Datenbank, Deutsch
Luchterhand Verlag
Mit dieser 4. Auflage des Kompaktkommentars haben die im Erbrecht tätigen Praktiker, Richter ebenso wie Rechtsanwälte un Rechtspfleger alle für ihre tägliche Praxis relevanten Gesetze zusammengefasst vorliegen, von den einschlägigen Vorschriften des BGB hin über das Kostenrecht zu steuerrechtlichen Normen, vom materiellen bis zum Prozessrecht. Erfasst sind alle Normen, die zur Problemlösung in der erbrechtlichen Praxis benötigt werden.
Der Fachanwaltskommentar enthält nicht nur Kommentierungen zum 5. Buch des BGB, sondern berücksichtigt sind auch wichtige Schnittstellen des Erbrechts, u.a.:
• Vormundschaft, Betreuung (§§ 1839 - 1841, 1908i BGB)
• Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (mit Mustern)
• Stiftungen (§ 79 BGB)
• Unternehmensnachfolge
• Behandlung der Europäischen Erbrechtsverordnung (ErbrechtsVO)
• Internationales Erbrecht (auch: internationales Vertragsrecht)
• Nachlassinsolvenz und Teilungsversteigerung (Abdruck der relevanten Normen InsO, ZVG)
• Familienrechtliche Bezüge zum Erbrecht (§§ 1318 V, 1371,1586b, 1638, 1643, 1774 BGB, LPartG)
Der Herausgeber:
Dr. Andreas Frieser, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Bonn, ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht und des Gesetzgebungsausschusses Erbrecht im Deutschen Anwaltverein sowie Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum. Er ist zudem Herausgeber des Fachanwaltskommentars Erbrecht sowie Mitherausgeber des Handbuchs des Fachanwalts Erbrecht aus dem Luchterhand-Verlag.
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• Digitale Helfer wie die Such-Funktion, Dual View, Alerts und der Fassungsvergleich unterstützen Sie beim effizienten Arbeiten
Frieser
Fachanwaltskommentar Erbrecht jetzt bestellen!
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• Internationales Erbrecht (auch: internationales Vertragsrecht)
• Nachlassinsolvenz und Teilungsversteigerung (Abdruck der relevanten Normen InsO, ZVG)
• Familienrechtliche Bezüge zum Erbrecht (§§ 1318 V, 1371,1586b, 1638, 1643, 1774 BGB, LPartG)
Der Herausgeber:
Dr. Andreas Frieser, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Bonn, ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht und des Gesetzgebungsausschusses Erbrecht im Deutschen Anwaltverein sowie Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum. Er ist zudem Herausgeber des Fachanwaltskommentars Erbrecht sowie Mitherausgeber des Handbuchs des Fachanwalts Erbrecht aus dem Luchterhand-Verlag.
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