Dorn | Private und administrative Rechtsdurchsetzung im europäischen Beihilfenrecht | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 60, 431 Seiten

Reihe: Europäisches Wirtschaftsrecht

Dorn Private und administrative Rechtsdurchsetzung im europäischen Beihilfenrecht

Vom indirekten Vollzug zum Kooperationsprinzip
1. Auflage 2017
ISBN: 978-3-8452-8517-7
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Vom indirekten Vollzug zum Kooperationsprinzip

E-Book, Deutsch, Band 60, 431 Seiten

Reihe: Europäisches Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-8452-8517-7
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Ob mitgliedstaatliche Gerichte an die Einordnung einer Maßnahme als Beihilfe seitens der EU-Kommission in ihrer Eröffnungsentscheidung gebunden sind, betrifft zwei Problemkreise: Zum einen das Verhältnis von privater und administrativer Rechtsdurchsetzung - auf das Durchführungsverbot (Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV) gestützte Konkurrentenklagen sind Teil der privaten Rechtsdurchsetzung -, zum anderen die Einordnung in den Vollzug des Unionsrechts. Die mitgliedstaatlichen Gerichte sind an der Durchsetzung des Unionsrechts beteiligt. Im Schnittbereich dieser beiden Problemkreise liegt diese Untersuchung. Zur Klärung wird ein Vergleich zum europäischen Kartellrecht gezogen und Rechtsnatur der Eröffnungsentscheidung analysiert. Die mitgliedstaatlichen Gerichte sind nicht an die Eröffnungsentscheidung gebunden, sondern unterfallen nur einem Abweichungsverbot aus dem Grundsatz loyaler Zusammenarbeit. Diese Interpretation des EuGH-Urteils "Lufthansa" vertritt seit Februar 2017 auch der BGH.
Dorn Private und administrative Rechtsdurchsetzung im europäischen Beihilfenrecht jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Cover;1
2; Abkürzungsverzeichnis;24
3; A. Einleitung;26
3.1; I. Fragestellung;30
3.2; II. Forschungsstand;31
3.3; III. Gang der Untersuchung;35
4; B. Modelle der Rechtsdurchsetzung;40
4.1; I. Begriffsbestimmung;40
4.2; II. Systematisierung der Rechtsdurchsetzungsmodelle;50
4.3; III. Öffentliche Rechtsdurchsetzung;52
4.3.1; 1. Eigenständige administrative Rechtsdurchsetzung;54
4.3.2; 2. Administrative Rechtsdurchsetzung mittels verwaltungsgerichtlicher Klagen;55
4.4; IV. Private Rechtsdurchsetzung;56
4.4.1; 1. Vollständig private Rechtsdurchsetzung mittels Notwehr bzw. Selbsthilfe;57
4.4.2; 2. Private Rechtsdurchsetzung mittels Klagen vor staatlichen Gerichten;58
4.4.2.1; a) Private Rechtsdurchsetzung mittels zivilgerichtlicher Klagen;59
4.4.2.2; b) Private Rechtsdurchsetzung mittels verwaltungsgerichtlicher Klagen;62
4.5; V. Mehrspurigkeit der Rechtsdurchsetzung;64
4.5.1; 1. Verhältnis der privaten zur öffentlichen Rechtsdurchsetzung im Wirtschaftsrecht;66
4.5.2; 2. Methodik zur Untersuchung der Mehrspurigkeit der Rechtsdurchsetzung;67
4.6; VI. Instrumentalisierung Privater zur Durchsetzung des Rechts;68
4.7; VII. Fazit;75
5; C. Vollzug und Durchsetzung des Unionsrechts im Europäischen Verwaltungsverbund;76
5.1; I. Direkter Vollzug;77
5.2; II. Indirekter Vollzug;79
5.2.1; 1. Durchsetzung des Unionsrechts seitens der mitgliedstaatlichen Gerichte;80
5.2.2; 2. Einflussnahmemöglichkeiten der Kommission auf den indirekten Vollzug;86
5.2.3; 3. Zwischenfazit;91
5.3; III. Kooperative Elemente im direkten und indirekten Vollzug;91
5.3.1; 1. Kooperation und ihr Verhältnis zum direkten und indirekten Vollzug;92
5.3.2; 2. Begriffsbestimmung;97
5.3.3; 3. Rechtliche Grundlagen des Kooperationsprinzips;99
5.3.4; 4. Erscheinungsformen der Kooperation und Entstehung eines Verwaltungsverbundes;106
5.3.5; 5. Rechtliche Herausforderungen bei verstärkter Kooperation;110
5.3.6; 6. Kooperation im Verhältnis mitgliedstaatlicher Gerichte und der Kommission;112
5.4; IV. Fazit;116
6; D. Verhältnis der privaten zur administrativen Rechtsdurchsetzung im europäischen Beihilfenrecht im Vergleich zum europäischen Kartellrecht;118
6.1; I. Einordnung des Beihilfenrechts in die Vollzugssystematik des Unionsrechts;118
6.1.1; 1. Direkter Vollzug hinsichtlich der Beihilfenaufsicht;118
6.1.2; 2. Indirekter Vollzug durch die Mitgliedstaaten;120
6.1.2.1; a) Gestufter indirekter Vollzug hinsichtlich der Rückforderung von Beihilfen;121
6.1.2.2; b) Konkurrentenklagen wegen Verletzung des Durchführungsverbots als indirekter Vollzug;122
6.2; II. Mehrspurigkeit der Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die Kommission und die mitgliedstaatlichen Gerichte;125
6.2.1; 1. Kompetenzen der Kommission und der mitgliedstaatlichen Gerichte;125
6.2.2; 2. Rechtsanwendungskonkurrenz von Kommission und mitgliedstaatlichen Gerichten;130
6.2.3; 3. Aufgabenteilung zwischen Kommission und mitgliedstaatlichen Gerichten;132
6.2.3.1; a) Aufgabenteilung hinsichtlich formeller und materieller Unionsrechtswidrigkeit;132
6.2.3.2; b) Aufgabenteilung hinsichtlich vorläufiger und endgültiger Rückforderung bzw. Aussetzungsanordnung;133
6.2.3.3; c) Aufgabenteilung hinsichtlich des Schutzzwecks;134
6.2.3.4; d) Zwischenfazit;135
6.2.4; 4. Rolle der mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Durchsetzung des europäischen Beihilfenrechts;136
6.2.5; 5. Pflichten der mitgliedstaatlichen Gerichte;139
6.2.6; 6. Zwischenfazit;142
6.3; III. Erweiterung des direkten und indirekten Vollzugs im europäischen Beihilfenrecht um kooperative Elemente;143
6.3.1; 1. Direkter Vollzug bei fehlenden direkten Durchgriffsmöglichkeiten auf den Beihilfenempfänger;143
6.3.2; 2. Unterschiede im indirekten Vollzug des Beihilfenrechts;145
6.3.3; 3. Kooperation zwischen mitgliedstaatlichen Gerichten und der Kommission in der Beihilfenkontrolle;146
6.3.4; 4. Zwischenfazit;148
6.4; IV. Verzahnungsmöglichkeiten der privaten und administrativen Rechtsdurchsetzung im europäischen Beihilfenrecht aus deutscher Sicht;149
6.5; V. Reichweite der privaten Rechtsdurchsetzung durch beihilfenrechtliche Konkurrentenklagen im deutschen Recht;151
6.5.1; 1. Vorgaben des Unionsrechts;152
6.5.2; 2. Entwicklung der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu § 1004 i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV;153
6.5.2.1; a) Einordnung des Durchführungsverbots als unmittelbar anwendbar sowie als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB;153
6.5.2.2; b) Effektive Durchsetzbarkeit des Durchführungsverbots durch Teilnahme am Kommissionsverfahren oder Mehrspurigkeit der Rechtsdurchsetzung;156
6.5.2.3; c) Verhältnis der privaten zur administrativen Rechtsdurchsetzung;158
6.5.3; 3. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Verletzung des Durchführungsverbots;159
6.5.4; 4. Entwicklung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 42 Abs. 2 VwGO i.V.m. Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV;160
6.5.4.1; a) Klagebefugnis des Konkurrenten bei einem Verstoß gegen das Durchführungsverbot;160
6.5.4.2; b) Zum Verhältnis der privaten zur administrativen Rechtsdurchsetzung;161
6.6; VI. Vergleich mit der kodifizierten Verzahnung der Rechtsdurchsetzungswege im europäischen Kartellrecht;163
6.6.1; 1. Private Rechtsdurchsetzung im europäischen Kartellrecht vor Einführung der VO 1/2003;164
6.6.2; 2. Private Rechtsdurchsetzung und ihr Verhältnis zur administrativen Rechtsdurchsetzung im System der VO 1/2003;169
6.6.2.1; a) Dezentralisierung und Stärkung der privaten Rechtsdurchsetzung;169
6.6.2.2; b) Verzahnung der privaten mit der administrativen Rechtsdurchsetzung;171
6.6.2.2.1; aa) Bindung an bevorstehende Kommissionsentscheidungen;172
6.6.2.2.2; bb) Bindung an bereits ergangene Kommissionsentscheidungen;174
6.6.2.2.2.1; (1) Das Urteil Masterfoods/HB;174
6.6.2.2.2.2; (2) Bindungswirkung oder Abweichungsverbot für die mitgliedstaatlichen Gerichte;176
6.6.2.2.2.3; (3) Verstoß gegen die Gewaltenteilung bzw. die Unabhängigkeit des Richters;180
6.6.2.2.2.4; (4) Verhältnis eines Vorabentscheidungsverfahrens zu einer parallel anhängigen Nichtigkeitsklage;182
6.6.2.2.3; cc) Rechtliche Wirkungen weiterer Kommissionsakte;184
6.6.3; 3. Verhältnis der administrativen zur privaten Rechtsdurchsetzung;187
6.6.3.1; a) Ziele der privaten Rechtsdurchsetzung und Wechselwirkungen zur administrativen Rechtsdurchsetzung;188
6.6.3.2; b) Schutz der administrativen vor der privaten Rechtsdurchsetzung durch die RL 2014/104/EU;191
6.6.4; 4. Zwischenfazit;193
6.7; VII. Fazit;193
7; E. Entwicklungen des Verhältnisses der privaten zur administrativen Rechtsdurchsetzung im Beihilfenrecht;196
7.1; I. Hintergrund und Analyse der rechtlichen Veränderungen durch das Urteil in der Rs. Lufthansa;196
7.1.1; 1. Sachverhalt und Entscheidung;196
7.1.2; 2. Rezeption des Urteils;200
7.1.3; 3. Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung der europäischen Gerichte;206
7.1.3.1; a) Pflicht der mitgliedstaatlichen Gerichte zur Anordnung der Rückforderung gegenüber dem Beihilfegeber;206
7.1.3.2; b) Aufgabenteilung und Bindungswirkung der Eröffnungsentscheidung;210
7.1.4; 4. Zwischenfazit;212
7.2; II. Rechtliche Bewertung;213
7.2.1; 1. Deutungsansätze;214
7.2.2; 2. Bindungswirkung der Eröffnungsentscheidung als Beschluss gem. Art. 288 Abs. 4 AEUV;218
7.2.2.1; a) Einordnung anhand der Bezeichnung in der Rechtsgrundlage;225
7.2.2.2; b) Einordnung anhand sonstiger formeller Kriterien;229
7.2.2.3; c) Einordnung anhand materieller Kriterien;235
7.2.2.3.1; aa) Problematik der Definition anhand der Rechtsfolge;236
7.2.2.3.2; bb) Rechtsprechung zur Einordnung als Beschluss bzw. als anfechtbare Handlung i.S.d. Art. 263 AEUV;239
7.2.2.3.3; cc) Analyse der Eröffnungsentscheidung;241
7.2.2.3.4; dd) Eindeutige Rechtswirkungen der Eröffnungsentscheidung;242
7.2.2.3.4.1; (1) Eindeutige Auferlegung von Pflichten bzw. Gewährung von Rechten durch verfügende Anordnungen;243
7.2.2.3.4.2; (2) Bestimmung der Rechtswirkungen der Eröffnungsentscheidung jenseits einer verfügenden Anordnung;247
7.2.2.3.4.2.1; (a) Durchführungsverbot als Rechtswirkung der Eröffnungsentscheidung bei streitiger Einordnung als neue oder bestehende Beihilfe;248
7.2.2.3.4.2.2; (b) Rechtsprechung des EuGH zur streitigen Einordnung als Beihilfe oder Nicht-Beihilfe;251
7.2.2.3.4.2.3; (c) Übertragung der Rechtsprechung zu bestehenden oder neuen Beihilfen auf die streitige Einordnung als Beihilfe oder Nicht-Beihilfe;254
7.2.2.3.4.2.4; (d) Bedeutung der Rechtssachen Tirrenia II und Deutsche Post AG;259
7.2.2.3.4.3; (3) Bedeutung der Rechtsprechungsentwicklung für die Bindung des mitgliedstaatlichen Richters;261
7.2.2.3.4.4; (4) Zwischenfazit;268
7.2.2.3.5; ee) Kategorisierung von Eröffnungsentscheidungen;272
7.2.2.3.6; ff) Unterscheidung von mitgliedstaatlichen Gerichten und mitgliedstaatlicher Verwaltung;281
7.2.2.3.7; gg) Bindung des mitgliedstaatlichen Richters an die Eröffnungsentscheidung;282
7.2.2.3.8; hh) Anfechtbarkeit der Eröffnungsentscheidung;285
7.2.2.4; d) Zwischenfazit;289
7.2.3; 3. Erweiterte Auslegung des Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV;291
7.2.3.1; a) Anknüpfungspunkte für eine erweiterte Auslegung des Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV;292
7.2.3.2; b) Bewertung der erweiterten Anwendung des Durchführungsverbots;293
7.2.3.2.1; aa) Anwendbarkeit des Durchführungsverbots ohne Notifizierung;294
7.2.3.2.2; bb) „Aktivierung“ des Durchführungsverbots durch die Eröffnungsentscheidung;296
7.2.3.2.3; cc) Beschränkung der Auslegungskompetenz zur Wahrung der effektiven Wirksamkeit des Durchführungsverbots;299
7.2.3.3; c) Zwischenfazit;307
7.2.4; 4. Anwendung des Grundsatzes loyaler Zusammenarbeit;307
7.2.4.1; a) Übertragung der kartellrechtlichen Rechtsprechung;308
7.2.4.2; b) Abweichungsverbot der mitgliedstaatlichen Gerichte;312
7.2.4.2.1; aa) Pflichten aus dem Grundsatz loyaler Zusammenarbeit;314
7.2.4.2.2; bb) Anwendbarkeit des Grundsatzes loyaler Zusammenarbeit im Beihilfenrecht;317
7.2.4.2.3; cc) Verhältnis der mitgliedstaatlichen Gerichte zur Kommission;318
7.2.4.2.4; dd) Rechtsfolgen aus der Anwendbarkeit des Grundsatzes loyaler Zusammenarbeit;322
7.2.4.2.4.1; (1) Pflichten des mitgliedstaatlichen Gerichts bei fehlender Aussetzungsmöglichkeit der Hauptsache bis zur endgültigen Entscheidung der Kommission;324
7.2.4.2.4.2; (2) Abweichungsverbot vs. Bindungswirkung;325
7.2.4.2.4.3; (3) Konkrete Ausgestaltung des Abweichungsverbots;332
7.2.4.2.5; ee) Pflichten der mitgliedstaatlichen Gerichte im einstweiligen Rechtsschutz;336
7.2.4.2.5.1; (1) Aussetzung der Hauptsache und zwischenzeitlicher einstweiliger Rechtsschutz;336
7.2.4.2.5.2; (2) Abweichungsverbot des mitgliedstaatlichen Gerichts im einstweiligen Rechtsschutz;338
7.2.4.2.5.2.1; (a) Anwendbarkeit des Abweichungsverbots im einstweiligen Rechtsschutz;339
7.2.4.2.5.2.2; (b) Abweichungsverbot im einstweiligen Rechtsschutz in der Zwischenphase nach Einleitung des Vorabentscheidungsverfahrens;341
7.2.4.2.5.2.3; (c) Abweichungsverbot im einstweiligen Rechtsschutz vor Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahren in der Hauptsache;345
7.2.4.2.5.2.4; (d) Erforderlichkeit der Geltendmachung eines Verfügungsgrundes bzw. Verfügungsanspruchs auf mitgliedstaatlicher Ebene;346
7.2.4.2.5.3; (3) Zwischenfazit;347
7.2.5; 5. Folgewirkungen eines Abweichungsverbots;348
7.2.5.1; a) Wahrung der Rechte des Beihilfenempfängers;348
7.2.5.1.1; aa) Rechte des Beihilfenempfängers;349
7.2.5.1.2; bb) Verletzung der Rechte des Beihilfenempfängers durch eine Bindungswirkung bzw. ein Abweichungsverbot;353
7.2.5.2; b) Übertragbarkeit des Abweichungsverbots auf die Situation der Nicht-Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens;358
7.2.5.3; c) Rückstellungen seitens des Beihilfenempfängers;360
7.2.6; 6. Rechtskraftdurchbrechung von mitgliedstaatlichen Gerichtsurteilen als Alternative;362
7.3; III. Fazit;366
8; F. Fazit;370
8.1; I. Erkenntnisse zum Verhältnis der privaten zur administrativen Rechtsdurchsetzung im europäischen Beihilfenrecht;370
8.1.1; 1. Zusammenfassung der rechtlichen Bewertung des Verhältnisses der privaten zur administrativen Rechtsdurchsetzung;371
8.1.1.1; a) Rechtsnatur der Eröffnungsentscheidung als Grundlage einer Bindungswirkung;372
8.1.1.2; b) Abweichungsverbot aus dem Grundsatz loyaler Zusammenarbeit;377
8.1.2; 2. Vergleich mit dem Kartellrecht;378
8.1.3; 3. Einbettung der privaten Rechtsdurchsetzung in die Vollzugssituation des Unionsrechts;379
8.2; II. Auswirkungen auf das Verständnis des direkten und indirekten Vollzugs bzw. des Kooperationsprinzips;380
8.2.1; 1. Zwischen Dezentralisierung und direktem Vollzug: Kooperation als Kompromiss;380
8.2.2; 2. Kooperationsprinzip als Prinzip des Vollzugs des Unionsrechts;382
8.2.2.1; a) Stärkung des Kooperationsprinzips durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH;382
8.2.2.2; b) Stärkung des Kooperationsprinzips in der reformierten Beihilfenverfahrensverordnung;383
8.2.3; 3. Unterschiede der Entwicklung im Kartellrecht;384
8.2.4; 4. Ergänzung der Kategorien des direkten und indirekten Vollzugs um kooperative Elemente;385
9; G Literaturverzeichnis;388



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.