Fischer | Rheinischer Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention | Buch | 978-3-8325-2454-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 295 Seiten, PB, Format (B × H): 170 mm x 240 mm

Fischer

Rheinischer Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Grundlagen, Präambel -- Lebensschutz und Misshandlungsverbot, Art. 1 und 2 -- Privat- und Familienleben, Art. 8 und 12 -- Rechtswissenschaftlicher Kommentar
2. überarbeitete und erweiterte Auflage 2015
ISBN: 978-3-8325-2454-8
Verlag: Logos Berlin

Grundlagen, Präambel -- Lebensschutz und Misshandlungsverbot, Art. 1 und 2 -- Privat- und Familienleben, Art. 8 und 12 -- Rechtswissenschaftlicher Kommentar

Buch, Deutsch, 295 Seiten, PB, Format (B × H): 170 mm x 240 mm

ISBN: 978-3-8325-2454-8
Verlag: Logos Berlin


Die zweite Auflage des vorliegenden Werkes enthält eine ausführliche Kommentierung der Präambel sowie der Art. 1, 2, 8 und 12 EMRK. Damit behandelt das Buch auf rund 236 Seiten die wichtigsten objektiven Elementarrechte Leben, Misshandlungsverbot, körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit, Privatleben, Familie, Wohnung und Kommunikation. Der Kommentierung ist eine umfassende Einführung in die Menschenrechtslehre vorangestellt, in welcher die Herleitung erklärt, die Grundbegriffe dargestellt und die praktische Umsetzung eines sogenannten "effektiven Menschenrechtsschutzes" durch die Konventionsstaaten kritisch beleuchtet wird. In der Präambel werden die Situationen aller Konventionsstaaten dargestellt. Der Anhang enthält auf weiteren 59 Seiten Materialien.

Aus dem Inhalt: Grundlagen: Zur Geno- und Phänotypik objektiver Elementarrechte -- Bestimmende Faktoren von Menschenrechtssituationen -- Präambel: Schlüsseldaten sämtlicher Vertragsstaaten -- Die Menschenrechtssituation in den einzelnen Staaten -- Art. 1: Die Konvention im Normstufenbau -- Art 2: Kriegseinsätze -- Genozide -- Tschetschenien -- Sebrenica -- Kosovo-Krieg -- Lebensschutz in Haft -- Art. 3: Folter zu Rettungszwecken -- Haft-Standards -- Art. 8: Zum Existenzminimum -- Recht auf einen selbstbestimmten Habitus -- insbesondere das Kopftuchverbot -- Schuluniformen -- Ausländerrechte -- Normabweichende sexuelle Praktiken -- Gefängnishaft, Intimität und sexuelle Unversehrtheit -- Künstliche Befruchtung -- Präimplantationsdiagnostik -- Sterbehilfe -- Video- und Onlineüberwachung -- Vorratsdatenspeicherung -- Kindschaftsrecht -- Anonyme Geburt und Babyklappe -- Sorge- und Umgangsrecht -- Zur Konventionswidrigkeit der aktuellen Fassung des § 1626 a BGB -- Inobhutnahmen durch Jugendämter -- Cochemer Modell -- Erbrechtliche Garantien -- Art. 12: Homosexuellenehe.

Der Autor: Florian Fischer betreibt eine Anwaltskanzlei in Düsseldorf. Er bearbeitet vor allem Fälle aus dem Familien-, Erb- und Strafrecht, für welche die Konvention oftmals eine besondere Relevanz hat. Seit 2006 befasst er sich intensiv mit Menschenrechtsfragen. Er ist Leiter des Arbeitskreises Menschenrechte im Verband Deutscher Anwälte (VDA). 2010 erschien von ihm die erste Auflage des vorliegenden Kommentars.

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