Freiburg-Braun | Das Menschenrecht auf Nahrung in den Operationen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 241, 385 Seiten

Reihe: Schriften zum Völkerrecht

Freiburg-Braun Das Menschenrecht auf Nahrung in den Operationen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds.

Ein Beitrag zur menschenrechtlichen Verantwortlichkeit internationaler Organisationen.
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-428-58096-5
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Ein Beitrag zur menschenrechtlichen Verantwortlichkeit internationaler Organisationen.

E-Book, Deutsch, Band 241, 385 Seiten

Reihe: Schriften zum Völkerrecht

ISBN: 978-3-428-58096-5
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Obwohl Art. 11 des UN-Sozialpaktes ausdrücklich das Menschenrecht auf Nahrung stipuliert, handelt es sich bei dem globalen Hunger nach wie vor um eines der drängendsten Probleme der Menschheit. Dabei stellt sich auch die Frage, ob internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank und der IWF möglicherweise ein Teil des Problems sein und mit ihren Operationen das Recht auf Nahrung verletzen könnten.

Diese Arbeit untersucht hierzu, inwieweit eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Weltbank und des IWF für die Einhaltung von Menschenrechten besteht, und ob das Recht auf Nahrung (bzw. zumindest das enger gefasste Recht, frei von Hunger zu sein) Teil des Völkergewohnheitsrechts darstellt. Die einschlägigen Strukturen, Richtlinien und Operationen der Weltbank und IWF werden untersucht und aufgezeigt, wo ein mögliches Gefährdungspotential besteht. Abschließend werden Reformen dieser Bretton-Woods-Institutionen formuliert, die dabei helfen können, das Recht auf Nahrung zu stärken.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Einleitung
Das Recht auf Nahrung und der Welthunger – Begriffsbestimmungen: das Menschenrecht auf Nahrung im Vergleich zur Ernährungssicherheit – Forschungsstand und Gang der Untersuchung

1. Die Bretton-Woods-Organisationen und die Menschenrechte
Gründung und Struktur der Bretton-Woods-Organisationen – Rechtspersönlichkeit als Grundlage völkerrechtlicher Verantwortlichkeit – Menschenrechtliche Bindung aus den Gründungsverträgen und der UN-Charta – Verpflichtung aus internationalen Menschenrechtsverträgen – Eigene Bindung der Organisationen an Völkergewohnheitsrecht. Möglichkeiten der dogmatischen Herleitung – Etwaige einer Bindung entgegenstehende Verbotsbestimmungen innerhalb der Articles of Agreement im Lichte der Weiterentwicklung der Organisationspraxis und des Völkerrechts – Kein Ausschluss einer Verantwortlichkeit von internationalen Organisationen aufgrund der Möglichkeit einer parallelen staatlichen Verantwortlichkeit

2. Das Recht auf Nahrung als Teil des Völkergewohnheitsrechts
Völkervertragsrecht – Völkergewohnheitsrecht – Anwendbarkeit des Rechts darauf, frei von Hunger zu sein, auf die Bretton-Woods-Institutionen – Bestandsaufnahme: Der Pflichtenkanon der Bretton-Woods-Institutionen

3. Nahrungsspezifische Politik der Bretton-Woods-Institutionen – Theorie und Praxis
Die grundsätzliche Herangehensweise von Weltbank und IWF an Menschenrechte und Ernährungssicherheit – Strukturanpassungsprogramme – Zwangsumsiedlungen – Landwirtschaft und Fischerei – Umgang mit Hungerkrisen – Fazit. Das Verletzungspotential der Bretton-Woods-Institutionen für das Recht, frei von Hunger zu sein

4. Mögliche Reformen für eine neue Phase der Verantwortlichkeit von Weltbank und IWF
Beitritt zum ICESCR und Modifzierung der Articles of Agreement – Entwicklung eines Bretton-Woods-eigenen ›human rights-based approach to development‹ – Stärkung der institutionsinternen Rule of Law– Schaffung entsprechender Safeguard Policies – Pflicht zu Folgenabschätzungsprüfungen – human rights impact assessment als Erweiterung der Safeguard Policies– Schaffung und Erweiterung von Beschwerdemechanismen

Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis, Personen- und Sachregister


Elisa Freiburg-Braun studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Es folgte ein LL.M.-Studium (Public International Law) als DAAD-Stipendiatin an der London School of Economics and Political Science. Sie promovierte bei Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg/Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht). Sie war als Carlo-Schmid-Fellow bei den Vereinten Nationen in New York sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Potsdam tätig. Ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie am Kammergericht Berlin. Sie ist Referentin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Elisa Freiburg-Braun has studied law at the University of Heidelberg and the London School of Economics and Political Science (LL.M. in Public International Law). Her doctoral thesis was supervised by Professor Ruediger Wolfrum (University of Heidelberg/Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law). She has been a Carlo-Schmid-Fellow at the United Nations in New York City, and a research and teaching associate at the University of Potsdam. She has clerked at the Higher Regional Court of Berlin and is now a legal officer at the Federal Ministry of Justice and Consumer Protection in Berlin.



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