Buch, Deutsch, Band 03601, 456 Seiten, Buch
Reihe: Haufe Steuerratgeber
ISBN: 978-3-648-05293-8
Verlag: Haufe
Zeile für Zeile durch Ihre Steuererklärung 2014! Nutzen Sie die geldwerten Tipps und das Insiderwissen der erfahrenen Autoren - damit zahlen Sie keinen Euro zu viel!
Inhalte:
- Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe für die Steuerklärung mit allen amtlichen Formularen, vielen Beispielen und Musterfällen.
- Alle Formular-Änderungen 2014 auf einen Blick.
- Topaktuelles Steuerlexikon von A-Z: einfach nachschlagen - alle Stichwörter kurz und verständlich erklärt. Inkl. Reform der Reisekostenabrechnung.
- Mit großem Schluss-Check: Damit denken Sie an alle wichtigen Details.
- Mit Themenschwerpunkten zu Abfindung, Arbeitszimmer, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuungskosten, Vermietung/Immobilien und Werbungskosten.
- Expertentipps zur Bescheidprüfung und zum Einspruchsverfahren.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch
Abkürzungsverzeichnis
Teil I: Steuerformulare
- Rund um die Einkommensteuererklärung
- Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
- Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
- Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
- Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
- Anlage Unterhalt
- Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit)
- Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
- Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- Anlage R (Renten)
- Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
- Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
- Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
- Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
- Die wichtigsten Einkommensteuertipps auf einen Blick
Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon
Teil III: Ergänzende Hinweise zum Veranlagungsverfahren 2014
- Steuererklärungsabgabepflicht
- Der Steuerbescheid
- Anhängige Verfahren
Gesamtstichwortverzeichnis
Was hat sich für das Steuerjahr 2014 rechtlich geändert?
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurde der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte" durch „erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Damit sind wesentliche Neuerungen - mit für den einzelnen Steuerpflichtigen teils gravierenden Auswirkungen - verbunden. Dies zeigt sich vor allem bei den Reisekosten sowie der doppelten Haushaltsführung. Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind gleichermaßen betroffen. Inhaltlich bedeutsam sind für 2014 insbesondere folgende Neuregelungen:
Erste Tätigkeitsstätte
Innerhalb eines Dienstverhältnisses ist immer nur maximal eine erste Tätigkeitsstätte möglich. Diese ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet oder für mehr als 48 Monate zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag; hilfsweise kommt eine zeitliche Komponente zur Anwendung. Als erste Tätigkeitsstätte kommt ab 2014 nicht nur eine ortsfeste Einrichtung des eigenen Arbeitgebers in Betracht, sondern u. a auch eine Tätigkeit an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Outsourcing).
Reisekosten
Bei den Fahrtkosten wird die Mitnahme von Kollegen kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sind neu gestaffelt. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, führt dies zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Mahlzeiten mindern die Kürzung. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist, insbesondere, was Unterbrechungszeiten und die Frage betrifft, ob eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte vorliegt, wurden geändert. Bei Übernachtungskosten gilt für längerfristige Auswärtstätigkeiten (über 48 Monate) eine Kostenbegrenzung auf maximal 1.000 e monatlich. Diese Regelungen zum Kostenabzug gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen.