Dittmann / Haderer / Happe | Steuer 2015 für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer | Buch | 978-3-648-05296-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 03607, 559 Seiten, Buch mit DVD-ROM

Reihe: Haufe Steuerratgeber

Dittmann / Haderer / Happe

Steuer 2015 für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer


Erscheinungsjahr 2014
ISBN: 978-3-648-05296-9
Verlag: Haufe

Buch, Deutsch, Band 03607, 559 Seiten, Buch mit DVD-ROM

Reihe: Haufe Steuerratgeber

ISBN: 978-3-648-05296-9
Verlag: Haufe


Für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer: alles für Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen 2014. Nutzen Sie die geldwerten Tipps und das Insiderwissen der erfahrenen Autoren - damit zahlen Sie keinen Euro zu viel.

Inhalte:

- Sicher durch die amtlichen Vordrucke.

- Mit den betrieblichen Steuererklärungen: Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2014, Gewerbesteuererklärung 2014 und Umsatzsteuer-Voranmeldung 2015.

- Topaktuelles Steuerlexikon von A-Z: einfach nachschlagen - alle Stichwörter kurz und verständlich erklärt. Inklusive der Reform des Reistekostenrechts.

- Mit großem Schluss-Check: So können Sie sicher sein, dass Sie alle Steuervorteile nutzen.

Auf DVD:

- Die millionenfach verkaufte Software "TAXMAN spezial": Damit füllen Sie Ihre Steuerformulare mit sämtlichen Anlagen einfach am PC aus.

Dittmann / Haderer / Happe Steuer 2015 für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch

Abkürzungsverzeichnis

Teil I: Erläuterungen für die Einkommensteuererklärung 2014
- 1 Rund um die Einkommensteuererklärung
- 2 Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
- 3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
- 4 Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
- 5 Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
- 6 Anlage Unterhalt
- 7 Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- 8 Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
- 9 Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
- 10 Anlage 34a (Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne)
- 11 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermçgen)
- 12 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
- 13 Anlage R (Renten)
- 14 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
- 15 Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit)
- 16 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
- 17 Die wichtigsten Einkommensteuertipps auf einen Blick

Teil II: Erläuterungen für die betrieblichen Steuererklärungen 2014/2015
- 1 Gewerbesteuererklärung 2014
- 2 Umsatzsteuerjahreserklärung 2014
- 3 Umsatzsteuervoranmelung 2015

Teil III: Das aktuelle Steuerlexikon

Teil IV: Ergänzende Hinweise zum Veranlagungsverfahren 2014
- 1 Steuererklärungsabgabepflicht
- 2 Der Steuerbescheid
- 3 Anhängige Verfahren

Gesamtstichwortverzeichnis


Was hat sich für das Steuerjahr 2014 rechtlich geändert?

Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurde der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte" durch „erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Damit sind wesentliche Neuerungen - mit für den einzelnen Steuerpflichtigen teils gravierenden Auswirkungen - verbunden. Dies zeigt sich vor allem bei den Reisekosten sowie der doppelten Haushaltsführung. Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind gleichermaßen betroffen. Inhaltlich bedeutsam sind für 2014 insbesondere folgende Neuregelungen:

Erste Tätigkeitsstätte
Innerhalb eines Dienstverhältnisses ist immer nur maximal eine erste Tätigkeitsstätte möglich. Diese ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet oder für mehr als 48 Monate zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag; hilfsweise kommt eine zeitliche Komponente zur Anwendung. Als erste Tätigkeitsstätte kommt ab 2014 nicht nur eine ortsfeste Einrichtung des eigenen Arbeitgebers in Betracht, sondern u. a auch eine Tätigkeit an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Outsourcing).

Reisekosten
Bei den Fahrtkosten wird die Mitnahme von Kollegen kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sind neu gestaffelt. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, führt dies zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Mahlzeiten mindern die Kürzung. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist, insbesondere, was Unterbrechungszeiten und die Frage betrifft, ob eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte vorliegt, wurden geändert. Bei Übernachtungskosten gilt für längerfristige Auswärtstätigkeiten (über 48 Monate) eine Kostenbegrenzung auf maximal 1.000 e monatlich. Diese Regelungen zum Kostenabzug gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen.


Happe, Rüdiger
Rüdiger Happe, Dipl.-Finanzwirt, ist Betriebsprüfer, Dozent der IHK und führender Weiterbildungsinstitute.

Haderer, Dieter
Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), arbeitet seit 1984 als Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe in Schwäbisch Gmünd. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung gibt er Unterricht und leitet Seminare zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen mit Schwerpunkt im Bereich der Einkommensteuer.

Dittmann, Willi
Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.

Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.

Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), arbeitet seit 1984 als Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe in Schwäbisch Gmünd. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung gibt er Unterricht und leitet Seminare zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen mit Schwerpunkt im Bereich der Einkommensteuer.

Rüdiger Happe, Dipl.-Finanzwirt, ist Betriebsprüfer, Dozent der IHK und führender Weiterbildungsinstitute.



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