Dittmann / Geckle / Haderer | Steuer 2015 für Arbeitnehmer, Beamte und Kapitalanleger | Buch | 978-3-648-05365-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 03600, 456 Seiten, Buch mit CD-ROM

Reihe: Haufe Steuerratgeber

Dittmann / Geckle / Haderer

Steuer 2015 für Arbeitnehmer, Beamte und Kapitalanleger


Erscheinungsjahr 2014
ISBN: 978-3-648-05365-2
Verlag: Haufe

Buch, Deutsch, Band 03600, 456 Seiten, Buch mit CD-ROM

Reihe: Haufe Steuerratgeber

ISBN: 978-3-648-05365-2
Verlag: Haufe


Zeile für Zeile durch Ihre Steuererklärung 2014! Nutzen Sie geldwerte Tipps und das Insiderwissen der erfahrenen Autoren - damit zahlen Sie keinen Euro zu viel!

Inhalte:

- Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe für die Steuererklärung mit allen amtlichen Formularen, vielen Beispielen und Musterfällen.

- Alle Formular-Änderungen 2014 auf einen Blick.

- Topaktuelles Steuerlexikon von A-Z: einfach nachschlagen - alle Stichwörter kurz und verständlich erklärt. Inklusive der Reform des Reisekostenrechts.

- Mit großem Schluss-Check zu jedem Formular: Damit denken Sie an alle wichtigen Details.

- Experten-Tipps zur Bescheidprüfung und zum Einspruchsverfahren.

Auf CD-ROM:

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Dittmann / Geckle / Haderer Steuer 2015 für Arbeitnehmer, Beamte und Kapitalanleger jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch

Abkürzungsverzeichnis

Teil I: Steuerformulare
- Rund um die Einkommensteuererklärung
- Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
- Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
- Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
- Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
- Anlage Unterhalt
- Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit)
- Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
- Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- Anlage R (Renten)
- Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
- Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
- Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
- Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
- Die wichtigsten Einkommensteuertipps auf einen Blick

Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon

Teil III: Ergänzende Hinweise zum Veranlagungsverfahren 2014
- Steuererklärungsabgabepflicht
- Der Steuerbescheid
- Anhängige Verfahren

Gesamtstichwortverzeichnis


Was hat sich für das Steuerjahr 2014 rechtlich geändert?

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurde der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte" durch „erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Damit sind wesentliche Neuerungen - mit für den einzelnen Steuerpflichtigen teils gravierenden Auswirkungen - verbunden. Dies zeigt sich vor allem bei den Reisekosten sowie der doppelten Haushaltsführung. Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind gleichermaßen betroffen. Inhaltlich bedeutsam sind für 2014 insbesondere folgende Neuregelungen:

Erste Tätigkeitsstätte
Innerhalb eines Dienstverhältnisses ist immer nur maximal eine erste Tätigkeitsstätte möglich. Diese ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet oder für mehr als 48 Monate zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag; hilfsweise kommt eine zeitliche Komponente zur Anwendung. Als erste Tätigkeitsstätte kommt ab 2014 nicht nur eine ortsfeste Einrichtung des eigenen Arbeitgebers in Betracht, sondern u. a auch eine Tätigkeit an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Outsourcing).

Reisekosten
Bei den Fahrtkosten wird die Mitnahme von Kollegen kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sind neu gestaffelt. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, führt dies zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Mahlzeiten mindern die Kürzung. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist, insbesondere, was Unterbrechungszeiten und die Frage betrifft, ob eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte vorliegt, wurden geändert. Bei Übernachtungskosten gilt für längerfristige Auswärtstätigkeiten (über 48 Monate) eine Kostenbegrenzung auf maximal 1.000 e monatlich. Diese Regelungen zum Kostenabzug gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen.


Haderer, Dieter
Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), arbeitet seit 1984 als Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe in Schwäbisch Gmünd. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung gibt er Unterricht und leitet Seminare zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen mit Schwerpunkt im Bereich der Einkommensteuer.

Dittmann, Willi
Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.

Geckle, Gerhard
Prof. Gerhard Geckle, Fachanwalt für Steuerrecht, Justiziar der Haufe Gruppe und selbstständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Stilz & Partner mit Sitz in Freiburg. Herr Geckle ist u. a. Referent des BSB, DOSB und weiteren Verbänden, Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an den Universitäten Heidelberg und Münster, an den Hochschulen Heidelberg und Erding sowie an der Kath. Hochschule Freiburg. Er ist Herausgeber von "der verein" und weiterer Praxisratgeber. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorsitzender der Kommission für Steuern und Abgaben des DFB.

Happe, Rüdiger
Rüdiger Happe, Dipl.-Finanzwirt, ist Betriebsprüfer, Dozent der IHK und führender Weiterbildungsinstitute.

Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.

Prof. Gerhard Geckle, Fachanwalt für Steuerrecht, Justiziar der Haufe Gruppe und selbstständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Stilz & Partner mit Sitz in Freiburg. Herr Geckle ist u. a. Referent des BSB, DOSB und weiteren Verbänden, Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an den Universitäten Heidelberg und Münster, an den Hochschulen Heidelberg und Erding sowie an der Kath. Hochschule Freiburg. Er ist Herausgeber von "der verein" und weiterer Praxisratgeber. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorsitzender der Kommission für Steuern und Abgaben des DFB.

Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), arbeitet seit 1984 als Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe in Schwäbisch Gmünd. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung gibt er Unterricht und leitet Seminare zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen mit Schwerpunkt im Bereich der Einkommensteuer.

Rüdiger Happe, Dipl.-Finanzwirt, ist Betriebsprüfer, Dozent der IHK und führender Weiterbildungsinstitute.



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