Katharina de la Durantaye entwirft eine objektive Theorie des Rechtsgeschäfts. Sie belegt, dass das BGB beim Tatbestand der Willenserklärung, der Auslegung von (empfangsbedürftigen) Willenserklärungen, dem Schweigen mit Erklärungswert und der gewillkürten Stellvertretung die Anwendung eines objektiven Maßstabs vorgibt. Dadurch werden Standardisierung gefördert und (Transaktions-)Kosten niedrig gehalten. Außerdem werden Anreize für Verkehrsteilnehmer gesetzt, sich so auszudrücken, dass objektiv Erklärtes und subjektiv Gewolltes übereinstimmen, Rechtsgeschäfte also den Präferenzen der Parteien entsprechen. Die subjektive Willensübereinstimmung ist denn auch das Ideal des Gesetzes. Widerspricht der objektive Erklärungsgehalt den Präferenzen einer Partei, stellt das BGB Korrekturmechanismen zur Verfügung - insbesondere das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums.
Durantaye
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Durantaye, Katharina de la
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften in Düsseldorf und Berlin; 2003 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2005 LL.M. an der Yale Law School; 2005-10 (Gast-)Professuren an der Boston University School of Law, der Columbia Law School und der St. John's University School of Law; 2010-18 Juniorprofessur an der Humboldt-Universität zu Berlin; seit 2018 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Privates Medienrecht an der Europa-Universität Viadrina.