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Rehm Verlag
Fragestellungen rund um Zuwendungen sind in Ihrer haushaltsrechtlichen Praxis ebenso häufig wie weitreichend. Auf der Kommentierung des Zuwendungsrechts im Rahmen der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23, 44, 91 BHO) liegt deshalb seit jeher ein Hauptaugenmerk dieses Kommentars. Der Autor, Dr. Norbert Dittrich, verfügt hier über eine einzigartige Expertise.
Das finden Sie in diesem Online-Kommentar
Neben dem Zuwendungsrecht im Rahmen der Bundeshaushaltsordnung (§§ 23, 44, 91 BHO) finden Sie auch die im Kontext relevanten Grundzüge des Vergaberechts ausführlich erläutert. Übergeordnete Grundsätze werden ebenso herausgearbeitet wie wenig bekannte, aber für das Bundeshaushaltsrecht wichtige Detailfragen. Zum Inhalt gehören darüber hinaus:
• Haushaltsgrundsätzegesetz
• Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums in der Wirtschaft
• Gesetz über den Bundesrechnungshof
• relevante Auszüge aus Verwaltungsverfahrensgesetz und Grundgesetz
• Haushaltstechnische Richtlinien und Vorschriften, die die Aufstellung der Voranschläge (§ 27 BHO) und des Entwurfs des Haushaltsplans (§ 28 BHO) nach einheitlichen Grundsätzen regeln
Dieser eLine-Kommentar zur Bundeshaushaltsordnung ist besonders geeignet für
alle, die mit der Aufstellung und/oder dem Vollzug des Bundeshaushaltes befasst sind.
Das Besondere an der Bundeshaushaltsordnung mit Schwerpunkt Zuwendungsrecht
Der einzige Kommentar zum Haushaltsrecht, der aus der Sicht der Fachressorts geschrieben ist.
Ihre Vorteile, wenn Sie dieses rehm eLine Produkt nutzen
• Automatisch aktuell ohne Einsortieren
• E-Mail-Benachrichtigungsservice bei jeder Änderung
• Rechtssicher und vertrauenswürdig
• Praktische Funktionen und intuitive Bedienung
• Zeit- und Arbeitsersparnis
• Sicherer Zugriff. 24 Stunden. Von jedem Ort
• Zukunftssicher, da in vielen Teilen barrierefrei nach BITV 2.0
Zielgruppe
Alle Bundesbehörden (Haushaltsreferate), dort diejenigen, die mit der Aufstellung und dem Vollzug des Bundeshaushalts befasst sind und praxisgerechte Lösungen benötigen.
Ein Schwerpunkt der Kommentierung liegt beim Zuwendungsrecht und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Daher ist der Kommentar auch für die haushaltsnahen Mitarbeiter in den Ländern eine wertvolle Hilfe.