die außerordentliche Kündigung;108
11.2.1;I. Voraussetzungen;108
11.2.1.1;1. Kündigungsgrund;108
11.2.1.2;2. Zwei-Wochen-Frist;109
11.2.2;II. Verdachtskündigung;110
11.2.3;III. Druckkündigung;111
11.3;C. Die Änderungskündigung;112
11.3.1;I. Inhalt;112
11.3.2;II. Reaktion des Arbeitnehmers ;112
11.3.2.1;1. Vorbehaltlose Annahme des Angebotes;112
11.3.2.2;2. Annahme unter Vorbehalt;112
11.3.2.3;3. Ablehnung des Angebotes;113
11.3.3;III. Betriebsbedingte Änderungskündigung;113
12;§ 9 Die Stellung von Organen von Kapitalgesellschaften;115
12.1;A. Bestellung und Anstellungsvertrag;115
12.1.1;I. Trennungstheorie;115
12.1.2;II. Koppelung;115
12.1.3;III. Bestellung des Geschäftsführers;115
12.1.4;IV. Steuerliche Auswirkungen;116
12.1.5;V. Schriftform;116
12.2;B. Abberufung und Kündigung;117
12.2.1;I. GmbH- Geschäftsführer;117
12.2.1.1;1. Abberufung;117
12.2.1.2;2. Kündigung;117
12.2.2;II. Vorstand der Aktiengesellschaft;118
12.2.2.1;1. Abberufung;118
12.2.2.2;2. Kündigung;118
12.3;C. Organstellung – Arbeitnehmereigenschaft?;119
13;§ 10 Betriebsänderung;121
13.1;A. Betriebsübergang;121
13.1.1;I. Rechtsgeschäft;121
13.1.2;II. Betrieb und Betriebsteil;122
13.1.3;III. Übergang;123
13.1.3.1;1. Art des betreffenden Unternehmens;123
13.1.3.2;2. Übergang materieller Betriebsmittel;124
13.1.3.3;3. Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs;124
13.1.3.4;4. Die Übernahme der Hauptbelegschaft;125
13.1.3.5;5. Übergang der Kundschaft;125
13.1.3.6;6. Ähnlichkeit der Tätigkeiten;125
13.1.3.7;7. Dauer der Unterbrechung;126
13.1.3.8;8. Funktionsnachfolge – kein Betriebsübergang!;126
13.1.4;IV. Inhaberwechsel;127
13.1.5;V. Eintritt in Rechte und Pflichten;128
13.1.6;VI. Haftung von Erwerber und Veräußerer;129
13.1.7;VII. Unterrichtungspflicht/Widerspruchsrecht;130
13.1.8;VIII. Kündigungsverbot;132
13.2;B. Betriebsstilllegung;132
14;§ 11 Arbeitsrecht in der Insolvenz;134
14.1;A. Einleitung;134
14.1.1;1. „Schwacher“ vorläufiger Insolvenzverwalter;134
14.1.2;2. „Starker“ vorläufiger Insolvenzverwalter;135
14.2;B. Das Arbeitsverhältnis;135
14.2.1;I. Bestehende Arbeitsverhältnisse;135
14.2.2;II. Gekündigte Arbeitsverhältnisse;136
14.2.3;III. Betriebsübergang in der Insolvenz;137
14.2.4;IV. Lohnansprüche in der Insolvenz;137
14.2.4.1;1. Gratifikationszahlung;139
14.2.4.2;2. Gewinnbeteiligung;139
14.2.4.3;3. Urlaubsentgelt;139
14.3;C. Insolvenzgeld;140
14.3.1;I. Voraussetzungen;140
14.3.2;II. Umfang der Leistungen;140
14.4;D. Kündigung in der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter;141
14.5;E. Interessenausgleich mit Namensliste;143
15;§ 12 Betriebliche Altersversorgung;145
15.1;A. Das BetrAVG;145
15.1.1;I. Persönlicher Geltungsbereich;145
15.1.2;II. Begründung von Versorgungsansprüchen;146
15.2;B. Arten der Versorgungszusage;147
15.2.1;I. Allgemeines;147
15.2.1.1;1. Beitragsorientierte Leistungszusage;147
15.2.1.2;2. Beitragszusage;147
15.2.1.3;3. Vereinbarung zur Entgeltumwandlung;148
15.2.1.4;4. Anspruch auf Entgeltumwandlung;148
15.2.2;II. Direktzusage;148
15.2.3;III. Direktversicherung;149
15.2.4;IV. Unterstützungskasse;150
15.2.5;V. Pensionskasse;150
15.2.6;VI. Pensionsfonds;151
15.3;C. Alterseinkünftegesetz (AltEinkG);152
16;§ 13 Entgeltfortzahlung (Krankheit);153
16.1;A. Voraussetzung;153
16.1.1;I. Allgemeines;153
16.1.2;II. Krankheit – Arbeitsunfähigkeit;154
16.1.3;III. Nachweispflicht;156
16.1.4;IV. Wiedereingliederung;158
16.1.5;V. Arbeitsverhinderung – Trotzdem Lohn?;158
16.2;B. Dauer der Entgeltfortzahlung;161
16.3;C. Höhe des Arbeitsentgeltes während der Arbeitsunfähigkeit;163
16.4;D. Entgeltfortzahlung an Feiertagen;163
17;§14 Urlaub;164
17.1;A. Anspruch auf Urlaub;164
17.1.1;I. Gesetzlicher Urlaub;164
17.1.2;II. Wartezeit;164
17.1.3;III. Zweck des Urlaubs;165
17.1.4;IV. Erlöschen des Urlaubsanspruchs – Verzicht;166
17.1.5;V. Festlegung des Urlaubs;167
17.1.5.1;1. Geltendmachung;167
17.1.5.2;2. Wünsche des Arbeitnehmers – Änderung des Urlaubs;167
17.2;B. Dauer des Urlaubs;169
17.2.1;I. Bei einer 5- Tage-Woche;169
17.2.2;II. Bei Teilzeitarbeit;169
17.2.3;III. Bei flexibler Arbeitszeit;170
17.2.4;IV . Bei Sonntagsarbeit;170
17.3;C. Urlaub und Krankheit;171
17.4;D. Teilurlaub;172
17.4.1;I. Allgemeines;172
17.4.2;II. Zwölftel-Regelung;172
17.5;E. Keine Rückzahlung des Urlaubsgeldes durch Arbeitnehmer;174
17.6;F. Einmal Erholungsurlaub – keine Doppelansprüche;174
17.7;G. Urlaubsentgelt – Urlaubsgeld;175
17.8;H. Urlaubsabgeltung;176
17.8.1;I. Sonstiges;177
17.8.2;I. Urlaub für Jugendliche bzw. Auszubildende;177
17.8.3;II. Zusatzurlaub für Schwerbehinderte;178
17.8.4;III. Urlaub und Betriebsübergang;178
17.8.5;IV. Urlaub und Insolvenz;179
18;§ 15 Zeugnis;181
18.1;A. Allgemeines;181
18.1.1;I. Anspruchsberechtigung;181
18.1.2;II. End- bzw. Zwischenzeugnis;182
18.1.3;III. Formalien;183
18.2;B. Inhalt des Arbeitszeugnisses;184
18.2.1;I. Einfaches Zeugnis;184
18.2.2;II. Qualifiziertes Zeugnis;185
18.2.2.1;1. Leistung;185
18.2.2.2;2. Führung bzw. Verhalten;186
18.2.3;III. Schlussformel;187
18.3;C. Sonstiges;188
18.3.1;I. Verjährung/Verwirkung/Widerruf des Zeugnisses;188
18.3.2;II. Haftung gegenüber Dritten;189
19;§ 16 Wettbewerbsverbot;190
19.1;A. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses;190
19.1.1;I. Geltungsbereich;190
19.1.2;II. Vorbereitungshandlungen;191
19.1.3;III. Rechtsfolgen;192
19.2;B. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses;193
19.2.1;I. Geltungsbereich;193
19.2.1.1;1. Persönlich;193
19.2.1.2;2. Zeitlich;193
19.2.1.3;3. Räumlich;194
19.2.2;II. Mandantenschutzklausel/Mandantenübernahmeklauseln;194
19.2.2.1;1. Mandantenschutzklausel;195
19.2.2.2;2. Mandantenübernahmeklauseln;195
19.2.3;III. Die Wettbewerbsabrede;197
19.2.3.1;1. Form;197
19.2.3.2;2. Verbot des Wettbewerbs;198
19.2.4;IV. Bedingtes Wettbewerbsverbot;200
19.2.5;V. Karenzentschädigung;201
19.2.5.1;1. Ermittlung der Höhe;201
19.2.5.2;2. Anrechnung;202
19.2.5.3;3. Auskunftsanspruch des Arbeitgebers;204
19.2.5.4;4. Auszahlung der Karenzentschädigung;205
19.2.5.5;5. Verstoß des Arbeitgebers;205
19.2.5.6;6. Verstoß des Arbeitnehmers;206
19.2.6;VI. Beginn und Wirkung des Wettbewerbsverbotes;207
19.2.6.1;1. Beginn und Ende;207
19.2.6.2;2. Verzicht des Arbeitgebers;207
19.2.6.3;3. Nachträgliches Wettbewerbsverbot bei Kündigungen;209
20;§ 17 Anhang: Musterverträge;210
20.1;A. Muster: Anstellungsvertrag für Steuerberater;210
20.2;B . Muster: Anstellungsvertrag für Bilanzbuchhalter/in;217
20.3;C. Muster: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte;223
21;Stichwortverzeichnis;227
Rechtsquellen des Arbeitsrechts.- Der steuerrechtliche Arbeitnehmerbegriff.- Begründung und notwendiger Inhalt des Arbeitsvertrages.- Recht der Befristung.- Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.- Entgelt und verschiedene Formen der Arbeitsvergütung.- Beendigung von Arbeitsverhältnissen.- Beendigung durch Kündigung.- Die Stellung von Organen von Kapitalgesellschaften.- Betriebsänderung.- Arbeitsrecht in der Insolvenz.- Betriebliche Altersversorgung.- Entgeltfortzahlung (Krankheit).- Urlaub.- Zeugnis.- Wettbewerbsverbot.- Anhang: Musterverträge.
§ 1 Rechtsquellen des Arbeitsrechts (S. 17)
Das Arbeitsrecht in Deutschland ist sehr unübersichtlich. Eine Vielzahl von Rechtsquellen und Gestaltungsfaktoren innerhalb des Arbeitsverhältnisses stellen eine Besonderheit des deutschen Arbeitsrechts dar. Aus diesem Grunde haben Rechtsprechung und Literatur bei der Lösung von arbeitsrechtlichen Fällen eine besondere Bedeutung. Für den Vertragsinhalt des jeweiligen Arbeitsverhältnisses können Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, der einzelne Arbeitsvertrag und das Direktionsrecht des Arbeitgebers Regelungen enthalten.
Sofern sich aus den eben genannten Quellen entsprechende Rechte und Pflichten der Beteiligten ergeben, kann es sein, dass diese miteinander konkurrieren. Es ergibt sich aus diesem Grunde eine bestimmte Rangordnung innerhalb der verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechtes, die man anhand der so genannten „Rangordnungspyramide" wie folgt darstellen kann:
EG-Recht
Grundgesetz
Bundes- oder Landesgesetze
Tarifverträge
Betriebsvereinbarungen
Arbeitsvertrag
Direktionsrecht § 315 Abs. 1 BGB
Des Weiteren ist das Arbeitsrecht auch noch unterteilt in die beiden großen Bereiche des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts. Da der beratende Steuerberater in der Praxis in den seltensten Fällen mit kollektivrechtlichen Problemen wie Arbeitskampf, Streik oder Streitigkeiten zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu tun hat, wird sich das vorliegende Praxishandbuch ausschließlich an individualrechtlichen Problemen orientieren. Hierbei geht es um Probleme der Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Eine Rechtsnorm ist grundsätzlich dann unwirksam, wenn sie gegen höherrangiges Recht verstößt, es sei denn, dass die Norm aus dem höherrangigen Recht die Anwendung einer bestimmten Rechtsnorm ausdrücklich zulässt. Einer besonderen Bedeutung kommen die Tarifverträge zu, von denen es in der Bundesrepublik Deutschland ca. 35.000 gibt. Den Tarifpartnern ist es überlassen, die entsprechenden Inhalte der Tarifverträge selbst abzuschließen. Dies ergibt sich aus der Tarifautonomie, die in Art. 9 Abs. 3 GG geregelt ist.
Häufig stellt sich die Frage, ob für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet. Denn ein Tarifvertrag hat für ein Arbeitsverhältnis nur dann Bedeutung, wenn das Arbeitsverhältnis von dem entsprechenden Geltungsbereich erfasst wird und die Arbeitsvertragsparteien tarifgebunden sind. Es sind 5 verschiedene Geltungsbereiche zu unterscheiden:
Der räumliche Geltungsbereich : Dies ist das Tarifgebiet, in dem der Tarifvertrag entsprechende Geltung hat.
Der zeitliche Geltungsbereich: Der zeitliche Geltungsbereich gibt Auskunft darüber, welche Arbeitsverhältnisse von dem Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst sind. Im Regelfall werden nur solche Arbeitsverhältnisse von dem zeitlichen Geltungsbereich erfasst, die nach Abschluss eines Tarifvertrages bestehen.
Der betriebliche Geltungsbereich : Er gibt darüber Auskunft, für welche Betriebe eines bestimmten Wirtschaftszweiges bzw. einer Branche der Tarifvertrag gelten soll. Dabei ist insbesondere an die großen Industriebereiche wie Chemische Industrie, Metallindustrie und Bergbau zu denken. In einem Betrieb aus der Metallindustrie sind ja nicht nur Facharbeiter der metallverarbeitenden Branche tätig, sondern beispielsweise auch Kraftfahrer. Auch für die Letztgenannten gilt sodann der entsprechende Tarifvertrag der Metallindustrie.
Der fachliche Geltungsbereich : Hier kommt es darauf an, welche Art die tatsächliche geleistete Arbeit hat. Eine Unterscheidung könnte hier in Betracht kommen zwischen technischen Angestellten und kaufmännischen Angestellten. Für beide gilt ein anderer Vertrag.
Der persönliche Geltungsbereich : Er gibt darüber Auskunft, für welche Personenkreise ein Tarifvertrag Geltung hat. Gewöhnlich werden von den heutigen Tarifverträgen alle Arbeitnehmer eines bestimmten Wirtschaftsbereiches erfasst.Schließlich ist noch zu klären, ob auch eine entsprechende Tarifbindung besteht, wenn der Geltungsbereich betroffen ist.