Buch, Deutsch, Band 03606, 352 Seiten, Buch mit CD-ROM
Reihe: Haufe Steuerratgeber
Buch, Deutsch, Band 03606, 352 Seiten, Buch mit CD-ROM
Reihe: Haufe Steuerratgeber
ISBN: 978-3-648-05295-2
Verlag: Haufe
Dieses Buch vermittelt Ihnen einfach und verständlich alles Wichtige für Ihre Steuererklärung: von der Aufbereitung der Steuerbelege bis zum Schluss-Check. Zudem führt die leicht zu bedienende Software "QuickSteuer Compact" rechtssicher durch alle amtlichen Formulare. So machen Sie alles richtig und können zudem noch Steuern sparen.
Inhalte:
- Schritt für Schritt durch die Einkommensteuererklärung 2014.
- Mit Lexikon von A bis Z: Antworten auf alle Detailfragen.
- Mit Schnelleinstieg und den besten Steuertipps.
- Mit Hinweisen für die Prüfung Ihres Steuerbescheids.
- Wie Sie sich gegen fehlerhafte Bescheide wehren können.
Auf CD-ROM:
- Die Software "QuickSteuer Compact" ist leicht zu bedienen und führt Sie rechtssicher durch alle amtlichen Einkommensteuer-Formulare 2014.
- Mit Lohnsteuerermäßigungs-Antrag 2015.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Vorwort
Hinweise zur Arbeit mit diesem Buch und der Software
Abkürzungsverzeichnis
Rund um die Einkommensteuererklärung - Eine Einführung
Themenübersicht
- 1 Rechtliche Informationen
- 2 Der Steuerbescheid
Lexikonteil: Alles Wissenswerte für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre und Kapitalanleger
- Abfindung
- Abgeltungsteuer
- Abschreibungen/Anschaffungs- und Herstellungskosten
- Abschreibungen/Arbeitsmittel
- Abschreibungen/Gebäude
- Alleinerziehende (Entlastungsbetrag
- Altersentlastungsbetrag
- Altersvorsorgeaufwendungen und Wohnriester
- Arbeits-/Berufskleidung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsmittel
- Arbeitszimmer
- Außergewöhnliche Belastung
- Behinderte Menschen
- Dienstwagen/Firmenwagen
- Doppelte Haushaltsführung
- Ehrenamt
- Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Entfernungspauschale
- Fahrtkosten
- Finanzierungskosten
- Fortbildung/Fachtagungen
- Haushaltsnahe Tätigkeiten/Dienstleistungen
- Kapitaleinkünfte
- Kinder
- Kinderbetreuungskosten
- Krankheitskosten
- Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2015/ELStAM
- Minijobs
- Pensionen/Betriebsrenten
- Pflegekosten/Betreuungskosten/Heimunterbringung
- Reisekosten
- Renten
- Reparaturen
- Solar-/Fotovoltaikanlagen
- Sonderausgaben
- Spekulationsgeschäfte
- Spenden
- Steuerberatungskosten
- Umzugskosten
- Unterhaltszahlungen
- Veranlagung von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Vermietung/Immobilien
- Versicherungen
- Werbungskosten, -pauschbeträge und -pauschalen
- Zusatzeinkünfte
Anhang
- 1 Die wichtigsten Einkommensteuertipps auf einen Blick
- 2 Anhängige Verfahren
- 3 Kopieranlagen
Gesamtstichwortverzeichnis
Was hat sich für das Steuerjahr 2014 rechtlich geändert?
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurde der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte" durch „erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Damit sind wesentliche Neuerungen - mit für den einzelnen Steuerpflichtigen teils gravierenden Auswirkungen - verbunden. Dies zeigt sich vor allem bei den Reisekosten sowie der doppelten Haushaltsführung. Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind gleichermaßen betroffen. Inhaltlich bedeutsam sind für 2014 insbesondere folgende Neuregelungen:
Erste Tätigkeitsstätte
Innerhalb eines Dienstverhältnisses ist immer nur maximal eine erste Tätigkeitsstätte möglich. Diese ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet oder für mehr als 48 Monate zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag; hilfsweise kommt eine zeitliche Komponente zur Anwendung. Als erste Tätigkeitsstätte kommt ab 2014 nicht nur eine ortsfeste Einrichtung des eigenen Arbeitgebers in Betracht, sondern u. a auch eine Tätigkeit an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Outsourcing).
Reisekosten
Bei den Fahrtkosten wird die Mitnahme von Kollegen kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sind neu gestaffelt. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, führt dies zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Mahlzeiten mindern die Kürzung. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist, insbesondere, was Unterbrechungszeiten und die Frage betrifft, ob eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte vorliegt, wurden geändert. Bei Übernachtungskosten gilt für längerfristige Auswärtstätigkeiten (über 48 Monate) eine Kostenbegrenzung auf maximal 1.000 e monatlich. Diese Regelungen zum Kostenabzug gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen.