Buch, Deutsch, Band 03610, 368 Seiten, Buch
Reihe: Haufe Steuerratgeber
ISBN: 978-3-648-05297-6
Verlag: Haufe
Sie wollen Ihre Steuererklärung nicht (allein) Ihrem Steuerberater überlassen? Mit diesem Ratgeber haben Sie einen leicht verständlichen Leitfaden für Ihre Steuererklärung parat. Der Schluss-Check stellt sicher, dass Sie keine wichtigen Details vergessen!
Inhalte:
- Alle wichtigen Informationen zur Einkommensteuererklärung speziell für Rentner und Pensionäre.
- Zeile für Zeile durch die Einkommensteuererklärung 2014.
- Mit großem Schluss-Check, damit Sie nichts vergessen.
- Umfangreiches Steuerlexikon.
- Hinweise zum richtigen Umgang mit dem Finanzamt.
- Wann müssen Sie die Steuererklärung abgeben? Was bekommen Sie heraus?
- Komprimierter Leitfaden für alle wichtigen ESt-Formulare und Hilfestellung bei der Bescheidprüfung.
- Experten-Tipps zu Schenkung, Hinzuverdienst und Zusatzeinkünfte.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Abkürzungsverzeichnis
Vorwort
Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch
Teil I: Steuerformulare
- 1 Rund um die Einkommensteuererklärung
- 2 Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
- 3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
- 4 Anlage Unterhalt
- 5 Anlage R (Renten)
- 6 Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit)
- 7 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
- 8 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- 9 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
- 10 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
- 11 Die wichtigsten Einkommensteuertipps auf einen Blick
Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon
- Abgeltungsteuer
- Abschreibungen/Gebäude
- Altersentlastungsbetrag
- Altersvorsorgeaufwendungen und Wohnriester
- Außergewöhnliche Belastung
- Behinderte Menschen
- Beteiligungen/Erben- und Grundstücksgemeinschaften
- Ehrenamt
- Finanzierungskosten
- Haushaltsnahe Tätigkeiten/Dienstleistungen
- Kapitaleinkünfte
- Krankheitskosten
- Kur
- Minijobs
- Pensionen/Betriebsrenten
- Pflegekosten/Betreuungskosten/Heimunterbringung
- Renten
- Reparaturen
- Sonderausgaben
- Spekulationsgeschäfte
- Spenden
- Steuerberatungskosten
- Unterhaltszahlungen
- Veranlagung von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Vermietung/Immobilien
- Versicherungen
- Werbungskosten, -pauschbeträge und -pauschalen
- Zusatzeinkünfte
Teil III: Vorsorgeplanung im Alter
- 1 Erbschaft-/Schenkungsteuer
- 2 Grundsteuer/Grunderwerbsteuer
- 3 Steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten
- 4 Kapitalanlagen im Ausland
- 5 Sozialhilferegress - praktische Bedeutung und zulässige Umgehung
Gesamtstichwortverzeichnis
Was hat sich für das Steuerjahr 2014 rechtlich geändert?
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurde der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte" durch „erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Damit sind wesentliche Neuerungen - mit für den einzelnen Steuerpflichtigen teils gravierenden Auswirkungen - verbunden. Dies zeigt sich vor allem bei den Reisekosten sowie der doppelten Haushaltsführung. Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind gleichermaßen betroffen. Inhaltlich bedeutsam sind für 2014 insbesondere folgende Neuregelungen:
Erste Tätigkeitsstätte
Innerhalb eines Dienstverhältnisses ist immer nur maximal eine erste Tätigkeitsstätte möglich. Diese ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet oder für mehr als 48 Monate zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag; hilfsweise kommt eine zeitliche Komponente zur Anwendung. Als erste Tätigkeitsstätte kommt ab 2014 nicht nur eine ortsfeste Einrichtung des eigenen Arbeitgebers in Betracht, sondern u. a auch eine Tätigkeit an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Outsourcing).
Reisekosten
Bei den Fahrtkosten wird die Mitnahme von Kollegen kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sind neu gestaffelt. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, führt dies zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Mahlzeiten mindern die Kürzung. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist, insbesondere, was Unterbrechungszeiten und die Frage betrifft, ob eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte vorliegt, wurden geändert. Bei Übernachtungskosten gilt für längerfristige Auswärtstätigkeiten (über 48 Monate) eine Kostenbegrenzung auf maximal 1.000 e monatlich. Diese Regelungen zum Kostenabzug gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen.