Frank | Der Gewerkschaftsbegriff des MitbestG im Lichte der kollektiven Koalitionsfreiheit. | Buch | 978-3-428-19010-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 14, 441 Seiten, Format (B × H): 161 mm x 232 mm, Gewicht: 764 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht

Frank

Der Gewerkschaftsbegriff des MitbestG im Lichte der kollektiven Koalitionsfreiheit.


1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-428-19010-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 14, 441 Seiten, Format (B × H): 161 mm x 232 mm, Gewicht: 764 g

Reihe: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht

ISBN: 978-3-428-19010-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Der Gewerkschaftsbegriff hat sich historisch funktionsgebunden entwickelt und entzieht sich mithin einer einheitlichen Betrachtung. Die Unternehmensmitbestimmung ist gleichrangiger Gewährleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit. Aus ihm ergeben sich sodann die Vorgaben für die Ausgestaltung des einfachen Rechts. Für das MitbestG bedeutet dies, dass an dessen Gewerkschaftsbegriff nur diejenigen Anforderungen gestellt werden dürfen, die eine verfassungsgemäße Unternehmensmitbestimmung sicherstellen.

Nach dieser Maßgabe ergibt sich im Wege verfassungskonformer Auslegung das folgende mitbestimmungsgesetzliche Begriffsverständnis: Gewerkschaften im Sinne des MitbestG müssen weder tarifwillig sein noch das geltende Tarif-, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht anerkennen. Das Erfordernis einer organisatorischen Leistungsfähigkeit ist funktional mitbestimmungsrechtlich zu betrachten. Auch einer sozialen Mächtigkeit nach Maßgabe der tarifrechtlichen Anforderungen bedarf es nicht.

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Einleitung und Gang der Untersuchung

1. Der einheitliche Gewerkschaftsbegriff als Status quo
Der Gewerkschaftsbegriff des § 2 Abs. 1 TVG – Historische Begriffsentwicklung – Die Gewerkschaft als unbestimmter Rechtsbegriff – Der einheitliche Gewerkschaftsbegriff – Zwischenergebnis und Bedeutung für die nachfolgende Untersuchung

2. Der Grundgedanke der Mitbestimmung
Die historische Entwicklung vom Teilhabegedanken zur Mitbestimmung – Mitbestimmung als Kollektivkonzept zur Herstellung von Parität – Mitbestimmung und Parität als Verfassungsideen

3. Das Recht der Unternehmensmitbestimmung
Die normativen Anknüpfungspunkte – Die Rolle der Gewerkschaften in der Unternehmensmitbestimmung

4. Der mitbestimmungsgesetzliche Gewerkschaftsbegriff
Die Begriffsfindung im Wege der klassischen Auslegung – Die verfassungskonforme Auslegung – Zusätzliche Voraussetzungen zum Zwecke der Funktionssicherung de lege ferenda? – Der Gewerkschaftsbegriff nach dem MitbestG

Die Ergebnisse der Untersuchung in Thesen

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Caroline Frank studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Im Anschluss an die Erste Staatliche Pflichtfachprüfung im Frühjahr 2018 war sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Jones Day in Düsseldorf tätig. Im Anschluss arbeitete sie von September 2018 bis Dezember 2022 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Dort wurde sie im Jahr 2023 durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät promoviert. Im Rahmen ihres Rechtsreferendariats am Landgericht Münster absolvierte Caroline Frank Stationen u.a. im Fachbereich Employment&Pensions der Kanzlei Noerr PartGmbB am Standort in Düsseldorf und am Bundesarbeitsgericht.

Caroline Frank studied law at the University of Bayreuth and at the University of Münster. Following the First State Examination in spring of 2018, she worked as a research assistant at the international law firm Joney Day in Düsseldorf. She then worked as a research assistant at the Institute for Labour law, Social law and Business Law at the University in Münster from September 2018 to December 2022. There she was awarded her doctorate by the Faculty of Law in 2023. During her legal clerkship at the Regional Court of Münster, Caroline Frank completed stations in the Employment&Pensions department of the law firm Noerr PartGmbB at the Düsseldorf office and at the Federal Labour Court, among others.



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